Mietpreise: So steht es um den Wohnungsmarkt

Die Neuvertragsmieten in Deutschland sind nach einer Studie zum Jahresende 2019 nicht weiter gestiegen. Im vierten Quartal hätten die Durchschnittsmieten bei neu abgeschlossenen Verträgen gemessen am Vorquartal stagniert, teilte der Immobilienspezialist F+B in Hamburg mit. Im Vorjahresvergleich beobachtete die Firma, die Städte und Gemeinden bei der Aufstellung von Mietspiegeln berät, einen leichten Rückgang von 0,3 Prozent.

Wirkung zeigt offenbar die Mietpreisbremse und die Diskussion über mögliche Verschärfungen. Größere Investoren würden sich deshalb immer stärker vom deutschen Immobilienmarkt zurückziehen. “Als Grund wird die zunehmend unübersichtliche und kaum noch kalkulierbare Mietenregulierung angegeben, die sich zudem aufgrund der föderalen Struktur auch noch von Bundesland zu Bundesland unterscheide”, schreibt F+B.

Von einer grundlegenden Trendwende ist in dem Bericht allerdings nicht die Rede. Denn die Neuvertragsmieten signalisieren zwar die Richtung am Immobilienmarkt, machen aber nur einen vergleichsweise kleinen Bereich aus. In bestehenden Verträgen sieht die Lage nämlich anders aus. Dort stiegen die Mieten weiter: im vierten Quartal um 1,4 Prozent zum Vorjahreszeitraum.

Und noch etwas: Die Immobilienpreise in Deutschland sind viel stärker als die Mieten gestiegen. So verteuerten sich Eigentumswohnungen im vierten Quartal um 5,4 Prozent und Einfamilienhäuser um 3,8 Prozent.

Ralf Loweg

 

 

Wenn “Knöllchen” rechtswidrig sind

Rote Karte für “Knöllchen”: Strafzettel, die von privaten Dienstleistern verteilt werden, sind laut einem Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main rechtswidrig.

In der Verhandlung ging es um einen Fall vom Mai 2017. Seitdem sei das Aufschreiben von Falschparkern durch private Dienstleister in Frankfurt am Main gängige Praxis, so das Gericht. Allein 2018 seien mehr als 700.000 Parkverstöße mit einem Sanktionswert von mehr als zehn Millionen Euro geahndet worden. Zahlen für 2019 lagen noch nicht vor.

Es sei nach außen der “täuschende Schein der Rechtsstaatlichkeit” aufgebaut worden, “um den Bürgern und den Gerichten gegenüber den Eindruck polizeilicher Handlungen zu vermitteln”, so das OLG. Tatsächlich seien diese aber durch ein Privatunternehmen durchgeführt worden, das im Ergebnis durch Verwarngelder finanziert werde, deren zu Grunde liegende Verstöße es selbst erhebe.

Alle Betroffenen können nun ihr Geld zurückfordern, sofern sie den Nachweis führen können, heißt es. Nötig sind dazu beispielsweise der Strafzettel selbst, das Aktenzeichen oder ein Überweisungsbeleg, berichtet “hessenschau.de”.

Das OLG Frankfurt ist nach eigenen Angaben bundesweit das erste OLG, das sich mit der Frage der Zulässigkeit des Einsatzes privater Dienstleister in der Überwachung des ruhenden Verkehrs befasst.

Ralf Loweg

 

Tödliches Virus breitet sich weiter aus

Das Corona-Virus breitet sich weiter aus. Die chinesischen Behörden melden inzwischen mehr als 200 Fälle. In vier weiteren Ländern gibt es Fälle. Unklar ist noch immer, wo das Virus her kommt und wie es sich verbreitet.

Der Großteil der Infektionen konzentrierte sich mit 198 Fällen weiter auf die Elf-Millionen-Metropole Wuhan. Von den Patienten dort seien 35 schwer erkrankt, neun in einem kritischen Zustand, berichteten die Gesundheitsbehörden. Bisher wurden drei Todesfälle bestätigt.

Inzwischen gibt es vier Fälle im Ausland, bei denen das neuartige Virus nachgewiesen wurde: Je einer in Südkorea und Japan und sowie zwei in Thailand. Die Patienten leiden unter Fieber, Atemproblemen und anderen Symptomen. Alle vier waren vorher in Wuhan.

Allerdings haben zumindest drei von ihnen nicht den Fischmarkt besucht, wo das Virus seinen Ursprung haben soll. Das lässt Gesundheitsexperten davon ausgehen, dass auch eine Übertragung von Mensch zu Mensch möglich ist. Nachgewiesen wurde das nach Angaben der Weltgesundheitsorganisation WHO allerdings noch nicht.

Ralf Loweg

Mieten in zehn Jahren verdoppelt

In deutschen Großstädten sind die Mieten explodiert. Innerhalb von zehn Jahren – zwischen 2009 und 2019 – haben sie sich teilweise mehr als verdoppelt. Aktuell kostet der Quadratmeter im Schnitt 11,40 Euro.

München bleibt die teuerste Großstadt: Die Mieten steigen um 61 Prozent auf 17,70 Euro pro Quadratmeter. Wirtschaftsstarke Regionen wie Nürnberg (plus 52 Prozent) und Hannover (plus 48 Prozent) verzeichnen große Anstiege. Der Osten rangiert zwischen Boom und Stagnation: Leipzig (plus 42 Prozent) ist im Aufwind, Rostock ( minus fünf Prozent) im Rückwärtsgang. Große Sprünge sind in den Rheinmetropolen und in Studentenstädten zu verzeichnen.

Das belegt eine aktuelle Analyse von immowelt.de. Während die Inflation bei 14 Prozent lag, sind die Mieten in vielen Großstädten durch die Decke gegangen. Spitzenreiter ist Berlin, wo sich die Mieten mit einem Plus von 104 Prozent mehr als verdoppelt haben. Aber auch in München, Hamburg oder Frankfurt übertrafen die Mieten bei weitem die allgemeine Preissteigerung. Untersucht wurden die Angebotsmieten von Wohnungen (40 bis 120 Quadratmeter) in 80 deutschen Großstädten. In 77 der untersuchten Städte lag die Mietsteigerung über der Inflation.

Die große Attraktivität, der anhaltend hohe Zuzug und der Mangel an günstigem Wohnraum haben dafür gesorgt, dass die Preise in Berlin explodiert sind. Vor zehn Jahren zahlten Mieter in der Hauptstadt noch 5,60 Euro pro Quadratmeter, heute müssen sie bei Neuvermietung im Schnitt mit 11,40 Euro rechnen. Die Politik reagiert darauf mit dem geplanten Mietendeckel. Damit soll ein Rückgang der Mieten und eine geringere Belastung der Bevölkerung erreicht werden. Inwiefern das Gesetz erfolgreich ist, wird sich zeigen.

“Die Attraktivität vieler Großstädte ist ungebrochen und die Mieten steigen. Im vergangenen Jahrzehnt ist es den Kommunen offensichtlich nicht gelungen, die richtigen Weichen für mehr bezahlbaren Wohnraum zu stellen”, sagt Prof. Dr. Cai-Nicolas Ziegler, CEO der Immowelt. “Mietpreisbremse und Mietendeckel werden das Problem nicht lösen – es müssen vielmehr Anreize geschaffen werden, um den Bau von Wohnungen im preisgünstigen Segment anzukurbeln.”

Lars Wallerang

Die Deutschen und die Arbeitszeit

“Chef, ich will länger arbeiten!” Dieses Ansinnen klingt erst einmal etwas seltsam – ist aber alltägliche Realität. Denn nach dem Arbeitszeit-Zensus 2018 des Statistischen Bundesamtes (Destatis) wollen deutlich mehr Arbeitnehmer gerne pro Woche länger arbeiten als kürzer.

In Zahlen: 2,2 Millionen Erwerbstätige, die im Schnitt 28,9 Stunden pro Woche tätig sind, würden gerne eine Mehrarbeit von 10,6 Stunden leisten. Und 1,4 Millionen Überbeschäftigte arbeiteten durchschnittlich 41,6 Stunden und wünschten sich eine Verkürzung um 10,8 Stunden.

Im Schnitt hatten 2018 Vollzeitbeschäftigte eine Wochenarbeitszeit von 41,4 Stunden, bei Teilzeitbeschäftigten waren es 20 Stunden. Unterschiede gibt es dabei laut Destatis zwischen den Geschlechtern und den Regionen. So ist die Wochenarbeitszeit bei den vollzeitbeschäftigten Männern im Westen mit 42 Stunden eine halbe Stunde länger als im Osten. Bei den vollzeitbeschäftigten Frauen lag die Wochenarbeitszeit mit 40,3 Stunden im Westen um 0,2 Stunden höher als im Osten.

“Teilzeitbeschäftigte Frauen weisen dagegen in Westdeutschland mit 20 Stunden eine niedrigere gewöhnliche Wochenarbeitszeit auf als die teilzeitbeschäftigten Frauen in Ostdeutschland, deren Wochenarbeitszeit bei 24,4 Stunden liegt”, so die Statistiker.

Rudolf Huber

“Bitte keine Araber” – Unternehmen mit diskriminierender Absage

Ein junger Mann bewirbt sich bei einem renommierten Berliner Architekturbüro, dann erhält er eine Antwort in Form einer Mail, die nicht für seine Augen bestimmt war. Sie besteht lediglich aus drei Wörtern. “Bitte keine Araber“. Der Mann hat sich mit dieser Mail jetzt an die Öffentlichkeit gewendet. Ein Missverständnis bzw. ein Versehen, sagt nun die Chefin des Architekturbüros.

Offensichtlich war die diskriminierende Mail unbeabsichtigt an den jungen Mann, der sich für ein Praktikum bei dem Unternehmen beworben hatte, gesendet worden. Die Antwort war eigentlich nur als interne Anmerkung zu der Bewerbung angedacht gewesen, so das betroffene Berliner Unternehmen in einer Mitteilung. Der junge Ägypter hat auf Facebook die Mail nun öffentlich gemacht und damit im Netz einen riesen Shitstorm ausgelöst.

Es handele es sich bei dem Vorfall lediglich um ein Missverständnis, die Bewerbung sei fälschlicherweise intern einer laufenden Stellenanzeige für Projekte in China zugeordnet worden. Für diese Stelle seien aber “sehr gute chinesische Sprachkenntnisse und Projekterfahrung in China” erforderlich, versucht das Architekturbüro weiter in der Stellungnahme den Vorfall zu erklären.

Ob der junge Mann das Unternehmen verklagen wird, ist offen. Experten zufolge hätte er aber gute Chancen die Klage zu gewinnen.

red

 

 

 

Unwort des Jahres: “Klimahysterie”

Das Unwort des Jahres heißt: “KLIMAHYSTERIE”. Mit dem Wort werden Klimaschutzbemühungen und die Klimaschutzbewegung diffamiert und wichtige Debatten zum Klimaschutz diskreditiert, hieß es in der heute bekanntgegebenen Begründung der Jury.

Der Ausdruck wurde 2019 von vielen in Politik, Wirtschaft und Medien – von der F.A.Z. über Unternehmer bis hin insbesondere zu AfD-Politikern – verwendet. Er pathologisiert pauschal das zunehmende Engagement für den Klimaschutz als eine Art kollektiver Psychose. Vor dem Hintergrund wissenschaftlicher Erkenntnisse zum Klimawandel ist das Wort zudem irreführend und stützt in unverantwortlicher Weise wissenschaftsfeindliche Tendenzen, heißt es in der Pressemeldung weiter.

Die sprachkritische Aktion möchte mit ihrem alljährlichen “Unwort” auf unangemessenen Sprachgebrauch aufmerksam machen und so sensibilisieren. Das Unwort wird seit 1991 gekürt.

Unwort-Statistik 2019:
Die Jury erreichten 2019 insgesamt 671 Einsendungen. Darunter waren 397 verschiedene Ausdrücke, von denen
knapp 50 den Unwort-Kriterien der Jury entsprachen.
Zu den häufigsten Einsendungen (10 und mehr), die allerdings nicht zwingend den Kriterien der Jury entsprechen,
zählen Verschissmus (22x), Deals (16x), Umweltsau (16x), Alte weiße Männer (13x), Verschmutzungsrechte (11x),
Klimaleugner (11x), LKW-Vorfall (10x), Flugscham (10x).
Die Jury der institutionell unabhängigen und ehrenamtlichen Aktion „Unwort des Jahres“ besteht aus folgenden
Mitgliedern: den vier SprachwissenschaftlerInnen Prof. Dr. Nina Janich/Sprecherin (TU Darmstadt), Prof. Dr.
Kersten Sven Roth (Universität Magdeburg), Prof. Dr. Jürgen Schiewe (Universität Greifswald) und Prof. Dr.
Martin Wengeler (Universität Trier) sowie dem Autor und freien Journalisten Stephan Hebel.

Sachspenden von Unternehmen bald steuerfrei?

Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) möchte auf die Umsatzsteuer verzichten, wenn Unternehmen Waren an gemeinnützige Einrichtungen spenden. Damit soll es Unternehmen wie Amazon erleichtert werden, Retouren zu spenden statt zu entsorgen.

Allerdings ist eine umsatzsteuerliche Befreiung derzeit “EU-rechtlich nicht zulässig”, sagte ein Ministeriumssprecher der Fachzeitung “Wirtschaftswoche”. Eine Alternative sei deshalb, über einen niedrig angesetzten Warenwert “die Höhe der Umsatzsteuer deutlich zu verringern”.

Nach Informationen der “Wirtschaftswoche” suchen Finanzbeamte von Bund und Ländern nach einer Lösung, um Unternehmen bei Sachspenden die Umsatzsteuer zu ersparen. Bislang scheuen es viele Händler und Produzenten auch aus steuerlichen Gründen, Retouren und überschüssige Produkte zu spenden.

Ein Großteil der Unternehmen entschließt sich stattdessen lieber zum Entsorgen, sagt Juliane Kronen von der Spendenvermittlungsplattform Innatura. Denn wer Waren vernichte, müsse darauf keine Umsatzsteuer zahlen.

Ralf Loweg

Erstmals mehr Strom aus erneuerbaren Energien als aus Kohle

Die Stromerzeugung aus erneuerbaren Quellen ist im Jahr 2019 deutlich um acht Prozent angestiegen. Sie deckt nun etwa 42 Prozent des Stromverbrauchs (2018: 37,8 Prozent). Das ergab eine vorläufige Auswertung der Arbeitsgruppe Erneuerbare Energien-Statistik (AGEE-Stat) beim Umweltbundesamt (UBA). Insgesamt wurden im Jahr 2019 fast 243 Milliarden Kilowattstunden Strom aus erneuerbaren Energien gewonnen. Damit wird erstmals deutlich mehr Strom aus erneuerbaren Energien erzeugt, als aus allen Stein- und Braunkohlekraftwerken zusammen. „Diese positive Entwicklung wurde auch von einer Reihe windstarker Monate begünstigt. Das darf allerdings nicht über die aktuelle Krise beim Ausbau der Windenergie an Land hinwegtäuschen. Wir erleben gerade ein historisches Ausbautief. Das wird das künftige Wachstum der Windkraft stark hemmen“, sagte UBA-Präsidentin Maria Krautzberger.

Was Sie über Wohngeld wissen sollten

Viele Menschen haben nicht genug Geld, um sich eine Wohnung leisten zu können. Das Wohngeld kann helfen. Doch viele Bundesbürger scheuen sich, diese Unterstützung zu beantragen. Mit der Wohngeldreform, die seit Anfang 2020 in Kraft getreten ist, steht mehr Geld zur Verfügung. ARAG-Experten sagen, wer Anspruch auf Wohngeld hat und wie man den Zuschuss beantragen kann.

Was ist Wohngeld? Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zu den Wohnkosten, der seit mehr als 50 Jahren an einkommensschwache Bundesbürger ausgezahlt wird. Es muss allerdings beantragt werden. Mieter erhalten es als Mietzuschuss. Eigentümer, die ihre Immobilie selbst nutzen, bekommen einen so genannten Lastenzuschuss.

Wer bekommt Wohngeld? Wohngeld kann bekommen, wessen Einkommen nicht ausreicht, um selbst die Kosten für den Wohnraum – egal, ob Mietwohnung oder eigene Immobilie – zu tragen. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes Destatis bezogen bis Ende 2017 rund 592.000 Haushalte Wohngeld.

Wer hat keinen Anspruch auf Wohngeld? Wer über ein gewisses Vermögen aus Bargeld, Sparguthaben, Wertpapieren oder Ähnlichem verfügt, bekommt kein Wohngeld. Die Grenze liegt bei 60.000 Euro für das erste Haushaltsmitglied und 30.000 Euro bei jeder weiteren Person, die im Haushalt lebt. Wer bereits sogenannte Transferleistungen wie beispielsweise Arbeitslosengeld II, Grundsicherung oder Hilfe zum Lebensunterhalt erhält, hat auch keine Chance auf Wohngeld, da die Wohnkosten bereits mit dieser Transferleistung abgedeckt sind.

Wie hoch ist das Wohngeld? Bislang waren für einen durchschnittlichen Zwei-Personen-Haushalt im Schnitt 145 Euro pro Monat drin. Ab 2020 sollen durchschnittlich 190 Euro monatlich möglich sein.

Und: Gemeinden bieten Unterstützung beim Ausfüllen des Antrags an. Sie sind nach Angaben der ARAG-Experten sogar zur Hilfe verpflichtet.

Ralf Loweg