Der Feldhamster stirbt aus

Kleine Kinder sind beim Anblick eines Feldhamsters sofort verliebt und bekommen leuchtende Augen. Doch diese Liebe wird auf eine harte Probe gestellt. Denn der putzige Kerl, der die Kinderherzen im Sturm erobert, ist vom Aussterben bedroht. Das jedenfalls geht aus der neuen Roten Liste der gefährdeten Tier- und Pflanzenarten hervor, die die Weltnaturschutzunion (IUCN) jetzt präsentiert hat.

Das verringerte Vorkommen in West- und Mitteleuropa war bereits bekannt. In der EU ist der Feldhamster streng geschützt. Allerdings hatten Naturschützer bislang angenommen, dass es noch viele Feldhamster in Osteuropa und Russland gibt. Das war offenbar ein Trugschluss. “Wenn sich nichts ändert, wird der Feldhamster in den nächsten 30 Jahren aussterben”, berichtete die IUCN.

Die Ursachen für das Verschwinden des Feldhamsters sind noch nicht geklärt. Als mögliche Verursacher gelten aber unter anderem die Ausweitung von Monokulturen in der Landwirtschaft, die globale Erderwärmung und Lichtverschmutzung, berichtet “tagesschau.de”.

Insgesamt sind in der seit 1964 geführten Roten Liste nun mindestens 120.000 Tier- und Pflanzenarten erfasst, vorher waren es rund 116.000. Vom Aussterben bedroht sind mehr als 32.000 Arten. Das sind Arten, die nach Meinung der IUCN ohne Schutzmaßnahmen nicht überleben werden.

Unterteilt sind sie in drei Stufen: “gefährdet”, “stark gefährdet” und “vom Aussterben bedroht”. In dieser höchsten Kategorie sind einschließlich Feldhamster jetzt 6.811 Arten, zuvor waren 6.523.

Ralf Loweg

Wer nach einem Unfall Tote fotografiert oder filmt macht sich strafbar

Das Fotografieren von Unfalltoten ist künftig eine Straftat. Der Bundestag hat einen entsprechenden Gesetzentwurf beschlossen, der auf einen baden-württembergischen Antrag im Bundesrat zurückgeht.

Neben der Strafbarkeit des so genannten “Upskirtings”, dem Fertigen von Bildaufnahmen des Intimbereichs, hat der Bundestag in der Nacht von Donnerstag, 2. Juli 2020, auf Freitag noch eine weitere Forderung aus Baden-Württemberg als Gesetz beschlossen: Künftig wird mit Geldstrafe oder mit Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren bestraft, wer Unfalltote fotografiert oder filmt. Aufgrund einer Strafbarkeitslücke waren bislang so genannte Gaffer-Fotos bei Unfällen und Unglücksfällen von Toten straflos. Der Bundesrat hatte sich im Mai 2019 auf einen von Justizminister Guido Wolf ausgearbeiteten Antrag Baden-Württembergs dafür ausgesprochen, das Fotografieren und Filmen von Toten unter Strafe zu stellen.

Missachtung des Persönlichkeitsrechts des Toten darf nicht geduldet werden

Justizminister Guido Wolf sagte: „Wer nach einem Unfall Tote fotografiert oder filmt und das dann womöglich noch auf sozialen Netzwerken teilt, der gehört bestraft! Ein solches Verhalten dürfen wir nicht durchgehen lassen. Denn das ist eine tiefe Missachtung des Persönlichkeitsrechts des Toten. Und es ist auch ein Schlag ins Gesicht der trauernden Angehörigen. Es ist allerhöchste Zeit, dass diese Strafbarkeitslücke nun geschlossen wird. Wir mussten leider immer wieder feststellen, dass Tote, dass verunglückte Menschen, von Gaffern fotografiert werden. Rettungskräfte haben häufig davon berichtet. Dieser zunehmende Voyeurismus hat sicher auch damit zu tun, dass praktisch jeder ein Handy bei sich trägt und Aufnahmen schnell gemacht sind. Hinzu kommt wohl auch teilweise eine makabre Jagd nach dem schrecklichsten Bild, bei der manche alle Regeln des Anstands vergessen! Was aber auch immer die Ursachen für dieses Verhalten sein mögen: Der Staat darf ein solches Verhalten nicht tolerieren.“

Info:

Bislang waren im Straftatbestand Paragraph 201a Strafgesetzbuch (StGB)– Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen – nur Bildaufnahmen bei Unfällen oder Unglücksfällen von lebenden Personen, die deren Hilflosigkeit zur Schau stellen und dadurch ihren höchstpersönlichen Lebensbereich verletzen, strafbar. Verstorbene Personen gehören hingegen bislang nicht zum geschützten Personenkreis des Paragraphen 201a StGB. Durch Einfügung einer neuen Nummer drei in diesen Paragraphen werden das Herstellen und das Übertragen einer Bildaufnahme, die in grob anstößiger Weise eine verstorbene Person zur Schau stellt, vom Straftatbestand erfasst.

red

Quelle: Staatsministerium Baden-Württemberg

Mehr Schmerzensgeld für Friseur-Panne

Diesen Friseurbesuch wird eine Frau bestimmt nicht mehr vergessen: 2016 wollte sie sich blonde Haarsträhnen färben lassen. Das Ergebnis ist bleibend, denn in einem handtellergroßen Bereich am Hinterkopf fanden sich nach der Blondierungs-Maßnahme Verbrennungen und Verätzungen ersten bis zweiten Grades. Deshalb wurden der Frau vom Oberlandesgerichts Köln insgesamt 5.000 Euro Schmerzensgeld zugesprochen.

Die Frau machte nach der Blondierung eine regelrechte Tortur durch. Es folgte eine monatelange Schmerz- und Infektionsbehandlung mit verschiedenen Medikamenten. Bleibende Folge: Auf einer rechteckigen Fläche von rund drei mal fünf Zentimetern im Bereich des Hinterkopfes wächst jetzt kein Haar mehr. Auch mit einem grundsätzlich möglichen,aber ziemlich aufwändigen dermatologisch-operativen Eingriff ist eine vollständige Beseitigung der haarlosen Stelle nicht sicher.

Unglaublich: Zur Entschädigung hatte der Friseur seiner – inzwischen ehemaligen – Kundin zunächst einen Gutschein angeboten. Vor dem Landgericht Köln forderte die Klägerin daraufhin unter anderem ein Schmerzensgeld in Höhe von 10.000 Euro sowie die Feststellung, dass der Beklagte zum Ersatz etwaiger weiterer Schäden verpflichtet sei. Das Landgericht hatte das Schmerzensgeld auf 4.000 Euro festgesetzt und den Haarkünstler verpflichtet, mögliche Folgeschäden zu ersetzen. Das Oberlandesgericht hob das Schmerzensgeld um 1.000 Euro an.

Andreas Reiners

Rentenerhöhung: Was davon übrig bleibt

Ab 1. Juli 2020 haben Rentner mehr Geld in der Tasche. Zumindest theoretisch. Denn die Altersbezüge steigen zwar erneut an. Im Westen um fast dreieinhalb Prozent, im Osten sogar um gut vier Prozent. Davon sollen laut Bundesfinanzministerium rund 21 Millionen Rentner profitieren. Doch nicht bei allen wird das Geld komplett im Portemonnaie landen.

Der Grund: Mit der Erhöhung werden viele Senioren erstmals steuerpflichtig. Doch wie viel sie von der Rente an den Fiskus abgeben müssen, hängt vom Rentenbeginn, dem Grundfreibetrag und der Krankenversicherung ab. Schließlich zahlen auch Rentner Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung.

Je früher der Renteneintritt, desto geringer die Steuer. Wer bis 2005 in Rente gegangen ist, muss 50 Prozent seiner Bruttorente versteuern. Wer in 2020 seinen Ruhestand beginnt, muss bereits 80 Prozent versteuern und bekommt nur noch 20 Prozent der Bruttorente als steuerfreien Teil ausgezahlt. Ab 2040 müssen alle Neu-Rentner ihr gesamtes Einkommen voll versteuern, abzüglich der dann geltenden Freibeträge.

Die zweite Kehrseite der Medaille: Mit steigender Rente steigen auch die prozentualen Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung. Grundsätzlich gilt, dass Ruheständler genauso wie im bisherigen Berufsleben versichert sind. Wer also gesetzlich versichert war, bleibt es in der Regel auch als Rentner. Wer Privatpatient war, ist es auch im Alter. Doch während sich Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung an das Einkommen anpassen, hängt die Höhe des Beitrages zur privaten Krankenversicherung allein vom Tarif ab, für den man sich entscheidet.

Die einzige finanzielle Unterstützung, die privat versicherte Rentner beantragen können, ist ein Zuschuss des Rentenversicherungsträgers, sofern sie eine gesetzliche Rente beziehen. Der Zuschuss liegt aktuell bei 7,85 Prozent der gesetzlichen Bruttorente, beträgt aber höchstens die Hälfte des Krankenversicherungs-Beitrages. Nach Auskunft von ARAG Experten ist der Zuschuss steuerfrei, muss allerdings bei der Deutschen Rentenversicherung beantragt werden.

Rudolf Huber

Älteste Atomkraftwerk wird stillgelegt

Nach jahrelangen Diskussionen wird das älteste Atomkernkraftwerk Frankreichs im elsässischen Fessenheim stillgelegt. „Eine ganze Region kann aufatmen“, sagt Umweltminister Untersteller. 

In der Nacht vom 29. auf den 30. Juni soll der zweite Block des Kernkraftwerks im französischen Fessenheim endgültig abgeschaltet werden. Damit wird die Kernenergieerzeugung am Standort endgültig eingestellt. „Das ist ein guter Tag für die Menschen in Südbaden und Baden-Württemberg. Es ist aber auch ein guter Tag für die Menschen im französischen Grenzgebiet. Die ganze Region wird sicherer“, sagte Umweltminister Franz Untersteller heute in einer Pressemitteilung dazu.

Baden-Württemberg setzt sich auf vielen Ebenen seit Jahren schon dafür ein, dass Fessenheim vom Netz genommen wird. Neben politischen Initiativen auf Ebene der Landesregierung war das Regierungspräsidium in Freiburg eine treibende Kraft in der lokalen Überwachungskommission zum Kernkraftwerk Fessenheim (Commission Locale d’Information et de Surveillance CLIS).

„Die vielen Störfälle in den letzten Jahren haben immer wieder deutlich gemacht, dass das Kraftwerk nicht den höchsten Sicherheitsanforderungen genügt und ein großes Risiko darstellt. Das haben wir auch mit unabhängigen Gutachten untermauert. Jetzt geht es darum, für die Menschen und den Standort Fessenheim eine neue wirtschaftliche Perspektive zu schaffen“, so Umweltminister Untersteller.

Baden-Württemberg arbeite mit der französischen Seite diesbezüglich eng zusammen, die Gespräche seien auf einem sehr guten Weg, sagte Untersteller weiter. In der Planung sei ein deutsch-französischer Gewerbepark. Er hoffe, dass der Park auch einen Beitrag leisten werde für eine nachhaltige Energieversorgung auf der Basis erneuerbarer Energien.

red

Quelle: www.Baden-Württemberg.de

Kinder aus Migranten-Familien deutlich häufiger von Armut bedroht

Kinder aus Familien mit Migrationshintergrund sind deutlich häufiger von Armut betroffen als Jungen und Mädchen ohne Migrationshintergrund. Dies geht aus dem aktuellen GesellschaftsReport BW hervor. Als Folge hat das Ministerium für Soziales und Integration drei Förderprogramme aufgelegt, um dieser Entwicklung entgegen zu wirken.

Kinder aus Familien mit Migrationshintergrund sind deutlich häufiger von Armut betroffen als Jungen und Mädchen ohne Migrationshintergrund. So das Ergebnis des zweiten GesellschaftsReports BW in diesem Jahr, den Sozial- und Integrationsminister Manne Lucha am Freitag (26. Juni) in Stuttgart vorgestellt hat.

Ausgangspunkt für den Report war die Erkenntnis, dass Kinder und Jugendliche, die einen Migrationshintergrund haben, mit einer Quote von 29,3 Prozent ungleich häufiger von Armut bedroht sind als Kinder ohne Migrationshintergrund (10,5 Prozent). Insgesamt sind in Baden-Württemberg rund 19 Prozent der Kinder und Jugendlichen armutsgefährdet. Als arm gelten Haushalte, deren Einkommen weniger als 60 Prozent des Durchschnitts in ihrem Bundesland beträgt. Als Folge aus dem Report hat das Ministerium für Soziales und Integration zwei Förderprogramme aufgelegt, um dieser Entwicklung entgegen zu wirken. Zusätzlich gibt es ein Soforthilfeprogramm für alle Kinder und Jugendlichen – unabhängig von deren Herkunft. Die daraus resultierenden Angebote sollen ihnen helfen, gestärkt aus der Corona-Krise hervorzugehen.

Gleiche Chancen für alle Kinder

„Armut im Kindesalter soll nicht der kindlichen Entwicklung, den Bildungs- und Zukunftschancen der Kinder und der Aussicht auf ein selbstbestimmtes Leben im Wege stehen. Unsere Gesellschaft ist darauf angewiesen, dass alle Kinder und Jugendlichen ihre Talente und Fähigkeiten bestmöglich entwickeln und einbringen können“, so Minister Lucha weiter.

Der GesellschaftsReport mit dem Titel „Arm ist nicht gleich arm: Armut bei Kindern mit Migrationshintergrund“ zeige deutlich, dass gängige Armutsrisikofaktoren wie niedrige Bildung und Erwerbslosigkeit der Eltern oder auch Kinderreichtum die erhöhte Armutsgefährdung bei Kindern mit Migrationshintergrund nur etwa zur Hälfte erklären können. So seien vor allem mangelhafte deutsche Sprachkenntnisse in einigen Migrantenfamilien und die insgesamt schwierigere Arbeitsmarktintegration von Menschen aus Drittstaaten ausschlaggebend für die höhere Armutsgefährdung.

Drei Förderaufrufe für Projekte zugunsten von armutsgefährdeten Kindern und Familien

„Allen Menschen müssen unabhängig von Herkunft und Staatsangehörigkeit die gleichen Chancen offenstehen, die gleichen Chancen auf ein Leben mit gesichertem Einkommen und auf gesellschaftlichen Aufstieg. Wir müssen der besonderen Armutsgefährdung von Kindern mit Migrationshintergrund möglichst zu einem frühen Zeitpunkt entgegenwirken“, sagte Sozial- und Integrationsminister Manne Lucha anlässlich der Bekanntgabe der drei neuen Ausschreibungen des Landes zur Bekämpfung von Kinderarmut mit einem Gesamtfinanzvolumen von 770.000 Euro.

Mit dem Förderaufruf „Wir gehören dazu – Strategien zur Verbesserung der Chancen von Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund“ sollen zivilgesellschaftliche Organisationen zum Aufbau neuer Projekte ermutigt werden, die der Armutsgefährdung von Kindern mit Migrationshintergrund entgegenwirken und zur Verbesserung von Teilhabechancen trotz Armutsgefährdung beitragen. Neue Ideen sollen ausgetestet und neue Wege und Methoden vor Ort erprobt werden. Dafür werden Fördermittel in Höhe von bis zu 300.000 Euro bereitgestellt.

Durch den Förderaufruf „Elternmentorenprogramme“ sollen nachhaltige Beteiligungsformen für Eltern mit Migrationshintergrund am Bildungsweg ihrer Kinder sowie an den Regelstrukturen der Kommunen und des Bildungswesens entwickelt und gestärkt werden. Die Elternbeteiligung in den Kommunen soll quantitativ ausgebaut sowie überregional oder landesweit qualitativ weiterentwickelt werden. Gefördert werden können u.a. Maßnahmen zur Gewinnung und Qualifizierung von ehrenamtlich Tätigen, zur Förderung der Elternbeteiligung, zur Vernetzung, zur überregionalen und landesweiten Qualifizierung von haupt- und ehrenamtlich Tätigen sowie Veranstaltungen zu Erfahrungsaustausch, Wissenstransfer, Qualitätsentwicklung und Vernetzung. Dafür stehen Mittel von bis zu 320.000 Euro zur Verfügung.

Das Ministerium für Soziales und Integration veröffentlicht zudem ein Soforthilfeprogramm in Höhe von 150.000 Euro für Kinder und Jugendliche. Im Alltag müssen viele Kinder aufgrund der Corona-Pandemie nach wie vor auf die üblichen Sozialkontakte verzichten. Gerade in armutsgefährdeten Haushalten laufen sie Gefahr, stärker in ihrer Entwicklung eingeschränkt zu werden. Gesucht werden kreative Lösungen, die Kinder und Jugendliche ansprechen und sie wieder stärker miteinander in Kontakt bringen.

Vereine, Verbände und rechtsfähige Initiativen, die sich bereits bei der Prävention von Kinderarmut engagieren, sowie Städte und Gemeinden, Stadt- und Landkreise können dafür eine Förderung in Höhe von bis zu 2.500 Euro beantragen, wenn sie damit ein geeignetes pädagogisches Konzept verbinden.

red

Die Auslandskonten der Deutschen

Da werden die Steuerfahnder sicher hellhörig: Deutsche Privatpersonen haben 2018 mehr als 590 Milliarden Euro auf Konten im Ausland deponiert. Demnach meldeten andere Staaten mehr als sechs Millionen Bankkonten nach Deutschland, die deutsche Staatsbürger im Ausland führten, berichten “NDR” und “Süddeutsche Zeitung”.

Die Informationen stammen aus dem sogenannten automatischen Informationssystem, über das sich Staaten gegenseitig über Konten ausländischer Steuerpflichtiger informieren. Das Verfahren soll Steuerhinterziehung erschweren. Gemeldet werden beispielsweise nach Deutschland alle Konten deutscher Staatsbürger, berichtet “tagesschau.de”.

Noch immer scheinen Steuer-Oasen bei deutschen Sparern sehr beliebt: Luxemburg meldet mehr als 1,3 Millionen Konten, die Schweiz rund 750.000. Rund 188.000 Konten meldet das Fürstentum Liechtenstein. Die Zahlen beziehen sich jeweils auf das Kalenderjahr 2018. Einige Länder übermittelten keine Daten oder stimmten der Veröffentlichung grundsätzlich nicht zu, darunter Großbritannien, die Kaiman-Inseln, Bermuda und die Isle of Man.

Die Auswertung zeigt, dass es sehr wohlhabende Deutsche auf die Kanal-Inseln zu ziehen scheint. Jersey, eine kleine Insel im Ärmelkanal mit knapp 100.000 Einwohnern, meldete mehr als 12.000 Konten deutscher Staatsbürger, auf denen im Durchschnitt mehr als 14,5 Millionen Euro angelegt worden sind.

Ralf Loweg

Zu krank zum Arbeiten: Immer mehr Menschen in Frührente

So manche Arbeit entpuppt sich als Knochen-Job. Da schaffen es viele nicht bis zum regulären Rentenalter. Ein Blick in die Statistik zeigt: Allein im Jahr 2017 wurden in Deutschland mehr als 420.000 Anträge auf eine Frührente gestellt.

Wie gut die arbeitenden Menschen in Deutschland geschützt sind, wenn sie dauerhaft krank werden und nicht mehr arbeiten können, haben auch Fachleute bisher kaum in verständliche Zahlen gefasst. Was in der Umgangssprache als Frührente bezeichnet wird, setzt sich im Detail aus den Renten mehrerer Systeme zusammen. Es gibt zwar einzelne Statistiken der deutschen Rententräger, aber keine Summe der Fallzahlen über alle Rentensysteme.

Nun hat Versicherungsmakler Matthias Helberg aus Osnabrück erstmals für das Jahr 2017 die Zahlen addiert und auch graphisch aufbereitet. 422.126 Anträge auf Frührente haben Erkrankte allein im Jahr 2017 eingereicht. Zur Veranschaulichung: Die Zahl entspricht etwa der Anzahl der Einwohner der Städte Osnabrück und Chemnitz zusammen. Aber nur 228.130 oder etwas mehr als 55 Prozent der Antragsteller bekommen auch Geld.

Gesetzlich Versicherte erhalten die so genannte Rente wegen Erwerbsminderung. Im Jahr 2017 erhielt die staatliche Rentenkasse von ihren Versicherten 350.547 Anträge auf Frührente. Gut die Hälfte der Anträge nahm sie an: 177.059 neuen Frührentnern zahlte die Deutsche Rentenversicherung eine Durchschnittsrente in Höhe von 716 Euro im Monat aus.

Die privaten Lebensversicherer haben 2017 nach Angaben ihres Gesamtverbands zwei Drittel der dort eingereichten immerhin 61.549 Anträge auf Geld aus der Berufsunfähigkeitsversicherung bewilligt: 41.041 Fälle an der Zahl.

Ralf Loweg

EU-Vergleich: Wo Verbraucher am meisten zahlen

Das Preisniveau der privaten Konsumausgaben in Deutschland lag im Jahr 2019 um 6,8 Prozent über dem Durchschnitt der 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU). Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, war in den meisten direkten Nachbarstaaten das Preisniveau im Jahr 2019 weiterhin höher als in Deutschland. Lediglich in Polen und Tschechien waren die Lebenshaltungskosten, zu denen beispielsweise die privaten Ausgaben für Lebensmittel, Wohnen und Energie zählen, deutlich niedriger.

Am teuersten innerhalb der EU war es in Dänemark, wo das Preisniveau um 41,3 Prozent über dem Durchschnitt aller 27 EU-Mitgliedstaaten lag. Mit einigem Abstand folgen Irland (+33,7 Prozent), Luxemburg (+31,1 Prozent), Finnland (+26,7 Prozent) und Schweden (+20,6 Prozent).

Am günstigsten innerhalb der EU blieb es wie in den vergangenen Jahren in Bulgarien: Hier mussten die Verbraucher für einen repräsentativen Warenkorb aus Waren und Dienstleistungen rund halb so viel zahlen wie im Durchschnitt aller Mitgliedstaaten (-47,2 Prozent).

Ralf Loweg

Börsen-Skandal: 1,9 Milliarden Euro “verschwunden”

Wenn sich in einem Unternehmen plötzlich fast zwei Milliarden Euro in Rauch auflösen, kann es nicht mit rechten Dingen zugehen. Und wenn es sich dabei noch um einen Dax-Konzern handelt, ist die Fassungslosigkeit riesig. Dass es sich dabei nicht um einen Albtraum handelt, beweist der aktuelle Fall des Finanzdienstleisters Wirecard, der jetzt mit dem Rücken zur Wand steht und auf das Wohlwollen der Banken angewiesen ist.

Im Börsen-Skandal um Wirecard hat sich nun der Vorstand zu Wort gemeldet. Die in der Bilanz des Zahlungsabwicklers fehlenden 1,9 Milliarden Euro würden mit überwiegender Wahrscheinlichkeit nicht existieren, teilte das Unternehmen in einer Stellungnahme mit.

Die Gesellschaft ging bislang davon aus, dass die zugunsten von Wirecard ausgewiesenen Bankguthaben auf Treuhandkonten befänden. In der Rechnungslegung habe sie die Summe deshalb bisher als Aktivposten ausgewiesen. Das entspricht nach Angaben des Unternehmens in etwa einem Viertel der Konzernbilanzsumme, berichtet “tagesschau.de”.

Wirecard teilte nun mit, dass es die Einschätzungen des vorläufigen Ergebnisses des Geschäftsjahres 2019 sowie des ersten Quartals 2020 zurücknehme. “Mögliche Auswirkungen auf die Jahresabschlüsse vorangegangener Geschäftsjahre können nicht ausgeschlossen werden”, heißt es in der Mitteilung weiter.

Da das Geld eigentlich aus einem Drittpartnergeschäft stammen sollte, will das Unternehmen untersuchen, ob, in welcher Art und Weise und in welchem Umfang das Geschäft tatsächlich zugunsten der Gesellschaft geführt wurde. Wegen des Skandals ist bereits der Gründer und Chef von Wirecard, Markus Braun, mit sofortiger Wirkung zurückgetreten.

Die Firma hatte zuvor ihren Jahresabschluss zum vierten Mal verschoben und mit dem möglichen Betrugsfall die Börse schockiert. Die Aktie ist innerhalb weniger Tage von über 100 Euro auf unter 15 Euro abgestürzt. Damit wurde ein zweistelliger Milliardenbetrag an Börsenwert vernichtet.

Ralf Loweg