Das muss ein Brotbackautomat können

Wegen der Ausgangsbeschränkungen in der Corona-Krise verbringen mehr Menschen Zeit zu Hause und entdecken beispielsweise das Brotbacken für sich. Eine echte Hilfe dabei ist ein Brotbackautomat. Doch worauf muss man beim Kauf achten?

Ungemein praktisch: Das Gerät übernimmt das Kneten des Teigs und das Backen des Brots in einem. Die Backzeit liegt zwischen zwei und fünf Stunden und hängt von Brotsorte und Teigmenge ab. Auch Hefeteige lassen sich im Brotbackautomaten herstellen, ein Plus dabei ist die einstellbare Temperatur zum Gehen des Teigs.

“Wer den nötigen Platz in der Küche hat, gerne bäckt und regelmäßig viel Brot isst, für den ist die Anschaffung eines Brotbackautomaten durchaus sinnvoll”, erklärt TÜV Süd-Produktexpertin Andrea Mertl. “Für die Küchenhygiene ist wichtig, dass alle beweglichen Teile leicht herausnehmbar und spülmaschinentauglich sind.” Ideal ist, wenn die Auswahl zwischen verschiedenen Gewichtsklassen möglich ist – so kann je nach Bedarf ein größeres oder kleineres Brot hergestellt werden.

Der größte Unterschied liegt im Knetwerk. “Bei vielen Modellen bleiben die Knethaken beim Backen im Brot und verursachen so unschöne Löcher. Die Knethaken müssen nach dem Backen per Hand entfernt werden”, so Mertl. “Bei versenk- oder umklappbaren Elementen passiert dies nicht. Das Ergebnis ist ein unversehrtes Brot.” Idealerweise besitzt das Gerät zwei Rührhaken, die sowohl rechts-, als auch linksherum drehen. So werden auch schwere Teige für festes Brot gut durchgeknetet. Die Haken sollten sich leicht einsetzen, wechseln und entnehmen lassen. “Damit sich der Teig gut vermischt, sollte der Abstand zwischen Backform und Knethaken nicht zu groß sein”, heißt es bei der Expertin.

Käufer sollten den auf der Packung angegebenen Energieverbrauch und die Effizienzklasse beachten, um den Stromverbrauch im Rahmen zu halten. Das GS-Zeichen für geprüfte Sicherheit und das blaue TÜV Süd-Signet weisen aus, dass das Gerät auf Gebrauchstauglichkeit und Sicherheit überprüft wurde.

Rudolf Huber

Hygiene: So gefährlich ist Bargeld wirklich

Viele Menschen haben in der Corona-Krise Berührungsängste bei Bargeld. Wie hoch die Gefahr einer Ansteckung bei Münzen und Scheinen ist, darüber streiten die Gelehrten. Trotzdem empfiehlt die Weltgesundheitsorganisation WHO den Verzicht auf Bargeld.

Ladenbesitzer bitten ihre Kunden um kontaktloses Bezahlen. Einige Händler nehmen überhaupt keine Scheine und Münzen mehr an. Zuletzt verdoppelte die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) das Limit für die Kartenzahlung ohne PIN-Eingabe von 25 auf 50 Euro pro Nutzung, um die “hygienischen Zahlungsmethoden” zu unterstützen.

Die Vorteile liegen auf der Hand: Die Kunden müssen lediglich ihre Kreditkarte oder Girocard an das Terminal des Händlers halten. Das dauert nur wenige Sekunden und der Kontakt mit Beschäftigten an den Kassen sowie potenzielle Übertragungen können vermieden werden.

Bisher hingen Menschen in Deutschland wie in kaum einem anderen Land am Bargeld. Doch in Corona-Zeiten sind Kartenzahlungen und mobiles Zahlen via Smartphone zu einem Trend geworden – der auch nach der Krise anhalten könnte. Der Anteil von Barzahlungen nach Umsatz dürfte bis 2025 auf 32 Prozent sinken, schreiben Zahlungsexperten der Beratungsfirma Oliver Wyman in einer aktuellen Studie.

Zum Vergleich: Für 2019 schätzen sie den Bargeld-Anteil auf 47 Prozent. 2017 lag er laut Bundesbank noch bei 52 Prozent. Berücksichtigt wurden Käufe in Geschäften sowie im Online-Handel, die dort mit Karte oder etwa PayPal bezahlt wurden.

Überall berichten Händler von steigenden Zahlungen mit Karte. Wirklich kontaktloses Zahlen funktioniert aber nur ohne Eingabe der Geheimzahl auf dem Kartenlesegerät. Etwa die Hälfte aller Kartenzahlungen laufen nach Angaben der DK momentan auf diese Weise – im Dezember 2019 waren es noch 36 Prozent.

Die meisten neueren Karten und Smartphones haben einen passenden Chip eingebaut. Dieser kann Daten auf kurze Strecken mittels elektromagnetischer Induktion übertragen. Beim Bezahlen mit dem eigenen Smartphone schaltet der Kunde die Bezahlung mit der gewohnten Entsperrfunktion – zum Beispiel dem Fingerabdruck – frei.

Allerdings benötigen sie dafür eine App. Die bekanntesten sind Apple Pay und Google Pay für Android-Nutzer.

Ralf Loweg

Teure Hochschulen

Bildung ist die Zukunft, doch sie ist nicht billig: 2018 haben die Hochschulen in Deutschland 57,3 Milliarden Euro für Lehre, Forschung und Krankenbehandlung ausgegeben. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, stiegen die Ausgaben damit gegenüber 2017 (54,1 Milliarden Euro) um rund 6,0 Prozent.

Mit 33,0 Milliarden Euro (2017: 31,3 Milliarden Euro) waren die Personalausgaben der größte Ausgabeposten der Hochschulen. Sie machten 2018 wie im Vorjahr 58 Prozent der gesamten Hochschulausgaben aus. Der laufende Sachaufwand betrug 19,5 Milliarden Euro (2017: 18,3 Milliarden Euro). Für Investitionen wurden 4,8 Milliarden Euro aufgewendet (2017: 4,5 Milliarden Euro).

Auf die Universitäten ohne medizinische Einrichtungen und Gesundheitswissenschaften entfiel 2018 ein Ausgabevolumen von 22,1 Milliarden Euro. Das sind 4,0 Prozent mehr als 2017. In medizinischen Einrichtungen (einschließlich Gesundheitswissenschaften) wendeten die Universitäten für Lehre, Forschung und Krankenbehandlung 26,9 Milliarden Euro (+8,0 Prozent ) auf. Die Ausgaben der Fachhochschulen (einschließlich Verwaltungsfachhochschulen) stiegen um 6,0 Prozent auf 7,4 Milliarden Euro.

Ralf Loweg

Welche Corona-Regeln für Friseurbesuche gelten

Ab dem 04. Mai dürfen Friseurgeschäfte in Baden-Württemberg wieder Haare schneiden. Jedoch nur unter bestimmten Auflagen. Doch Obacht – nicht alle Dienstleistungen sind dann erlaubt.

Für viele wird es höchste Zeit sich nach mehreren Wochen wieder die Haare schneiden zu lassen. Nach den neuesten Corona-Verordnungen der Landesregierung von Baden-Württemberg, dürfen Friseursalons unter bestimmten Bedingungen ab dem 04.Mai ihre Türen öffnen. Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes für Friseure und Kunden zählt unter anderem dabei zu den verpflichtenden Maßnahmen, heißt es in dem am Mittwoch veröffentlichten Arbeitsschutzstandard der zuständigen Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege.

Es gelten zwei Grundsätze, die aufgrund des direkten Kontakts und somit erhöhtem Infektionsrisikozwischen Friseurin oder Friseur und den Kunden und Kundinnen nötig sind:

  • Für Tätigkeiten, bei denen der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht sicher eingehalten werden kann, müssen Beschäftigten Mund-Nasen-Bedeckungen zur Verfügung gestellt werden. Kunden und Kundinnen müssen ebenfalls eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen.
  • Personen – Beschäftigte und Kundschaft – mit Symptomen einer Infektion der Atemwege (sofern nicht etwa vom Arzt abgeklärte Erkältung) oder Fieber sollen sich generell nicht im Friseursalon aufhalten. Der Betrieb hat ein Verfahren zur Abklärung von Verdachtsfällen (etwa bei Fieber; siehe RKI-Empfehlungen) festzulegen, zum Beispiel im Rahmen von Infektions-Notfallplänen.

Der Branchenstandard ist für alle Friseurbetriebe verbindlich. Darüber hinaus sind länderspezifische Vorgaben ebenso wie weitere ergänzende Empfehlungen des Robert Koch Instituts umzusetzen.

Einschränkungen 

Dienstleistungen wie Augenbrauen- und Wimpernfärben Rasieren, oder Bartpflege sind demnach vorerst nicht erlaubt. Weiterhin muss in den Betrieben ein ausreichender Abstand zwischen den Menschen sichergestellt werden.

red

Telefonwerbung ein ständiges Ärgernis

Telefonwerbung macht niemals Pause. Und das zum Ärgernis vieler Verbraucher. Durch die Kontaktbeschränkungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie sind mehr Menschen zu Hause und telefonieren daher auch wieder häufiger. Worauf Verbraucher achten sollten, wenn ein findiger Anbieter am anderen Ende der Leitung ist, und was sie gegen unerwünschte Anrufe unternehmen können, erklärt die Verbraucherzentrale Brandenburg (VZB).

Das neueste unschlagbare Angebot auf dem Mobilfunkmarkt oder ein supergünstiger Stromtarif – Verbraucher erhalten solche und ähnliche Werbeanrufe, ohne dass sie diese überhaupt wollen. “Ohne vorherige ausdrückliche Einwilligung ist Werbung am Telefon nicht erlaubt”, sagt Rechtsexpertin Michèle Scherer von der VZB. “Wir erhalten regelmäßig Beschwerden von Verbrauchern, die sich belästigt fühlen.”

“Obwohl Telefonwerbung ohne Einwilligung nicht zulässig ist, können am Telefon geschlossenen Verträge wirksam sein”, warnt Scherer. Die einzige Ausnahme davon sind Verträge zur Anmeldung oder Registrierung für Gewinnspiele. Solche Verträge bedürfen der Textform. “Die Verbraucher müssen den Vertrag im Nachgang zum Telefonat beispielsweise per E-Mail nochmal bestätigen, damit er wirksam wird. Alle anderen Verträge, zum Beispiel Mobilfunk- oder Energieverträge, sind auch per Telefon gültig”, erklärt Scherer. Die Verbraucherzentrale fordert schon seit Langem, dass auch solche Verträge schriftlich bestätigt werden müssen.

Trotzdem gibt es eine Möglichkeit, am Telefon geschlossene ungewünschte Verträge wieder los zu werden: “In aller Regel können Verbraucher telefonisch geschlossene Verträge mindestens 14 Tage lang widerrufen”, so Scherer. Dazu gibt es verschiedene Musterbriefe als Hilfestellung, um die am Telefon (angeblich) geschlossenen Verträge dann wieder loszuwerden.

Ralf Loweg

Ranking: Hier wird am meisten Gas verbraucht

Beim Gasverbrauch steht Sachsen bundesweit an erster Stelle. Bei Abschluss eines Gasvertrages geben die Sachsen durchschnittlich einen Verbrauch von 23.067 kWh pro Jahr an. Ebenfalls vergleichsweise viel Gas benötigen Saarländer mit durchschnittlich 22.748 kWh. Damit liegen sie in diesem Ranking auf dem zweiten Platz vor Hessen mit 22.209 kWh im Jahr.

Auffällig: Am Ende des Rankings landen die drei Stadtstaaten. Den geringsten Gasverbrauch haben Berliner. Die Hauptstädter verbrauchen durchschnittlich nur 14.393 kWh pro Jahr. Das sind 38 Prozent weniger als Sachsen angeben.

“Einer der möglichen Gründe für den niedrigen Gasverbrauch in den Stadtstaaten ist die hohe Zahl an kleinen Wohnungen und Singlehaushalten im Vergleich zu den Flächenländern”, sagt Lasse Schmid, Geschäftsführer Energie bei Check24. “Doch egal, ob Kunden einen hohen oder niedrigen Gasverbrauch haben, durch den Wechsel des Anbieters lassen sich die jährlichen Fixkosten deutlich reduzieren.”

Gaskunden aus dem Osten Deutschlands liegen mit einem Verbrauch von durchschnittlich 21.439 kWh pro Jahr über dem Bundesdurchschnitt. Sie benötigen damit rund sieben Prozent mehr Gas als westdeutsche Verbraucher (20.098 kWh).

Ralf Loweg

Die Bahn kommt – und kaum einer fährt mit

Die Corona-Krise treibt die Fahrgastzahlen der Deutschen Bahn in den Keller. So liegt das Reiseaufkommen im Fernverkehr nach Angaben von Konzernchef Richard Lutz aktuell bei 10,0 bis 15 Prozent des sonst üblichen Niveaus. Im Regionalverkehr seien es 15 Prozent.

Damit liegt die Nachfrage deutlich unter dem Angebot. Aus diesem Grund sind derzeit auch nur drei Viertel der üblicherweise fahrenden Fernzüge noch im Einsatz. Vor dem Hintergrund der Grenzschließungen und anderer Beschränkungen zur Eindämmung der Pandemie seien insbesondere Verbindungen ins Ausland, touristische Inlands-Verbindungen und von Geschäftsreisenden viel genutzte Sprinterzüge vorübergehend gestrichen worden, heißt es.

Im Regionalverkehr wurde das Angebot demnach im Schnitt auf 65 Prozent reduziert, vielerorts fahren die Züge faktisch nach Wochenendfahrplan. Mehr Verbindungen zu streichen sei nicht angedacht. Gewerkschaften hatten in den vergangenen Tagen immer wieder gefordert, das Angebot weiter herunterzufahren, um Beschäftigte zu schützen.

Auch im Güterverkehr läuft es nicht rund. Die Bahn konzentriere sich derzeit verstärkt auf die Versorgung des Lebensmittelhandels. Dennoch können Neukunden den Rückgang bei industriellen Kunden, vor allem bei der kriselnden Autobranche nicht ausgleichen.

Eine Prognose zu den Geschäftszahlen 2020 ist laut Deutscher Bahn unmöglich. Die Auswirkungen seien vermutlich schlimmer als nach der Finanzkrise 2008, heißt es.

Ralf Loweg

Immobilien: Schenken oder vererben?

Mit zunehmendem Alter wird das Eigenheim für viele Menschen zur Last. Sie wollen sich dann schnell von ihrer Immobilie trennen. Doch die meisten Eigentümer wissen nicht, ob sie die eigene Immobilie verschenken oder vererben sollen. Was also tun?

Eine schenkweise Übertragung im Wege der vorweggenommenen Erbfolge zu Lebzeiten kann eine Alternative zum Vererben sein. Auch eine Kombination aus beiden Vorgehensweisen ist denkbar. Beweggründe hierfür können neben der Vermeidung von Erbschaftssteuer, das Ausnutzen von steuerlichen Freibeträgen oder auch ein etwaiger drohender Sozialhilferegress sein.

“Welcher Weg der richtige ist, hängt von zahlreichen Aspekten ab. Eine eingehende rechtliche und steuerliche Beratung ist hier unabdingbar”, so Dr. Felix Ungerer, Geschäftsführer der Notarkammer Baden-Württemberg.

Möchte der Schenker das Eigenheim übertragen, aber dennoch in der Immobilie wohnen bleiben oder anderweitig Nutzen daraus ziehen, können rechtliche Vorkehrungen getroffen werden: Neben einem vertraglichen Rückforderungsrecht kann sich der Schenker auch Nutzungsrechte, wie etwa ein lebenslanges Wohnrecht, als Absicherung vorbehalten.

Ist ein Rückforderungsrecht vereinbart, kann der Schenker unter bestimmten Voraussetzungen das Geschenk zurückfordern. Üblicherweise werden in einer solchen Klausel Situationen wie der Tod des Beschenkten, Insolvenz, Zwangsversteigerung oder Scheidung geregelt.

Möchte der Schenker das Geschenk noch enger “an der Leine lassen”, wird ein Rückforderungsrecht auch für den Fall vereinbart, dass der Beschenkte die Immobilie ohne Zustimmung des Schenkers veräußert oder belastet.

Ohne diese Klausel blieben dem Schenker nur die gesetzlich verankerten Rückforderungsrechte bei eigener Verarmung oder wegen “groben Undanks” des Beschenkten, deren tatbestandliche Voraussetzungen sehr streng sind.

Das vertraglich vereinbarte Rückforderungsrecht wird meist im Grundbuch durch eine sogenannte Vormerkung abgesichert.

Ralf Loweg

Verkehrsclub kritisiert Fahrpläne des ÖPNV

Der ökologische Verkehrsclub VCD hält die derzeitigen Fahrpläne mancher Betriebe des ÖPNV für problematisch. Er führe zu überfüllten Fahrzeugen. Darum appelliert der VCD an die Verkehrsbetriebe, ausreichend Abstand zum Schutz der Fahrgäste zu ermöglichen.

“Man kann sich leicht vorstellen, wie schwierig die Situation aktuell auch für die Verkehrsbetriebe ist”, sagt Philipp Kosok, VCD-Sprecher für ÖPNV. Die Fahrpläne dürften aber trotz gesunkener Fahrgastzahlen nicht zu stark ausgedünnt werden. Der ÖPNV sei für viele Menschen unersetzlich. “Sie müssen auch in Bus und Bahn den Sicherheitsabstand von 1,5 Metern einhalten können.” Wenn Fahrgäste im Bus direkt nebeneinandersitzen müssten, sei es zu voll.

Ein einheitliches Vorgehen gibt es derzeit nicht. Während einige Städte in Nordrhein-Westfalen den Takt stark ausgedünnt haben, fahren etwa die öffentlichen Verkehrsmittel der Münchener Verkehrsgesellschaft fast wie gewohnt. Wie viele Busse und Bahnen gebraucht werden, muss aus Sicht des VCD individuell nach Region und aktuellem Verkehrsaufkommen entschieden werden.

Lars Wallerang

An der Grenze ist Schluss

So leer wie derzeit waren die Straßen seit Jahrzehnten nicht mehr. Das Ausbleiben von Staus ist allerdings wirklich kein Grund zur Freude. Sind doch Millionen von Menschen in ganz Europa von Mobilitätsbeschränkungen betroffen. Der Automobilclub ACE hat die aktuelle Lage zusammengefasst.

Zunächst einmal sollten vor einem zwingend notwendigen Fahrtantritt Infos über aktuelle Reisebeschränkungen eingeholt werden. So seien die Grenzen zu Österreich, Frankreich, Luxemburg, Dänemark und der Schweiz nur noch in dringenden Fällen passierbar und dies auch nur an bestimmten Übergängen. Auch die Einreise aus diesen Ländern wird auf der deutschen Seite kontrolliert. “Bei Verdacht auf eine Corona-Infektion oder für Reisende aus deklarierten Risikogebieten kann eine Quarantäne angeordnet werden”, so der ACE.

Polen und Tschechien verweigern derzeit die Einreise gänzlich, bis auf sehr wenige und sehr eng begrenzte Ausnahmeregelungen. In Italien werden laut des Clubs zusätzlich zu allen bisher von der Regierung getroffenen, schon sehr umfassenden Maßnahmen jetzt von Betreiberseite aus auch sukzessive die Tankstellen geschlossen. Sämtliche Autobahntankstellen sind bereits außer Betrieb. Eine Einreise nach Italien ist außerdem nur noch in wenigen Ausnahmefällen möglich.

Die Europäische Union hat ein generelles Einreiseverbot verhängt. Alle Grenzen der EU sind derzeit für Nicht-EU-Bürger geschlossen. Ausnahmen gelten für Großbritannien, Norwegen und die Schweiz sowie für medizinisches Personal.

Rudolf Huber