Christoph fliegt 54.000 Mal

Rund 150 Notfälle täglich in Deutschland, bei denen der Rettungshubschrauber gefragt war: Diese beeindruckende Bilanz legt jetzt die gemeinnützige ADAC Luftrettung vor. Unterm Strich bedeutet das exakt 53.967 Helikopter-Einsätze im Jahr 2019.

“So eine hohe Einsatzdichte in einem hochkomplexen und risikobehafteten Umfeld ist nur durch die hohe Professionalität und das große Engagement der Crews möglich”, betont Luftrettungs-Geschäftsführer Frédéric Bruder. Und verweist auf ein rundes Jubiläum der Organisation in Form des neuen Hubschraubers namens “50 Jahre Christoph”.

58 Prozent der geflogenen Patienten waren Männer, neun Prozent Kinder und Jugendliche. “Einsatzgrund Nummer eins waren bei den oft lebensrettenden Einsätzen mit 32 Prozent Verletzungen nach Unfällen”, so die Helfer. Dazu gehören Freizeit-, Sport-, Schul- und Verkehrsunfälle. Dahinter folgen mit 29 Prozent Notfälle des Herz-Kreislauf-Systems wie Herzinfarkte und Herzrhythmusstörungen.

Insgesamt legten die Rettungshubschrauber vom Typ H145 und H135 von Airbus Helicopters 2019 rund 3,45 Millionen Kilometer zurück, das sind rund 150.000 Kilometer mehr als ein Jahr zuvor.

Rudolf Huber

Landwirtschaft mit längsten Arbeitszeiten

Von wegen 36-Stunden-Woche: Im Jahr 2018 hatten vollzeitbeschäftigte Männer in der Land- und Forstwirtschaft und in der Fischerei mit 49,9 Wochenstunden die längsten und die im verarbeitenden Gewerbe mit 40,4 Wochenstunden die kürzesten Arbeitszeiten.

Wie das Statistischen Bundesamt (Destatis) mitteilt, gilt für vollzeitbeschäftigte Frauen dasselbe, allerdings mit niedrigeren Wochenarbeitszeiten von 45,3 beziehungsweise 39,6 Stunden. Teilzeitbeschäftigte arbeiten demnach je nach Branche zwischen 15,4 und 22,7 Stunden pro Woche.

Auffallend: Trotz der langen Wochenarbeitszeit wünschten sich Vollzeitbeschäftigte in der Land- und Forstwirtschaft am seltensten andere Arbeitszeiten: Nur 4,5 Prozent von ihnen wollten etwas an ihrer Arbeitszeit verändern. Bei den Vollzeitbeschäftigten im verarbeitenden Gewerbe wünschten sich dagegen 8,2 Prozent eine Veränderung der Wochenarbeitszeit.

Andreas Reiners

Nach Anschlägen: Landesbeirat fordert Maßnahmen gegen Extremismus

Der Landesbeirat für Integration Baden-Württemberg, hat  nach den rassistisch motivierten Anschlägen von Hanau und Halle an Politik und Verwaltung appelliert, sich noch stärker für Maßnahmen zur Prävention gegen Extremismus und für eine vielfältige Gesellschaft einzusetzen.

Die Mitglieder des Landesbeirats für Integration Baden-Württemberg unter Vorsitz von Sozial- und Integrationsminister Manne Lucha  haben in einer Sitzung am Donnerstag (5. März) ein klares Zeichen für Vielfalt und gegen Rassismus gesetzt.

Die Mitglieder des Beirats verurteilten die Attentate von Hanau und Halle aufs Schärfste:

„Rassistische und antisemitisch motivierte Taten gehen uns alle an. Die Politik, Verwaltung, Zivilgesellschaft, Wirtschaft – Jede und Jeder ist gefragt. Wir dürfen uns nicht auseinanderdividieren lassen. Damit würden die Attentäter von Hanau und Halle, damit würden rechtsextreme Akteure erreichen, was sie wollen. Wir müssen gerade jetzt zusammenstehen, uns füreinander einsetzen und so den gesellschaftlichen Zusammenhalt stärken. Niemand soll in unserem Land Angst haben müssen“, so das Abschlussstatement der Mitglieder des Landesbeirats nach der heutigen Sitzung. Integration werde in Baden-Württemberg gelebt und schaffe Zusammenhalt.

Der Landesbeirat appellierte an Politik und Verwaltung, sich verstärkt für Maßnahmen zur Extremismusprävention und für eine vielfältige Gesellschaft einzusetzen. Wichtig sei eine nachhaltige und dauerhafte Verankerung von entsprechenden Maßnahmen sowie die Unterstützung der Zivilgesellschaft.

Beiratsmitglieder:

  • Claudemir Jerônimo Barreto / Cacau (Sportler)
  • Hilda Beck (Ehrenamtlich Engagierte und Vereinsvorsitzende)
  • Isaac Gonzales (Lehrer)
  • Anna Koktsidou (Journalistin)
  • Dejan Perc (Vorsitzender des Landesverbands der kommunalen Migrantenvertretungen)
  • Gökay Sofuoğlu (Sozialpädagoge)
  • Renato Gigliotti (Polizist)
  • Roswitha Keicher (Integrationsbeauftragte der Stadt Heilbronn)
  • Susanne Jakubowski (Religionswissenschaftlerin)
  • Eduardo Garcia (Unternehmer)
  • Prof. Dr. Havva Engin (PH Heidelberg )
  • Dr. Pia Gerber (Freudenberg Stiftung )
  • Jürgen Blechinger (Jurist, Diakonie)

Dienstreise mit Ehepartner steuerlich absetzen

Wer eine berufliche Reise nutzt, um mit seinem Ehepartner Urlaub zu machen, muss die Kosten in der Regel aus eigener Tasche zahlen. Die ARAG-Experten weisen allerdings darauf hin, dass es möglich ist, die Kosten für den Ehepartner steuerlich geltend zu machen.

Dazu kann man sich auf eine Beschwerde beim Bundesfinanzhof (BFH) berufen. Die legte ein Steuerberater ein, der seine Frau auf verschiedene Dienstreisen mitgenommen hatte. Die beiden waren immer einige Tage länger an den jeweiligen Veranstaltungsorten geblieben. Die gesamten Reisekosten reichte er als Betriebsausgaben bei der Steuer ein. Sein Argument: Seine Frau habe ihn bei der Kontaktpflege unterstützt.

Nachdem die Finanzrichter in Münster diesem Argument nicht folgen wollten (Az.: 2 K 2355/18 E), legte der Mann Beschwerde beim Bundesfinanzhof (BFH) ein. Solange die Beschwerde läuft, können Steuerzahler die Kosten für mitreisende Partner bei der Steuer angeben.

Doch die ARAG-Experten weisen darauf hin, dass man dabei glaubhaft darlegen muss, dass der Ehepartner tatsächlich nicht nur Shoppen und Sonnenbaden war, sondern auch an offiziellen Programmpunkten der Veranstaltung teilgenommen hat (BFH, Az.: VIII B 127/19).

Ralf Loweg

Das sollten Sie über die Grundrente wissen

Die Grundrente kommt – und mit ihr viele Fragen. Denn wer hat eigentlich Anspruch darauf? Und wie wird der geprüft?

Rund 1,3 Millionen Menschen sollen davon profitieren – vor allem Menschen mit Minirenten, die mindestens 33 Jahre Rentenbeiträge aus Beschäftigung, Kindererziehung oder Pflegetätigkeit aufweisen. Der Zuschlag soll zunächst gestaffelt werden – bei 35 Beitragsjahren soll er die volle Höhe erreichen. Grundrente bekommen sollen zudem nur jene mit einem Einkommen unter bestimmten Grenzen.

Den vollen Aufschlag erhalten diejenigen, deren monatliches Einkommen als Rentner bei maximal 1.250 Euro (Alleinstehende) und 1.950 Euro (Eheleute oder Lebenspartner) liegt. Einkommen über dieser Grenze sollen zu 60 Prozent auf die Grundrente angerechnet werden. Bei 1.300 Euro Einkommen eines Alleinstehenden würden also 50 Euro zu 60 Prozent angerechnet – die Grundrente fiele 30 Euro niedriger aus. Liegt das Einkommen bei mehr als 1.600 Euro beziehungsweise 2300 Euro, soll es zu vollen 100 Prozent auf den Grundrentenzuschlag angerechnet werden. Hat ein Ehepaar also zum Beispiel 2.400 Euro Einkommen, vermindert sich die Grundrente um 100 Euro.

Menschen, die ein Auskommen aus anderen Quellen haben, sollen keine Grundrente erhalten, berichtet “tagesschau.de”. So wird das zu versteuernde Einkommen etwa durch Mieteinkünfte, eine Pension oder Beträge betrieblicher oder privater Vorsorge geprüft. Dazu kommt der steuerfreie Teil von Renten und Kapitalerträge, die nicht bereits im zu versteuernden Einkommen enthalten sind. Werbungskosten und Aufwendungen für Kranken- und Pflegeversicherung werden abgezogen.

Ralf Loweg

Regierungsbeschluss: Grundrente kommt

Das Bundeskabinett hat gestern den Entwurf eines Gesetzes zur Einführung der Grundrente für langjährige Versicherte in der gesetzlichen Rentenversicherung mit unterdurchschnittlichem Einkommen und für weitere Maßnahmen zur Erhöhung der Alterseinkommen beschlossen. Die Grundrente ist laut dem Bundesarbeitsministerium eine wichtige sozialpolitische Reform. Sie soll planmäßig zum 1. Januar 2021 eingeführt werden.

Das Gesetz sieht die Einführung einer Grundrente für langjährige Versicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung vor. Zudem werden Freibeträge im Wohngeld, in der Grundsicherung für Arbeitsuchende des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II), in der Hilfe zum Lebensunterhalt, in der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII) und in den fürsorgerischen Leistungen der Sozialen Entschädigung eingeführt.

Die Grundrente ist als Rentenzuschlag konzipiert und soll von einer nachzuweisenden Bedürftigkeit wie in den Fürsorgesystemen unabhängig sein. Grundrente erhält, wer mindestens 33 Jahre “Grundrentenzeiten” erworben hat. Das sind vor allem Zeiten, in denen Pflichtbeiträge aufgrund einer Beschäftigung, Kindererziehung oder Pflegetätigkeit an die gesetzliche Rentenversicherung geleistet wurden. Die eigene Rente soll dann in Abhängigkeit von den individuell erworbenen Entgeltpunkten um einen “Zuschlag” bis zur maximalen Grenze von 0,8 Entgeltpunkten (80 % des Durchschnittsverdienstes) erhöht werden. Bei 33 bis 35 Jahren Grundrentenzeiten soll der Grundrentenzuschlag dabei in einer Staffelung ansteigend berechnet werden, damit auch Versicherte mit weniger als 35 Jahren Grundrentenzeiten einen Zuschlag erhalten können.

Die Grundrente richtet sich nach der Höhe der erworbenen Entgeltpunkte. Sie ist nicht bedingungslos, sondern setzt auf der Vorleistung in Form einer langen Beitragszahlung der Versicherten auf. Dadurch wird sichergestellt, dass sich eine langjährige Beitragszahlung zur Rentenversicherung auch bei unterdurchschnittlichem Einkommen lohnt.

Der Zugang zur Grundrente erfolgt ohne Antragstellung und über die Feststellung des Grundrentenbedarfes. Dazu findet eine Einkommensprüfung statt. Dabei gilt zunächst ein Einkommensfreibetrag in Höhe von monatlich 1.250 Euro für Alleinstehende (15.000 Euro im Jahr) und 1.950 Euro für Eheleute oder Lebenspartner (23.400 Euro im Jahr). Übersteigt das Einkommen den Freibetrag, wird die Grundrente um 60 Prozent des den Freibetrag übersteigenden Einkommens gemindert. Übersteigt das Einkommen von Alleinstehenden auch den Betrag von 1.600 Euro (19.200 Euro im Jahr) bzw. bei Eheleuten oder Lebenspartnern von 2.300 Euro (27.600 Euro im Jahr), ist das über diesen Betrag liegende Einkommen vollständig auf die Grundrente anzurechnen.

Die für die Grundrente vorgesehene Einkommensprüfung soll weitgehend automatisiert durchgeführt werden. Ziel ist, dass die Rentnerinnen und Rentner mit möglichst wenig Verwaltungsaufwand konfrontiert werden.

Deutsche spenden immer mehr

 In Deutschland ist die Spendenbereitschaft gewachsen. Wie das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) Berlin ermittelte, ist das Spendenvolumen zwischen 2009 und 2017 deutlich gestiegen. Fast jeder zweite Erwachsene spendet – am meisten geben Menschen mit hohem Einkommen.

Fast zehn Milliarden Euro haben die Menschen in Deutschland im Jahr 2017 gespendet. Damit hat sich die Gesamtsumme der Spenden seit dem Jahr 2009 nominal um mehr als rund 70 Prozent erhöht. Mehr als ein Drittel des gesamten Spendenvolumens stammte von den am besten verdienenden zehn Prozent der Einkommensbezieher.

Besonders groß war in den vergangenen Jahren das Engagement für Geflüchtete: 2015 und 2016 hat sie rund ein Drittel der Erwachsenen mit Geld- und Sachspenden unterstützt. Das sind zentrale Ergebnisse einer aktuellen DIW-Studie, die unter anderem auf Basis der Daten der Langzeitstudie Sozio-oekonomisches Panel (SOEP) erstellt wurde.

Demnach hat in Deutschland im Jahr 2017 fast jeder zweite Erwachsene Geld gespendet. Der Anteil der Spender ist zwischen 2009 und 2017 um rund sieben Prozentpunkte gestiegen. Im gleichen Zeitraum hat sich auch die durchschnittlich gespendete Geldsumme von 206 auf 301 Euro erhöht. Etwa jeder dritte Erwachsene hat in allen drei in der Studie untersuchten Jahren (2009, 2014, 2017) gespendet; etwa 40 Prozent nur gelegentlich und 30 Prozent gar nicht.

Lars Wallerang

Strom wird noch teurer

Die Richtung ist eindeutig: Der Strompreis steigt. So kosten 5.000 kWh Strom im Februar durchschnittlich 1.502 Euro. In der Grundversorgung sind laut Check24 sogar 1.602 Euro fällig. Die Gaspreise liegen dagegen leicht unter dem Vorjahresniveau.

Drei Viertel der 834 Stromgrundversorger haben 2020 bislang ihre Preise angehoben oder Erhöhungen angekündigt. Betroffen sind rund 7,9 Millionen Haushalte. Ab 2021 soll es Entlastungen durch das Klimapaket der Bundesregierung geben: Um rund 63 Euro im Jahr pro Musterhaushalt.”Für alle Privathaushalte in Deutschland summiert sich die Entlastung auf rund 1,9 Milliarde Euro”, heißt es bei Check24.

Rudolf Huber

Viele Mini-Jobs trotz Mindestlohn

Mini-Jobs und Mindestlohn schienen anfangs miteinander zu kollidieren. Mit der Einführung des Mindestlohnes im Jahre 2015 nahm die Anzahl der Mini-Jobs in Deutschland zunächst rapide ab. Doch die Zahl steigt wieder. Heute ist sie ungefähr so hoch wie vor der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns.

Ein Mini-Job ist ein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis. Das monatliche Arbeitsentgelt darf nicht mehr als 450 Euro betragen. Eine solche Teilzeitbeschäftigung ist weitgehend sozialversicherungsfrei.

Dafür gibt es allerdings strenge Regeln: “Unter Umständen muss der Hauptarbeitgeber von dem Vorhaben, eine Nebentätigkeit aufzunehmen, informiert werden”, sagt Rechtsanwalt Tobias Klingelhöfer, Rechtsexperte beim Versicherer ARAG. “Und zwar immer dann, wenn das im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag vereinbart ist oder wenn der Nebenjob Auswirkungen auf den Hauptjob hat.” Habe der Chef in diesem Fall triftige Gründe, könne er den Nebenjob untersagen.

Freilich gilt der Mindestlohn auch für Mini-Jobs. Derzeit liegt dieser bei 9,35 Euro pro Stunde. “Die Anzahl der Stunden, die Arbeitnehmer im Monat maximal arbeiten dürfen, hängt somit neben den Grenzen des Arbeitszeitgesetzes auch vom Stundenlohn ab, denn die 450 Euro im Monat dürfen für den Mini-Job ja nicht überschritten werden”, erklärt der Experte.

Derweil zahlen die Arbeitgeber auch Abgaben, Pauschalbeiträge zum Beispiel für die gesetzliche Rentenversicherung und Krankenversicherung. “Die Pauschalabgaben für die Krankenversicherung fließen in den allgemeinen Gesundheitsfonds”, sagt Klingelhöfer. “Daraus können die gesetzlich vorgesehenen Entgeltfortzahlungen zum Beispiel bei Krankheit oder Schwangerschaft finanziert werden.” Der Mini-Jobber könne aber durch einen Antrag auf die Rentenversicherungspflicht verzichten.

Mini-Jobber haben zudem noch ein paar Ansprüche. Klingelhöfer: “Auch geringfügig Beschäftigte – wie Mini-Jobber im Behördendeutsch heißen – haben einen Anspruch auf Sozialleistungen.” Dazu gehöre neben der erwähnten Entgeltfortzahlung bei Krankheit und dem Mutterschutz auch das Feiertagsentgelt.

Und es gibt Anspruch auf Urlaub: Wer also zum Beispiel an fünf Tagen pro Woche arbeitet, hat einen Anspruch auf 20 Urlaubstage im Jahr. Wird nur an zwei Tagen pro Woche gearbeitet, können acht Tage Urlaub pro Jahr genommen werden.

Lars Wallerang

Pflegebedürftige: Das müssen Angehörige wissen

Heimplätze für Pflegebedürftige sind mal wieder teurer geworden. Der Eigenanteil an den Kosten stieg im Bundesschnitt auf derzeit knapp 1.930 Euro. Das sind gut 110 Euro mehr als 2018. Es gibt allerdings steuerliche Möglichkeiten, um Pflegebedürftige und ihre Angehörigen nicht übermäßig zu belasten. Wie das funktioniert, erklären ARAG-Experten.

Grundsätzlich gilt: Das Sozialamt springt ein, wenn Rente und Pflegeversicherung für den Heimplatz nicht ausreichen. Die Behörde holt sich einen Teil der Kosten von den Kindern der pflegebedürftigen Person zurück. Aber: Seit 2020 betrifft das nicht mehr so viele Unterhaltspflichtige, weil nach den neuen Regelungen Angehörige künftig erst ab einem Jahresbruttoeinkommen von 100.000 Euro je unterhaltsverpflichteter Person vom Sozialamt in Anspruch genommen werden können.

Ob im Heim oder zu Hause: Alle regelmäßig anfallenden Kosten, die durch eine Behinderung entstehen und nicht bereits von der Pflegekasse oder anderen Trägern übernommen werden, können pauschal von der Steuer abgesetzt werden. Damit sind beispielsweise Kosten für Medikamente, Physiotherapie, Hilfsmittel oder auch behinderungsbedingte Ein- und Umbauten in der Wohnung abgegolten. Diese Pauschale ist abhängig vom Grad der Behinderung und liegt zwischen 310 und 3.700 Euro.

Und was ist, wenn die tatsächlichen Pflegekosten den Pauschbetrag übersteigen? Die Experten raten, die Kosten als so genannte außergewöhnliche Belastungen in der Steuererklärung anzugeben. Die Voraussetzungen: Die Pflegebedürftigkeit muss nachgewiesen werden und es müssen Belege für jede einzelne Kostenposition eingereicht werden. Allerdings kürzt das Finanzamt die Gesamtkosten um einen Eigenanteil, der vom Pflegebedürftigen getragen werden muss. Wie hoch die Abzüge sind, richtet sich nach dem Jahreseinkommen der Pflegeperson, dem Familienstand und der Anzahl der Kinder. Ein Tipp der ARAG-Experten: Dieser Eigenanteil kann wiederum als Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen geltend gemacht werden.

Wichtig zu wissen: Haushaltsnahe Dienstleistungen wie etwa die Einkaufshilfe oder die ambulante Pflegekraft können bis maximal 4.000 Euro jährlich angerechnet werden. Auch Ausgaben für eine Haushaltshilfe, die sich auf 450-Euro-Basis engagiert, bringen einen Steuerbonus von 510 Euro im Jahr. Arbeiten von Handwerkern können ebenfalls mit bis zu 1.200 Euro jährlich abgesetzt werden. Wichtig hierbei ist, dass der Lohn in der Rechnung extra ausgewiesen ist und die Rechnung nicht bar bezahlt wurde. Der Steuerbonus kommt demjenigen zugute, der die Kosten trägt.

Wer seinen Angehörigen oder eine nahestehende Person – wie etwa den Schwiegervater – selbst pflegt, kann jährlich eine Pauschale von 924 Euro von der Steuer absetzen. Die ARAG-Experten weisen jedoch auf bestimmte Voraussetzungen hin, die erfüllt sein müssen: So muss ein Patient hilflos sein, also Pflegegrad 4 oder 5 haben, und in der eigenen Wohnung oder der Wohnung des Pflegebedürftigen betreut werden. Die Pflegeperson muss zudem unentgeltlich pflegen. Dabei wird auch das Pflegegeld aus einer Pflegeversicherung als Einnahme verstanden, die der Patient also nicht an die Pflegeperson weitergeben darf. Teilen sich Angehörige die Pflege, wird auch die Pauschale aufgeteilt. Werden mehrere Personen gepflegt, weil zum Beispiel beide Elternteile pflegebedürftig sind, darf der Pflege-Pauschbetrag auch mehrfach beansprucht werden.

Andreas Reiners