Fast 2,5 Millionen weniger Krankenhausbehandlungen in 2020

Die Corona-Pandemie hatte im Jahr 2020 deutliche Auswirkungen auf die Zahl der stationären Behandlungsfälle und Operationen in den deutschen Krankenhäusern: Insgesamt wurden 16,4 Millionen Patientinnen und Patienten in den allgemeinen Krankenhäusern stationär behandelt. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, waren das 13 % beziehungsweise fast 2,5 Millionen Fälle weniger als im Vorjahr. Besonders stark war der Rückgang in der ersten Corona-Welle im April 2020 mit über einem Drittel (-35 %) weniger stationärer Behandlungsfälle als im Vorjahresmonat. Die Zahl der Operationen ging im Jahr 2020 gegenüber dem Vorjahr um 9,7 % auf 6,4 Millionen zurück. Mit oder wegen einer Corona-Infektion wurden 176 100 Menschen behandelt. Ein Drittel (33 %) davon waren über 80-Jährige, ein weiteres gutes Drittel (36 %) war 60 bis 80 Jahre alt.

Viele Behandlungen ausgesetzt, nur wenige Fachgebiete mit steigenden Fallzahlen

Die Zahl stationärer Krankenhausbehandlungen war im Jahr 2020 in fast allen Bereichen rückläufig. Besonders deutlich sanken die Zahlen in medizinischen Fachgebieten, in denen nicht dringend erforderliche Behandlungen ausgesetzt werden konnten, um Klinikkapazitäten freizuhalten. Am stärksten waren die Rückgänge in der Rheumatologie (-21,5 %), der Hals-, Nasen-Ohren-Heilkunde (-21,2 %) und der Pädiatrie (-20,5 %). Steigende Fallzahlen wiesen lediglich die Fachabteilungen Kardiologie (+3,0 %), Gastroenterologie (+2,6 %) und Geburtshilfe (+0,7 %) auf.

Menschen ab 60 Jahren besonders häufig mit oder wegen COVID-19 im Krankenhaus – 176 100 Menschen mit oder wegen einer Corona-Infektion stationär behandelt 

Mit oder wegen einer COVID-19-Infektion wurden insgesamt 176 100 Patientinnen und Patienten behandelt. Jüngere Menschen waren davon deutlich weniger betroffen als ältere: 33 % der Menschen, die aufgrund einer COVID-19- Diagnose im Krankenhaus behandelt wurden, waren über 80 Jahre alt. 60 bis 80-Jährige machten 36 % dieser Patientinnen und Patienten aus, 31 % waren jünger. In den Monaten November (54 282 Fälle), Dezember (49 990 Fälle) und Oktober (23 919 Fälle) wurden die meisten Behandlungen mit oder wegen einer COVID-19-Infektion durchgeführt, in den Monaten Januar (61 Fälle), Februar (312 Fälle) und Juli (1 949 Fälle) die wenigsten. Die tatsächliche Zahl der COVID-19-Behandlungsfälle im November und Dezember ist dabei höher als die angegebenen Zahlen, da in die Statistik für das Jahr 2020 nur diejenigen Fälle eingehen, die bis zum Jahresende entlassen wurden. Patientinnen und Patienten, die über den Jahreswechsel im Krankenhaus waren, fließen in die Statistik für das Jahr 2021 ein.

Patientinnen und Patienten ab 60 Jahren am häufigsten am Darm operiert

6,4 Millionen der 16,4 Millionen stationär in allgemeinen Krankenhäusern in Deutschland behandelten Personen im Jahr 2020 wurden operiert. Das waren 39,4 % der stationär behandelten Patientinnen und Patienten. Gegenüber dem Vorjahr ging die Zahl der Operationen um 9,7 % oder 690 000 Fälle zurück. Mehr als die Hälfte (53 %) der Personen, die sich 2020 während ihres Krankenhausaufenthaltes einer Operation unterziehen mussten, waren 60 Jahre und älter. Dabei wird eine Person mehrfach gezählt, wenn sie mehrmals operiert wurde.

Zu den häufigsten Operationen in der Altersgruppe der ab 60-Jährigen zählten mit 262 250 Maßnahmen sogenannte „andere Operationen am Darm“, bei denen zum Beispiel Verwachsungen gelöst oder Darmabschnitte aufgedehnt werden (-8,0 % zum Vorjahr). Danach folgten endoskopische Operationen an den Gallengängen (216 502, +0,2 %) und das Einsetzen von Hüftgelenk-Prothesen (191 956, -6,3 %).

red

Bildung stärkt die Demokratie

Anlässlich des Tages der Demokratie hat das Institut der deutsche Wirtschaft (IW) Köln eine Studie vorgelegt. Unter anderem geht aus Umfragen hervor, dass Bildung einen großen Einfluss hat auf die Akzeptanz demokratischer Prozesse. Für ein durch die Brost-Stiftung gefördertes Projekt hat das IW über 1.000 Menschen zu ihrer Einstellung befragt.

So sind beispielsweise 78 Prozent der AfD-Anhänger der Ansicht, die Regierung könnte parlamentarische Prozesse übergehen, um die Zuwanderung in den Griff zu bekommen.

65 Prozent der Grünen-Sympathisanten sind der Ansicht, Klimawandel-Maßnahmen könnten auch ohne das übliche Prozedere beschlossen werden. Andersherum gilt das nicht: So würden beim Thema Klimawandel gerade einmal 29 Prozent der AfD-Sympathisanten auf die üblichen parlamentarischen Prozesse verzichten, 27 Prozent der Grünen-Anhänger wären bei Zuwanderungsfragen dazu bereit.

Vor allem drei Faktoren begünstigen die stellenweise Demokratiemüdigkeit laut der Studie. So akzeptieren Menschen mit geringem Bildungsniveau es eher, wenn parlamentarische Prozesse übergangen werden. Gleiches gilt für Menschen mit autoritären Einstellungen, die beispielsweise der Ansicht sind, gesellschaftliche Regeln sollten ohne Mitleid durchgesetzt werden.

Der dritte Risikofaktor ist ein pessimistisches Weltbild: Wer etwa der Ansicht ist, sein Handlungsfeld würde sich kontinuierlich verschlechtern, zeigt besonders oft Verfahrensmüdigkeit. “Grundsätzlich genießt die Demokratie in Deutschland ein hohes Ansehen”, sagt Studienautor Matthias Diermeier. “Schwierig wird es, wenn einzelne Bevölkerungsgruppen in spezifischen Themengebieten keinen Widerspruch mehr zulassen.” Dann drohe eine Zerfaserung, die demokratische Prozesse und letztlich die Demokratie selbst beschädigen können.

Lars Wallerang / glp

So lernen Kinder den richtigen Umgang mit Geld

Kinderwünsche können schnell mal ins Unermessliche gehen. “Dass Geld nicht unbegrenzt zur Verfügung steht, müssen Kinder erst lernen”, sagt Birgit Satke, Leiterin der Beratungsstelle “Rat auf Draht” der SOS-Kinderdörfer in Österreich. Je früher Kinder die Bedeutung und den Mechanismus von Geld begreifen, desto leichter fällt es ihnen später, reflektiert mit Geld umzugehen. Die Experten geben Tipps, wie das funktionieren kann.

Erwachsene sind Vorbilder: Lange bevor Kinder den Wert einzelner Münzen und Scheine einschätzen können, bekommen sie mit, wie die Eltern damit umgehen. Lassen Sie Ihr Kind teilhaben und zum Beispiel wissen, dass auch Sie Wünsche haben, für die Sie sparen müssen. Auf die Erfüllung von Wünschen warten zu können ist wichtig, um sich später in unserer Konsumwelt gut zurecht zu finden.

Geld wächst nicht im Bauch des Bankomaten: Sprechen Sie mit Ihren Kindern darüber, was Geld bedeutet und woher es kommt. Denn Plastikkarten und Bankomat spiegeln eine falsche Realität vor. Kinder verstehen den Geldfluss nur, wenn man ihnen erklärt, dass Geld mit Arbeit verbunden und beschränkt ist.

Erstes Taschengeld: Um einen maßvollen Umgang zu lernen, brauchen Kinder eigenes Geld, über dessen Verwendung sie selbst entscheiden dürfen. Regelmäßiges Taschengeld ist ab dem Schuleintritt sinnvoll, wenn Kinder schon kleinere Beträge nachrechnen und den Dingen einen Wert zuordnen können. Zahlen Sie das Taschengeld regelmäßig, unaufgefordert und in fester Höhe aus. Die Auszahlung sollte zunächst wöchentlich erfolgen, da unter 10-Jährige noch nicht so lange planen können, dann monatlich. Wenn der Nachwuchs vor der nächsten Rate schon pleite ist, besprechen Sie, wie es dazu kam und wie man es das nächste Mal besser machen kann.

Taschengeld ist kein Druckmittel: Knüpfen Sie an das Taschengeld keine Bedingungen. Zahlen Sie es nicht fürs Bravsein aus und bestrafen Sie die Kinder nicht mit dem Entzug von Taschengeld, zum Beispiel bei schlechten Noten.

Verwendung des Taschengelds: Das Taschengeld sollte nicht für notwendige Anschaffungen wie Schulsachen oder das Mittagessen verwendet werden müssen. Es ist für Dinge da, die Ihr Kind gerne zusätzlich hätte. Bewerten Sie die Ausgaben nicht mit Kommentaren wie “sinnvoll” oder “überflüssig”.

Geld macht nicht glücklich: Zeigen Sie Ihrem Kind, welche kostenfreien Möglichkeiten es gibt, Spaß zu haben. Nicht jeder Ausflug muss Geld kosten und nicht jede Minute Freizeit mit Konsum gefüllt sein. Gehen Sie zum Beispiel gemeinsam Kastanien sammeln oder besuchen Sie Second-Hand-Läden. Gebrauchte Spielsachen machen genauso viel Spaß, schonen Geldbeutel und Umwelt, und Kinder lernen, dass diese Gegenstände noch immer einen Wert haben.

Rudolf Huber / glp

Gefahren-Warnung per Textnachricht

Nach einem ziemlich missglückten Warntag im Jahr 2020 und der verheerenden Flutkatastrophe im Juli 2021 wollen das Bundesinnenministerium (BMI) und das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) bis 2022 ein neues Warnsystem einführen. Es soll Gefährdete per Textnachricht warnen.

Die so genannte Cell-Broadcast-Technologie wird den Warnmix aus Sirenen, Apps und Rundfunk ergänzen. Doch was hat es mit dem Warnsystem auf sich und wo stößt es auf Grenzen?

Mit Hilfe der Cell-Broadcast-Technologie können Behörden an alle Mobilfunktelefone, die in einer Mobilfunkzelle eingebucht sind, eine Warnung per Textnachricht versenden. Solange es die Warnung gibt, erhalten auch die Geräte automatisch die Warn-SMS, die sich neu in den Sendebereich der Mobilfunkstation einbuchen.

Dabei funktioniert Cell Broadcast in allen Mobilfunknetzen – vom alten 2G bis zum aktuellen 5G. Darüber hinaus sind für den Empfang der Warnung keine zusätzlichen Apps nötig, so dass auch ältere Mobiltelefone ohne Smartphone-Funktion die Warnmeldung erhalten. Und auch wenn das Handy lautlos gestellt ist erklingt ein spezielles Warnsignal, dass sich von üblichen eingehenden Nachrichten unterscheidet.

Bisher kamen Warnhinweise zu drohenden Katastrophen vor allem über Rundfunk, Fernsehen und Smartphone-Apps wie “Nina” und “Katwarn”, die aktiv auf dem Smartphone installiert werden müssen. Ältere Geräte ohne Smartphone-Funktion werden auf diesem Weg also nicht erreicht. Darüber hinaus gab es beim ersten bundesweiten Warntag im letzten Jahr technische Probleme: So warnte “Nina” erst eine halbe Stunde später als geplant.

Cell Broadcast wird nur als Ergänzung des bestehenden Warn-Mixes aus Medien, Sirenen und Apps eingeführt. Denn Textnachrichten kommen nur beim Empfänger an, solange Funkzellen senden und sich das Gerät nicht im Flugmodus befindet. Sobald aber die Stromversorgung zusammenbricht oder sogar ganze Mobilfunkmasten weggespült werden, ist ein Empfang nach Auskunft von Experten nicht mehr möglich.

Cell Broadcast gilt in puncto Datenschutz als unbedenklich, weil das System für das Versenden der Nachricht keine Handynummern oder andere technische Daten der Geräte benötigt. Außerdem gibt es keinen Rückschluss, welche Geräte zum Zeitpunkt der Warnung in der Mobilfunkzelle eingebucht waren. Die Warnmeldung kommt als anonyme Push-Nachricht, bei der der Absender nicht sehen kann, wer der Empfänger ist.

Rudolf Huber / glp

Waldschäden: Insektenbefall ist Hauptursache für den Einschlag von Schadholz

WIESBADEN – Die Hitze und Trockenheit der vergangenen Sommer machen den heimischen Wäldern immer mehr zu schaffen. Schädlinge wie der Borkenkäfer breiten sich in den geschwächten Bäumen besonders schnell aus – mit gravierenden Folgen für den Waldbestand. So gingen im vergangenen Jahr von den insgesamt rund 60,1 Millionen Kubikmeter Schadholzeinschlag knapp 43,3 Millionen Kubikmeter Schadholz auf Insektenschäden zurück. Das war fast 13 Mal so viel wie im Jahr 2015, wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt. Damals waren es noch 3,3 Millionen Kubikmeter. Die eingeschlagene Schadholzmenge insgesamt war im Jahr 2020 fast 5 Mal so hoch wie 2015 (12,9 Millionen Kubikmeter).

Der Insektenbefall ist inzwischen die Hauptursache für den Einschlag von Schadholz: Fast drei Viertel (72 %) der insgesamt eingeschlagenen Schadholzmenge von 60,1 Millionen Kubikmetern ließ sich im Jahr 2020 darauf zurückführen. 2015 hatte der Anteil noch bei einem Viertel (26 %) gelegen. Damals waren Wind und Sturm – darunter insbesondere Orkan Niklas im März 2015 – die Hauptursache für den Einschlag des Schadholzes; 2020 gingen nur noch 17 % auf diese Ursache zurück. Unter dem Borkenkäferbefall leiden insbesondere Nadelbäume, allen voran die Fichten: 99 % des durch Insektenbefall verursachten Schadholzeinschlags entfiel auf Nadelbäume wie Fichten, Tannen oder Kiefern. Diese Entwicklung wird durch die anhaltende Trockenheit der letzten Jahre begünstigt.

Anteil von Schadholz am Gesamteinschlag auf Rekordhoch

Die fortschreitende Schädigung des Waldbestands zeigt sich auch im wachsenden Anteil des Schadholzeinschlags am Holzeinschlag insgesamt: Im vergangenen Jahr stammten drei Viertel (75 %) des eingeschlagenen Holzes (80,4 Millionen Kubikmeter) von geschädigten Bäumen. Zum Vergleich: Im Jahr 2015 lag der Anteil des Schadholzes am Gesamtholzeinschlag von 55,6 Millionen Kubikmetern lediglich bei 23 %.

37 % der Bäume wiesen 2020 deutliche Kronenverlichtungen auf

Insektenbefall und längere Trockenperioden können bei Bäumen zu Nadel- und Blattverlusten führen. Verlichtete Kronen sind daher ein nach außen sichtbares Zeichen für Waldschäden. Der Anteil an Bäumen mit deutlichen Kronenverlichtungen stieg laut der Waldzustandserhebung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft auf 37 % im Jahr 2020 (2015: 24 %) – das ist der höchste Wert seit Beginn der Erhebungen im Jahr 1984. Nur gut ein Fünftel der Bäume (21 %) wies demnach im Jahr 2020 gar keine lichteren Kronen auf. Verschlechtert hat sich besonders der Zustand von Fichten und Buchen: Bei ersteren stieg der Anteil der Bäume mit deutlichen Kronenverlichtungen von 28 % im Jahr 2015 auf 44 % im vergangenen Jahr. Bei Buchen nahm er binnen fünf Jahren von 33 % auf 55 % zu.

Quelle: Statistisches Bundesamt

Flutkatastrophe: So kann richtig geholfen werden

Die große Flut hat viele Todesopfer gefordert, Existenzen wurden vernichtet, die Bilder der Zerstörung sind verstörend. Viele sind erschüttert angesichts der Not und Verzweiflung in den von Überschwemmungen betroffenen Gebieten und wollen helfen – mit Kleidung, mit Lebensmitteln oder auch mit einer Geldspende. Doch Spenden sollten nicht allzu leichtgläubig verteilt werden.

“Nicht jede Organisation, die verspricht mit den Euros Gutes für die Betroffenen zu bewirken, ist so seriös wie sie sich gibt”, erklärt die Verbraucherzentrale NRW. “Wer spendet, sollte auch bei wohltätigen Projekten wissen, was mit dem Geld passiert.” Ob eine Organisation mit Spendengeldern solide umgeht und sich auch offen in die Karten gucken lässt, sind nur zwei von einer Handvoll weiterer Kriterien, auf die es zu achten gilt.

Überweisung statt Sammelbüchse:

Vor allem die direkte Ansprache auf der Straße oder an der Haustür kann dazu verführen, rasch und unbedacht zu spenden. Wer eine Organisation nicht kennt und unsicher ist, wie seriös sie ist, sollte sich neben Informationsmaterial auch einen Überweisungsträger der sammelnden Organisation geben lassen. So lässt sich die Entscheidung in Ruhe überdenken.

Wer seriös agiert, offenbart zudem in seinem Geschäftsbericht, wofür das Geld aus Spenden oder Mitgliedsbeiträgen ausgegeben wird. Dort sollte klar stehen, wie viel in Verwaltung und Werbung fließt und dass der größte Batzen für den guten Zweck verwendet wird. Ist ein Verein oder eine Organisation als gemeinnützig anerkannt, ist dies ein Indiz für Glaubwürdigkeit.

Spendenwerbung im Internet:

Eine eigene Homepage ist dafür hingegen kein Garant. Professionell gestaltete Internetseiten können zwar vordergründig einen glaubwürdigen Eindruck erwecken. Doch besser ist, hinter die Kulissen zu blicken und zu prüfen, ob im Impressum konkrete Ansprechpartner und eine ordentliche Adresse genannt werden. Wer Zweifel hegt, sollte um Informationen – Satzung, Jahresbericht, Prospekte – bitten und nachschauen, was andere Quellen im Netz über die jeweilige Organisation und ihre Aktivitäten äußern.

Das gilt auch für die zahlreichen über soziale Medien verbreiteten Spendenaufrufe. Dort tummeln sich in Krisenzeiten etliche Organisationen, Vereine, aber auch Shops oder einzelne Personen die vorgeben, sich für die Betroffenen zu engagieren. Die jeweiligen Bankverbindungen für eine Überweisung springen meist sofort ins Auge.

Wegweiser durch den Spendendschungel:

Das Deutsche Zentralinstitut für soziale Fragen (DZI) vergibt an förderungswürdige Organisationen ein Spenden-Siegel auf Basis einer jährlichen Prüfung. Derzeit dürfen sich damit rund 230 überwiegend soziale Organisationen schmücken. Allerdings: Geprüft werden nur Hilfswerke, die mindestens seit zwei Jahren tätig sind und mehr als 25.000 Euro Gesamteinnahmen pro Jahr haben. Außerdem müssen sie sich selbst beim DZI für eine Prüfung melden und die Kosten dafür zahlen. Kleinere Organisationen können sich das oft nicht leisten.

Wenn ein Verein in der DZI-Liste fehlt, bedeutet das also nicht zwangsläufig, dass er unseriös ist. Trägt ein Spendenaufruf den DZI-Sternenkranz, ist hingegen garantiert, dass die Organisation eindeutig und sachlich wirbt, sparsam wirtschaftet und nachprüfbar ausweist, wie das gespendete Geld verwendet wird.

Rudolf Huber / glp

Höchststand an Vernachlässigung und Misshandlung von Kindern im Corona-Jahr

Die Jugendämter in Deutschland haben im Jahr 2020 bei fast 60 600 Kindern und Jugendlichen eine Kindeswohlgefährdung festgestellt. Das waren rund 5 000 Fälle oder 9 % mehr als 2019. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) am Dienstag mitteilt, haben die Kindeswohlgefährdungen damit im Corona-Jahr 2020 den höchsten Stand seit Einführung der Statistik im Jahr 2012 erreicht. Bereits in den beiden Vorjahren war die Zahl der Kindeswohlgefährdungen deutlich – und zwar um jeweils 10 % – gestiegen.

Neben einer zunehmenden Sensibilisierung der Bevölkerung für den Kinderschutz, können im Corona-Jahr 2020 auch die Belastungen von Familien infolge der Lockdowns und der Kontaktbeschränkungen ein Grund für die Zunahme gewesen sein. Gleichzeitig ist nicht auszuschließen, dass ein Teil der Fälle, etwa aufgrund von vorübergehenden Schulschließungen, unentdeckt geblieben ist. Die Behörden können nur solche Fälle zur Statistik melden, die ihnen bekannt gemacht wurden, wobei auch diese Zahl gewachsen ist: Bundesweit prüften die Jugendämter im Jahr 2020 knapp 194 500 Verdachtsmeldungen im Rahmen einer Gefährdungseinschätzung, das waren 12 % mehr als 2019 (+21 400 Fälle).

Jedes zweite Kind war jünger als 8 Jahre, jedes dritte jünger als 5 Jahre

Den neuen Ergebnissen zufolge war etwa jedes zweite gefährdete Kind jünger als acht Jahre (51 %) und jedes dritte sogar jünger als fünf Jahre (33 %). Während Jungen bis zum Alter von 13 Jahren etwas häufiger betroffen waren, galt dies ab dem 14. Lebensjahr für die Mädchen. Die meisten Minderjährigen wuchsen bei alleinerziehenden Elternteilen (43 %), bei beiden Eltern gemeinsam (38 %) oder einem Elternteil in neuer Partnerschaft auf (11 %). Etwa die Hälfte (49 %) der betroffenen Jungen und Mädchen hatte zum Zeitpunkt der Gefährdungseinschätzung bereits eine Leistung der Kinder- und Jugendhilfe in Anspruch genommen und stand somit schon in Kontakt zum Hilfesystem.

Vernachlässigung ist am häufigsten, psychische Misshandlungen steigen am stärksten

Die meisten der rund 60 600 Kinder mit einer Kindeswohlgefährdung wiesen Anzeichen von Vernachlässigung auf (58 %). Bei rund einem Drittel aller Fälle (34 %) wurden Hinweise auf psychische Misshandlungen – beispielsweise in Form von Demütigungen, Einschüchterungen, Isolierung und emotionale Kälte – gefunden. In etwas mehr als einem Viertel (26 %) der Fälle gab es Indizien für körperliche Misshandlungen und in 5 % Anzeichen für sexuelle Gewalt. Mehrfachnennungen waren hierbei möglich.

Im Vergleich zum Vorjahr haben alle Arten der Kindeswohlgefährdung an Bedeutung gewonnen. Besonders stark war die Zunahme im Corona-Jahr 2020 aber bei psychischen Misshandlungen. Hier stieg die Zahl der Nennungen um 17 % (+3 100 Fälle).

Weniger Hinweise von Schulen, aber deutlich mehr aus der Bevölkerung

Die meisten der rund 194 500 Gefährdungseinschätzungen wurden im Jahr 2020 von der Bevölkerung – also Verwandten, Bekannten, Nachbarn oder anonym – angeregt (27 %). Fast ebenso häufig kamen die Hinweise auf eine mögliche Kindeswohlgefährdung von Polizei oder Justizbehörden (27 %). Mit Abstand folgten Einrichtungen und Dienste der Kinder- und Jugendhilfe oder Erziehungshilfe (13 %) sowie Schulen (10 %). In rund jedem zehnten Fall hatten die Familien selbst, also die betroffenen Minderjährigen oder deren Eltern, auf die Gefährdungssituation aufmerksam gemacht (9 %).

Knapp jeder dritte Verdacht auf eine Kindeswohlgefährdung wurde später durch die Jugendämter bestätigt (31 %). In etwa einem weiteren Drittel (34 %) der Fälle stellten die Behörden zwar keine Gefährdung, wohl aber weiteren Hilfebedarf fest und ebenso in rund einem Drittel (35 %) der Fälle erwies sich der Verdacht als unbegründet.

Fachleute hatten im Vorfeld der Corona-bedingten Lockdowns davor gewarnt, dass insbesondere durch die Schul- und Kita-Schließungen Kinderschutzfälle unentdeckt geblieben sein könnten. Die neuen Ergebnisse scheinen diese Annahme, zumindest für den Sektor Schule, zu stützen: So sind die Verdachtsmeldungen von Schulen im Jahr 2020 – erstmals in der Statistik und entgegen dem allgemeinen Trend (insgesamt 12 % mehr Verdachtsmeldungen gegenüber 2019) – um 1,5 % zurückgegangen (-300 Fälle). Dies steht im Gegensatz zu den Entwicklungen der beiden Vorjahre: Im Jahr 2018 hatten die Verdachtsmeldungen von Schulen um 15 % (+2 100 Fälle) und im Jahr 2019 sogar um 17 % zugenommen (+2 800 Fälle).

Dagegen scheint die Bevölkerung im Corona-Jahr 2020 erheblich wachsamer geworden zu sein: Gegenüber 2019 sind die Hinweise von Verwandten, Bekannten, Nachbarn und anonymen Melderinnen und Meldern um insgesamt 9 100 Fälle angestiegen, das entspricht einer weit überdurchschnittlichen Zunahme um 21 %.

Hinweis:

Eine Kindeswohlgefährdung liegt vor, wenn eine erhebliche Schädigung des körperlichen, geistigen oder seelischen Wohls eines Kindes droht oder bereits eingetreten ist. In Verdachtsfällen sind die Jugendämter verpflichtet, durch eine Gefährdungseinschätzung (nach § 8a SGB VIII) das Gefährdungsrisiko und den Hilfebedarf abzuschätzen und einer Gefährdung entgegenzuwirken. Dazu zählen in der Regel auch ein Hausbesuch und die Erörterung der Problemsituation mit dem Kind und – sofern dies dem Kinderschutz nicht entgegensteht – den Sorgeberechtigten. Im Zweifel kann der Kinderschutz auch durch ein Familiengericht gegen den Willen der Sorgeberechtigten durchgesetzt werden.

Quelle: Statistisches Bundesamt

Ohne Testament haben es Erben oft schwer

Wer erbt eigentlich, wenn es kein Testament gibt? Die Antwort klingt zunächst einfach: die gesetzliche Erbfolge. Doch dahinter verbirgt sich manchmal ein ziemlich verwachsener Pfad. Und manchmal gibt es böse Überraschungen. Manchmal gehen Geschwister oder Enkelkinder leer aus, heißt es im “Netzwerk Deutscher Erbrechtsexperten” (NDEEX) e. V.

Im Erbrecht werden die Verwandten der verstorbenen Person in Ordnungen aufgeteilt. Verwandte erster Ordnung sind die eigenen Kinder sowie Enkelkinder. Verwandte zweiter Ordnung sind Eltern, Geschwister sowie Nichten und Neffen. Die Verwandten dritter Ordnung schließlich sind Großeltern sowie Onkel und Tanten.

Verwandte näherer Ordnungen schließen Verwandte entfernterer Ordnungen von der Erbfolge aus. Das bedeutet: Sofern eine Frau Kinder oder Enkelkinder hinterlässt, erben ihre Eltern und Geschwister nichts. Außerdem erben zunächst die Personen mit einer direkten Verbindung. Stirbt zum Beispiel ein Großvater, während seine Kinder noch leben, sind die Enkelkinder nicht erbberechtigt.

Eheleute haben ein Sondererbrecht: Sie erben, obwohl sie mit der verstorbenen Person nicht verwandt waren, und zwar ein Viertel des Erbes, sofern Kinder, Enkel oder Urenkel vorhanden sind. Wenn das nicht der Fall ist, aber noch andere Verwandte leben, erhalten sie die Hälfte. Eine Ausnahme, die in der Praxis allerdings eher die Regel ist, ist die Zugewinngemeinschaft: Sofern die Eheleute eine solche bilden, erhöhen sich die Erbanteile um ein weiteres Viertel. Nur wenn es keine Verwandten der ersten und zweiten Ordnung und auch keine Großeltern mehr gibt, erbt die Ehefrau oder der Ehemann laut gesetzlicher Erbfolge allein.

Unverheiratete Paare kommen in der gesetzlichen Erbfolge nicht vor. Partnerin oder Partner gehen somit im Todesfall leer aus – sofern keine andere Nachlassregelung vorliegt. Stattdessen erben die Verwandten der verstorbenen Person gemäß der gesetzlichen Erbfolge. “Wer das vermeiden will, sollte ein Testament errichten”, erklärt Michaela Porten-Biwer, NDEEX-Mitglied und Fachanwältin für Erbrecht.

Wenn überhaupt keine Erbinnen oder Erben ermittelt werden können, geht der Nachlass an den Staat. “Da die gesetzliche Erbfolge Quoten vorsieht, kommt es in der Praxis häufig zur Bildung von Erbengemeinschaften, zum Beispiel bestehend aus drei Geschwistern, die zu gleichen Teilen erben”, sagt Porten-Biwer. “In diesen Konstellationen gibt es oft Streit über die Nutzung, Verwaltung und Verwertung des Nachlasses – beispielsweise, wenn es darum geht, was mit dem Elternhaus passieren soll.” Außerdem entspreche die gesetzliche Erbfolge häufig nicht den Wünschen der verstorbenen Person. Entsprechend sinnvoll sei es in vielen Fällen, ein Testament zu machen.

Lars Wallerang / glp

Zahl Schutzsuchender in Deutschland in 2020 um 1 % gestiegen

Zum Jahresende 2020 waren knapp 1,86 Millionen Schutzsuchende im Ausländerzentralregister (AZR) registriert. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) am Mittwoch bekannt gab, stieg die Zahl der im AZR registrierten Schutzsuchenden im Vergleich zum Vorjahr um 1 % beziehungsweise 18 000 Personen. Das war ein geringerer Anstieg als 2019 (+3 %) und der geringste Zuwachs seit 2011 (+0,5 %). Diese Entwicklung dürfte auch auf die Reisebeschränkungen im Zuge der Corona-Pandemie zurückgehen. Schutzsuchende sind Ausländerinnen und Ausländer, die sich nach Angaben des AZR unter Berufung auf völkerrechtliche, humanitäre oder politische Gründe in Deutschland aufhalten, so Destatis.

Im Jahr 2020 registrierte das AZR 68 000 eingereiste und 41 000 ausgereiste Schutzsuchende. Daraus ergibt sich eine Nettozuwanderung von 27 000 Personen. 2019 hatte die Nettozuwanderung noch bei 35 000 Personen gelegen. Damit verringerte sich die Nettozuwanderung von Schutzsuchenden im Jahr 2020 gegenüber 2019 um 22 %. Mehr als die Hälfte der Ende 2020 im AZR registrierten Schutzsuchenden ist erstmals in den Jahren der erhöhten Fluchtmigration zwischen 2014 und 2016 nach Deutschland eingereist (54 %). 25 % der Schutzsuchenden kamen vor 2014 und 21 % nach 2016.

216 000 Schutzsuchende mit offenem Schutzstatus

Zu den Schutzsuchenden zählten nach Angaben des AZR zum Jahresende 2020 rund 216 000 Personen mit offenem Schutzstatus. Das heißt, über ihren Asylantrag war zu diesem Zeitpunkt noch nicht rechtskräftig entschieden worden. Im Vergleich zu 2019 sank die Zahl der Schutzsuchenden mit offenem Schutzstatus um 51 000 (-19,0 %), verglichen mit dem Höchststand 2016 sank sie um 360 000 (-62 %). Ursächlich für diesen Rückgang dürften sowohl die weitere Abarbeitung anhängiger Asylverfahren als auch die weiterhin rückläufige Zahl neuer Asylanträge sein. Laut dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) befanden sich die Asylantragszahlen im Jahr 2020 auf dem niedrigsten Niveau seit 2012. Die Ende 2020 im AZR registrierten Schutzsuchenden mit offenem Schutzstatus kamen am häufigsten aus Afghanistan (36 000), dem Irak (26 000) oder Syrien (23 000).

1,4 Millionen Schutzsuchende mit anerkanntem Schutzstatus 

Rund 1,4 Millionen Schutzsuchende verfügten 2020 über einen humanitären Aufenthaltstitel und damit über einen anerkannten Schutzstatus. Das waren 38 000 mehr als 2019 (+3 %). Rund 63 % der Schutzsuchenden mit anerkanntem Schutzstatus waren Staatsangehörige von Syrien (583 000), Afghanistan (150 000) oder dem Irak (141 000).

Der Schutzstatus war für die große Mehrheit zeitlich befristet (80 % bzw. 1,1 Millionen Personen). 20 % (281 000 Personen) hatten einen Schutzstatus, der unbefristet war. Die Flüchtlingseigenschaft nach der Genfer Konvention war weiterhin der häufigste Schutztitel unter den anerkannt Schutzsuchenden (45 % beziehungsweise 624 000 Personen). Der Anteil subsidiär Schutzberechtigter lag bei 17 % (244 000 Personen). Asyl im engeren Sinn als Schutzform für politisch Verfolgte spielte auch Ende 2020 keine bedeutende Rolle: Lediglich 13 000 Personen und damit weniger als 1 % der anerkannt Schutzsuchenden waren Asylberechtigte.

243 000 Schutzsuchende mit abgelehntem Schutzstatus

243 000 Schutzsuchende waren zum Jahresende 2020 nach einer Ablehnung im Asylverfahren oder nach Verlust ihres Schutzstatus mit abgelehntem Schutzstatus registriert und damit ausreisepflichtig. Das waren 31 000 mehr als Ende 2019 (+14 %). Die große Mehrheit der abgelehnten Schutzsuchenden war mit einer Duldung im AZR registriert, das heißt die Abschiebung wurde vorübergehend ausgesetzt (86 % bzw. 210 000 Personen).

Die Zahl der Schutzsuchenden mit Duldung stieg im Vergleich zu 2019 um 31 000 Personen (+17 %). In absoluten Zahlen ist das der größte Anstieg, den das AZR bisher verzeichnete. Dieser Anstieg bei den Duldungen hängt auch damit zusammen, dass Schutzsuchende Duldungen erhielten, weil freiwillige Ausreisen oder Abschiebungen aufgrund der Corona-Pandemie nicht oder nur erschwert möglich waren. Abgelehnte Schutzsuchende kamen Ende 2020 zumeist aus Afghanistan (31 000), dem Irak (28 000) und Nigeria (15 000).

Quelle: Statistisches Bundesamt

Glücksspiel ist weit verbreitet

Nicht nur während der Fußball-Europameisterschaft sind Sportwetten und Glücksspiel gefragt: Klammert man Lotterien aus, geben 27 Prozent der Deutschen monatlich Geld für Glücksspiel, Wetten, Casinospiele und Zufallsspiele aus. Dies zeigen Daten von Global Gambling Profiles, einem neuen YouGov-Tool, das einen umfassenden Blick auf Glücksspieler und deren Spielpräferenzen ermöglicht.

Elf Prozent der Deutschen geben demnach mehr, 16 Prozent weniger als 25 Euro monatlich fürs Zocken aus. Dabei nehmen acht Prozent der Deutschen an Sofortgewinnspielen, etwa mit Rubbellosen, teil. Fünf Prozent spielen an Glücksspielautomaten und jeweils vier Prozent aller Befragten spielen Poker und Bingo.

Unter den deutschen Glücksspielern haben 35 Prozent in den letzten zwölf Monaten Fußball-Wetten abgeschlossen, männliche Glücksspieler deutlich häufiger als weibliche (45 gegen 22 Prozent). Und neun Prozent aller Glücksspieler haben Wetten auf Tennis-Matches abgeschlossen.

Rudolf Huber / glp