Schlag gegen unseriöse Schlüsseldienste

Das dürfte Signalwirkung haben: Der Bundesgerichtshof (BGH) hat bestätigt, dass Schlüsselnotdienste, die die Notsituation von Verbrauchern mit weit überzogenen Rechnungen ausnutzen, Wucher betreiben. Damit dürfte zumindest das Vorgehen Geschädigter gegen kriminelle Firmen vereinfacht werden, hoffen Verbraucherschützer.

Denn strafrechtliche Verurteilungen der Täter wegen Wuchers waren bislang rechtlich umstritten. Jetzt wurde ein Prozess abgeschlossen, in dessen Verlauf der Bundesgerichtshof das Ausgesperrtsein aus der eigenen Wohnung als Zwangslage definiert und damit die Verfolgung der Täter in Zukunft vereinfacht hat.

“Damit der Tatbestand von Wucher erfüllt ist, sieht das Gesetz das Vorliegen einer sogenannten Zwangslage vor”, erklärt Annalena Marx, Referentin bei der Verbraucherzentrale Brandenburg (VZB). Bis zu dem Urteil des BGH hatten nicht alle Gerichte das Ausgesperrtsein allein aus der eigenen Wohnung als eine solche Zwangslage anerkannt. Dazu mussten weitere Gründe wie etwa ein in der Wohnung zurückgelassener Säugling vorliegen. Das ist inzwischen anders, der BGH hat das Vorliegen einer Zwangslage aufgrund des Ausgesperrtseins an sich ausdrücklich bestätigt.

Das Urteil geht auf einen Rechtsstreit in Kleve zurück. Dort fand in den letzten Jahren ein Prozess gegen die Betreiber eines Schlüsselnotdienst-Netzwerks statt, der Mitte Januar 2021 zu einer Verurteilung wegen gewerbsmäßigen Bandenbetrugs, Steuerhinterziehung und Wuchers führte. Dieses Urteil verdeutlicht auch: Wer in einer Notsituation überhöhten Preisforderungen ausgesetzt ist, hat allen Grund, die Polizei zu rufen.

Andreas Reiners / glp

Die Zwischenrufer im Bundestag

Im Parlament geht es oft hoch her – und auch die üblichen Umgangsformen bleiben zwischendurch auf der Strecke. Deshalb hat die Informationsplattform www.betrugstest.com einen aktuellen Bundestag-Verhaltensindex zusammengestellt. Dafür wurden insgesamt 9.365 Zwischenrufe aller 702 Abgeordneter zwischen Januar 2017 und Dezember 2020 erfasst und ausgewertet. Unterschieden wurde dabei zwischen Widersprüchen (1.289), in denen Abgeordnete gegensätzliche Meinungen äußerten, und Zurufen (8.076), die sowohl Zustimmungsbekundungen als auch unsachliche Spitzen sein können.

Insgesamt 28 Prozent aller gemessenen Zwischenrufe während der Bundestagsreden der letzten vier Jahre stammen von der AfD (2.649 Zwischenrufe), die im Bundestag zwölf Prozent der Sitze belegt. Im Durchschnitt unterbrachen die AfD-Politiker seit 2017 pro Person 30,1 Mal eine Bundestagsrede. Die restlichen MdBs kommen im Schnitt auf 16,6 Wortmeldungen.

Zum Vergleich: Der Anteil der Zwischenrufe von Politikern der Großen Koalition, die knapp 57 Prozent der Sitze im Bundestag belegen, liegt bei 31,7 Prozent – unwesentlich höher als bei der AfD. Die Politiker der CDU/CSU und der SPD meldeten sich in der letzten Amtszeit Merkels im Schnitt fünf beziehungsweise elf Mal zu Wort.

Die Mitglieder der FDP hielten sich mit ihrer Meinung zurück und störten die Redner am wenigsten durch Zwischenrufe. In den letzten vier Jahren kamen die 80 Liberalen im Bundestag auf 815 Zwischenrufe und sorgten so anteilig für 11,4 Prozent – im Schnitt kam jeder Politiker auf zehn verbale Einwürfe.

Von den 9.365 analysierten Zwischenrufen handelt es sich in 1.289 Fällen um Widersprüche. 265 davon kamen von den Abgeordneten der Linken. Pro Person widersprachen die 69 Politiker im Schnitt 3,8 Mal und sorgten so für 21 Prozent aller Einwände. Der Anteil der Grünen liegt bei 20 Prozent: Im Schnitt widersprachen sie ebenfalls 3,8 Mal pro Person. Die AfD folgt mit 2,7 Widersprüchen pro Person.

Zurufe machen das Gros der 9.395 Zwischenrufe aus: 8.076 Mal unterbrachen die Bundestagsabgeordneten seit 2017 mit Zustimmmungsbekundungen, sarkastischen Spitzen oder ähnlichen Einwänden. Jeder Delegierte äußerte sich in den letzten vier Jahren im Schnitt 14 Mal via Zuruf. Die Mitglieder der AfD waren hier deutlich vorn und verbalisierten ihre Meinung mit 27 Zurufen fast doppelt so häufig während Redebeiträgen wie andere Politiker.

Rudolf Huber / glp

Zahl der Verkehrstoten bleibt rückläufig

Durch das geringerer Verkehrsaufkommen in der Corona-Krise geht auch die Zahl der Verkehrstoten weiter zurück. Im November 2020 sind in Deutschland 190 Menschen im Straßenverkehr ums Leben gekommen. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, sind das zehn Personen weniger als im November 2019. Die Zahl der Verletzten ist im November 2020 gegenüber dem Vorjahresmonat um 21,9 Prozent auf rund 23.900 gesunken.

Von Januar bis November 2020 erfasste die Polizei insgesamt 2,1 Millionen Straßenverkehrsunfälle und damit 15,5 Prozent weniger als im entsprechenden Vorjahreszeitraum. Darunter waren 247.300 Unfälle mit Personenschaden (-11,1 Prozent), bei denen 2 523 Menschen getötet wurden. Das waren 294 Unfalltote oder 10,4 Prozent weniger als in den ersten elf Monaten des Jahres 2019. Die Zahl der Verletzten im Straßenverkehr sank um 14,0 Prozent auf 305.900.

Ralf Loweg / glp

Unwort-Paar des Jahres 2020: „Corona-Diktatur“ & „Rückführungspatenschaften“

Das Jahr 2020 ist in bisher kaum gekannter Weise von einem einzigen Thema geprägt worden, der Corona-Pandemie. Dadurch war auch der öffentliche Diskurs lange Zeit auf dieses eine Thema konzentriert. Mit der erstmaligen Wahl eines Unwort-Paares nimmt die Jury Rücksicht darauf, dass dieses Thema in der Öffentlichkeit wie in den Unwort-Einsendungen dominierte. Sie macht aber zugleich darauf aufmerksam, dass auch in anderen Themenbereichen weiterhin inhumane und unangemessene Wörter geprägt und verwendet werden. Als Unwörter des Jahres 2020 wurden daher „Rückführungspatenschaften“ und „Corona-Diktatur“ gewählt. Mit dieser Doppelwahl will die Jury zudem erneut verdeutlichen, dass die „Unwort-Wahl“ keineswegs als Zensurversuch zu verstehen ist, wie ihr gelegentlich unterstellt wurde, sondern als Anlass zur Diskussion über den öffentlichen Sprachgebrauch und seine Folgen für das gesellschaftliche Zusammenleben.

Mit „Rückführungspatenschaften“ (41x vorgeschlagen) wurde im September 2020 von der EU-Kommission ein neuer Mechanismus der Migrationspolitik bezeichnet: Die EU-Staaten, die sich weigern, Flüchtlinge aufzunehmen, sollen ihrer „Solida- rität“ mit den anderen Mitgliedern der EU dadurch gerecht werden, dass sie die Verantwortung für die Abschiebung abgelehnter Asylbewerber übernehmen. Dies als „Rückführungspatenschaften“ zu bezeichnen, hält die Jury für zynisch und beschönigend: Der ursprünglich christlich geprägte, positive Begriff der Patenschaft steht für Verantwortungsübernahme und Unterstützung im Interesse von Hilfs- bedürftigen. In der Zusammensetzung mit dem – ebenfalls beschönigend für „Ab-schiebung“ gebrauchten – Wort „Rückführung“ wird suggeriert, „dass Abschieben eine gute menschliche Tat“ (Zitat aus einer Einsendung) sei.

Das Wort „Corona-Diktatur“ (21x vorgeschlagen) wurde seit Beginn des öffentlichen Diskurses um den politischen Umgang mit der Pandemie von der selbst ernannten „Querdenker“-Bewegung und insbesondere von deren rechtsextremen Propagandisten gebraucht, um regierungspolitische Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie zu diskreditieren. Dass der Ausdruck auf Demonstrationen verwendet wird, die – anders als in autoritären Systemen! – ausdrücklich erlaubt sind, stellt schon in sich einen Widerspruch dar. Zudem verharmlost der Ausdruck tatsächliche Diktaturen und verhöhnt die Menschen, die sich dort gegen die Diktatoren wenden und dafür Haft und Folter bis hin zum Tod in Kauf nehmen oder fliehen müssen. Dies erscheint umso problematischer, als das Schlagwort oft von denen verwendet wird, die – wie es in einer Einsendung heißt – „ja selbst und zum Teil ganz offen auf die Abschaffung der bürgerlichen Freiheiten und der sie repräsentierenden Verfassung zielen“. Der Ausdruck macht es zudem schwieriger, berechtigte Zweifel an einzelnen Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie offen und konstruktiv zu diskutieren.

red

Corona und der Klimaschutz

In der Corona-Krise haben fast alle Länder ihre Wirtschaft massiv nach unten gefahren. Das hat Auswirkungen auf das Klima, die vorher so nicht abzusehen waren. Denn als Folge der Pandemie hat Deutschland laut Experten nun sogar das Klimaschutz-Ziel für das Jahr 2020 übertroffen.

Der Treibhausgas-Ausstoß habe im Jahr 2020 exakt 42,3 Prozent unter dem Wert von 1990 gelegen, ergab eine Analyse der Denkfabrik Agora Energiewende, berichtet “tagesschau.de”. Das ursprüngliche Ziel für 2020 sah 40 Prozent weniger Emissionen als 1990 vor.

Den Berechnungen zufolge gingen die Emissionen um mehr als 80 Millionen Tonnen CO2 zurück auf rund 722 Millionen Tonnen. Zwei Drittel der Minderung seien aber eine Folge der Corona-Pandemie, ohne sie hätte der Rückgang nur bei etwa 25 Millionen Tonnen gelegen und das 2020-Ziel wäre verfehlt worden, heißt es in der Analyse.

Als Folge der Pandemie ist der Energieverbrauch 2020 deutlich gesunken. Dazu kamen den Experten zufolge relativ hohe CO2-Preise in der EU, die vor allem die klimaschädliche Stromproduktion aus Kohle verteuern, sowie niedrige Gaspreise und ein milder Winter, in dem nicht so viel geheizt wurde.

Ralf Loweg / glp

Silvester 2020: Was ist erlaubt?

Auch zum Jahresabschluss 2020 bleibt alles anders. Denn Raketen, Böller und Co. werden nicht verkauft, es wird also deutlich stiller auf Deutschlands Straßen, wo sowieso ein generelles Versammlungsverbot gilt. Doch was ist an Silvester jetzt noch erlaubt und was nicht? 

Wie immer gilt: Es gibt Unterschiede im Land. Heißt: Die private Böllerei ist nicht in allen Bundesländern grundsätzlich verboten. Aber es gilt die Kontaktbeschränkung von maximal fünf Personen aus zwei Haushalten und je nach Region oder Bundesland womöglich auch eine nächtliche Ausgangssperre. Die meisten Kommunen verbieten zudem das Abfeuern von Silvesterfeuerwerk auf öffentlichen Plätzen. Auch einen Verkauf von Knallern und Raketen der Kategorie 2 wie Knallfrösche, China-Böller oder Leuchtraketen gibt es in diesem Jahr nicht.

Ein Erwerb von Pyrotechnik online oder in Nachbarländern ist keine gute Idee, warnen die Experten. Denn oft ist nicht sichergestellt, dass sie tatsächlich eine EU-Prüfung durchlaufen haben und damit in Deutschland erlaubt sind. Der Kauf von Pyrotechnik in den Nachbarländern wie zum Beispiel Luxemburg, Frankreich oder Polen ist zudem nur sehr eingeschränkt möglich, da vielerorts auch der “kleine Grenzverkehr” eine Quarantäne nach sich zieht.

Es wird sicher Menschen geben, die noch Pyrotechnik aus dem letzten Jahr aufbewahrt haben. Diese dürfen theoretisch abgefeuert werden. Dennoch raten die Experten auch hier dringend ab, um das Gesundheitssystem durch typische Böller-Verletzungen nicht noch weiter zu belasten.

Kleiner Trost: Knallerbsen, Wunderkerzen oder Bengalisches Feuer sind Feuerwerkskörper der Kategorie 1, die das ganze Jahr über verkauft werden dürfen. Zumindest Haustiere werden dankbar sein, denn für sie bedeuten laute Silvesternächte purer Stress.

Wichtig zu wissen: Seit dem verheerenden Brand im Krefelder Zoo, bei dem letztes Jahr über 30 Affen starben, ist das Aufsteigenlassen von Himmelslaternen in allen Bundesländern grundsätzlich verboten.

Andreas Reiners / glp

Baden-Württembergs beliebteste Vornamen in 2020

Sophia und Leon waren nach einer Auswertung des Vornamen-Experten Knud Bielefeld in diesem Jahr die beliebtesten Vornamen bei Neugeborenen in Baden-Württemberg. Auf dem am Mittwoch veröffentlichten Ranking lösen sie Emilia und Elias als die beliebtesten Vornahmen des Vorjahres ab.

Da es keine offizielle deutsche Vornamenstatistik gibt, ermittelt Knud Bielefeld regelmäßig die häufigsten Babynamen. Bielefeld veröffentlicht seit 1996 jährlich ein Namensranking auf seiner Internetseite beliebte-vornamen.de. Für das Jahr 2020 erfasste er knapp 180.000 Geburtsmeldungen aus ganz Deutschland. Das sind etwa 23% aller in Deutschland geborenen Babys. Das Ranking basiert auf Quellen aus 465 Städten (51% der Datengrundlage stammt von Geburtskliniken und 49% von Standesämtern). Falls für eine Stadt amtliche Meldungen vorliegen, wurde aus dieser Stadt keine Geburtsklinik ausgewertet und so Doppelerfassungen verhindert.

Beliebteste Vornamen in Baden-Württemberg:

Platz Mädchennamen Jungennamen
1. Sophia Leon
2. Hannah Noah
3. Mia Elias
4. Emma Luca
5. Emilia Luis
6. Lea Ben
7. Lina Matteo
8. Marie Lukas
9. Mila Paul
10. Anna Finn

red

UNICEF-FOTO des Jahres 2020

Das UNICEF-Foto des Jahres 2020 zeigt den Exodus von Kindern aus dem brennenden Flüchtlingslager Moria auf der griechischen Insel Lesbos. Das Siegerbild des griechischen Fotografen Angelos Tzortzinis hält die Tapferkeit, Fassungslosigkeit und Hilfsbereitschaft von Kindern angesichts höchster Not in einer bewegenden Momentaufnahme fest.

Auch der zweite und der dritte Preis des internationalen Wettbewerbs von UNICEF Deutschland fangen Geschichten von Kindern ein, die bedrückenden und außergewöhnlichen Lebensumständen standhalten. Die Reportage des indischen Fotografen Supratim Bhattacharjee über arbeitende Kinder auf den größten Kohlefeldern Asiens erhält den zweiten Preis. Der deutsch-russische Fotograf Evgeny Makarov zeigt in seiner Reportage aus Brasilien eine Ballettschule als Antwort auf Gewalt und Drogen im Alltag von Kindern in den Favelas von Rio de Janeiro. Sie wird mit dem dritten Preis ausgezeichnet.

„Das UNICEF-Foto des Jahres 2020 ist eine eindringliche Mahnung. Es erzählt von einem Drama direkt vor unserer Haustür. Das Bild konfrontiert uns mit unserer Menschenpflicht: Wir in Europa müssen endlich eine Antwort finden – auch für die Kinder von Moria. Wir müssen gemeinsam mehr tun, um auch in ihr Leben Hoffnung zu bringen“, erklärt Elke Büdenbender, Schirmherrin von UNICEF Deutschland.

„Das Jahr 2020 hat für viele Mädchen und Jungen auf der Welt eine Eskalation an Katastrophen gebracht“, sagt Peter-Matthias Gaede, stellvertretender Vorsitzender von UNICEF Deutschland. „Aus einem Flüchtlingslager fliehen zu müssen, in ohnehin armseligen Lebensverhältnissen zusätzlich von der Corona-Pandemie bedroht zu werden, von Kinderarbeit nicht nur körperlich, sondern auch seelisch zerstört zu werden: Bilder aus dem diesjährigen Wettbewerb zeigen, was das bedeutet. Ihre Botschaft: Helfen wir den Kindern!“

„Covid-19 hat das Arbeitsfeld der Fotoreporter enorm eingeschränkt. Reisen wurden fast unmöglich. Gleichwohl erreichten die Jury für das UNICEF-Foto des Jahres 2020 bemerkenswerte Bilder und Bild-Essays. Realisiert häufig von den einheimischen Fotografen der Brennpunkte der Welt“, sagt Prof. Klaus Honnef, Vorsitzender der Jury. „Zehn herausragende Bild-Geschichten von Kindern zeichnete die Jury aus, deren Lebenswelt die unterschiedlichsten Zwänge und Herausforderungen prägen.“

Das Siegerbild: Die brennende Not

 

Der zweite Preis: Der Fluch der Kohle

© Supratim Bhattacharjee, Indien In Jharia im indischen Bundesstaat Jharkhand liegen die größten Kohlefelder Asiens. Auf 280 Quadratkilometern wird hier Kohle im Tagebau gewonnen, oftmals von Kindern.
© Supratim Bhattacharjee, Indien In Jharia im indischen Bundesstaat Jharkhand liegen die größten Kohlefelder Asiens. Auf 280 Quadratkilometern wird hier Kohle im Tagebau gewonnen, oftmals von Kindern.

Der dritte Preis: Das Favela-Ballett

© Evgeny Makarov, Deutschland/Russland (Agentur Focus)
Mitglieder einer der besten Tanz-Akademien Brasiliens haben beschlossen, für eine Alternative zu den oftmals aussichtslosen Lebensbedingungen in den Favelas von Rio de Janeiro zu sorgen.

red

Feuerwerk 2020: Expertin rät zum Komplett-Verzicht

Die neuen Regeln zur weiteren Corona-Eindämmung schränken auch die Nutzung von Raketen, Feuerwerksbatterien und Böllern an Silvester ein. Wie ist die genaue Situation? Rechtsexpertin Dr. Katarzyna Guzenda von der Verbraucherzentrale Brandenburg (VZB) beantwortet die wichtigsten Fragen.

– Darf ich Böller zünden, die ich noch aus dem Vorjahr habe?

2020 wird generell davon abgeraten, Feuerwerk zu zünden. In der angespannten Corona-Lage sollten unnötige Belastungen für die Feuerwehren oder das Gesundheitswesen und alle Zusatzgefahren vermieden werden. Das gilt selbst dann, wenn das Zünden im eigenen Garten rechtlich erlaubt sein mag oder vor der Haustür kein explizites Feuerwerksverbot gilt.

– Was ist mit Böllern, die schon online bestellt wurden?

Einige Landesverordnungen verbieten den Verkauf von pyrotechnischen Gegenständen. Bei anderen ist ausdrücklich auch deren Abgabe, also die Auslieferung, verboten. Grundsätzlich steht Verbrauchern bei Bestellungen im Internet ein Widerrufsrecht zu. Wer in dieser Situation also unsicher ist, kann sie stornieren und bekommt sein Geld zurück.

– Was passiert, wenn sich der Handel nicht an die Verbote hält?

Bei einem Verstoß gegen diese Bestimmungen müssen Händler mit einer Strafe rechnen. So sieht beispielsweise der Bußgeldkatalog im Land Brandenburg einen Regelsatz von 1.000 bis 12.500 Euro vor.

– Kann man Böller schnell noch im grenznahen Ausland kaufen?

Das ist definitiv keine gute Idee. Der kleine Grenzverkehr etwa nach Polen ist untersagt. Aber auch aus anderen EU-Ländern dürfen nur zugelassene Feuerwerkskörper eingeführt werden.

Grundsätzlich gelte, so die Expertin: “Auch Verzicht ist ein Verbraucherrecht” – gerade im Corona-Jahr 2020.

Rudolf Huber / glp

Deutschland putzt sich heraus

In der Corona-Krise rückt die Hygiene in vielen Haushalten in den Mittelpunkt. Sauberkeit ist oft das oberste Gebot. Vor allem in Deutschland wohnen die Putz-Könige. Denn nirgendwo in Europa wird mehr Geld ausgegeben für Wasch-, Putz- und Reinigungsmittel.

Die Corona-Pandemie hat diesen Trend verstärkt. Der Umsatz für Haushaltspflegemittel stieg 2020 um 9,2 Prozent auf 48 Milliarden Euro. Das geht aus Hochrechnungen des Industrieverbands Körperpflege und Waschmittel (IKW) hervor. “Putzen hilft bei der Alltagsbewältigung”, sagt Geschäftsführer Thomas Keiser. Gerade in schwierigen Zeiten wie der Corona-Pandemie brächten Pflegerituale Stabilität in den Alltag.

Besonders die Seifenhersteller erlebten einen Boom. Weil sich die Deutschen in der Corona-Krise viel häufiger die Hände waschen, stieg die Seifen-Nachfrage um 77 Prozent. Der Umsatz mit Reinigungsmitteln erhöhte sich um über 18 Prozent. Zweistellige Zuwächse verzeichneten auch Geschirrspülmittel und Raumdüfte. Insgesamt gaben die Deutschen durchschnittlich 98 Euro für Haushaltspflegemittel aus – zehn Prozent mehr als 2019.

Wegen der Kontaktbeschränkungen spielt sich das Leben stärker zu Hause ab. Folglich wird auch mehr in der eigenen Wohnung gereinigt. “Die Schließung von Kantinen und Restaurants führte dazu, dass mehr zu Hause gegessen und daher auch gespült wurde”, erklären die Branchenvertreter.

Dagegen waren Kosmetikprodukte, insbesondere Make-ups und Parfums deutlich weniger gefragt als 2019. Der Umsatz der dekorativen Kosmetik schrumpfte um fast 13 Prozent, die Erlöse für Herren- und Damendüfte sanken um über sieben Prozent . Auch für Rasierpflege wurde weniger Geld ausgegeben. In Corona-Zeiten lassen sich Männer lieber einen Bart wachsen.

Ralf Loweg / glp