Brandmauer bröckelt: CDU, FDP und SPD stimmten in Kommunen häufiger für AfD-Anträge als gedacht

Eine neue Studie zeigt: Die viel beschworene Brandmauer zur AfD hält auf kommunaler Ebene nicht immer. In fast 19 Prozent der Fälle stimmten Vertreter von CDU, FDP und SPD AfD-Anträgen zu – teils deutlich häufiger als erwartet. Besonders in Sachsen-Anhalt, Hessen und Rheinland-Pfalz gibt es auffällige Kooperationen.

Berlin (red) – Von den 4.968 Anträgen, die die AfD zwischen Mitte 2019 und Mitte 2024 in Kreistagen und Stadträten gestellt haben, bekamen knapp 19 Prozent die Zustimmung anderer Parteien. Das geht aus einer Analyse im Auftrag des Berliner Wissenschaftszentrums für Sozialforschung (WZB) hervor, über die der “Spiegel” (Donnerstagausgabe) berichtet. Forscher rund um den Harvard-Professor Daniel Ziblatt, der mit seinem Buch “Wie Demokratien sterben” 2019 hierzulande für Aufmerksamkeit sorgte, haben erstmals systematisch untersucht, wie häufig auf kommunaler Ebene mit der AfD zusammengearbeitet wird.

Mindestens zehn Prozent der Nicht-AfD-Vertreter mussten einem AfD-Antrag zustimmen, damit das als Kooperation gewertet wurde. Fälle, in denen sich Parteien die Mehrheit über AfD-Stimmen sicherten, wurden nicht berücksichtigt.

Insgesamt konnten so 11.053 Sitzungen analysiert werden. In einigen Kreisen sei die Datenlage allerdings “beschränkt” gewesen, hieß es.

Laut der Analyse hält keine der größeren Parteien die Brandmauer durchgehend aufrecht. Besonders häufig arbeiteten fraktionslose Abgeordnete von Kleinstparteien wie den Freien Wählern mit der AfD zusammen: In 86,5 Prozent der Fälle gaben sie Anträgen oder Kandidaten der AfD ihre Stimme. FDP-Abgeordnete sind mit 38,6 Prozent vertreten, CDU-Vertreter mit 38,4 Prozent. Die SPD folgt mit 32,1 Prozent, dann die Grünen mit 29,5 Prozent. Am wenigsten kooperieren Abgeordnete der Linkspartei (21,1 Prozent).

Zwischen Ost- und Westdeutschland gibt es laut der Analyse keine wesentlichen Unterschiede, allerdings gibt es Differenzen zwischen Land und Stadt, zumindest in den ostdeutschen Bundesländern. Dort gab es in Landkreisen tendenziell häufiger Zustimmung zu AfD-Anträgen als in kreisfreien Städten: knapp 27 Prozent im Gegensatz zu 16 Prozent.

Insgesamt sind die Länder, in denen es – im Verhältnis zur Anzahl der eingereichten Anträge – am meisten Kooperationen mit der AfD gab, Sachsen-Anhalt (27 Prozent), Rheinland-Pfalz (24,7 Prozent) und Hessen (24,3 Prozent). Es handelt sich laut den Forschern dabei nicht um Kreise, in denen die AfD stark vertreten oder besonders aktiv ist.

Grundsätzlich sehen die Forscher eine Gefahr in der Kooperation mit der AfD, da diese “zur Normalisierung und Legitimierung der radikalen Kräfte führen” könne. So werde “eine Machtbeteiligung schnell zur Basis einer von ihr im Rahmen der Demokratie, über Wahlen, realisierten Machtübernahme”.

 

Erdoğan-Rivale verhaftet – Türkei geht gegen Istanbuls Bürgermeister Imamoglu vor

Kurz vor seiner offiziellen Nominierung als Präsidentschaftskandidat wird Istanbuls Bürgermeister Ekrem Imamoglu festgenommen. Die Vorwürfe reichen von Korruption bis zu Verbindungen zur PKK – politische Beobachter sprechen von einem abgekarteten Spiel.

Istanbul (red) – In der Türkei ist Istanbuls Bürgermeister Ekrem Imamoglu übereinstimmenden Berichten zufolge festgenommen worden. Unter anderem werde ihm Korruption vorgeworfen, berichtet der Sender CNN Turk.

So soll Imamoglu angeblich Anführer einer kriminellen Organisation sein, weitere Vorwürfe drehen sich um Bestechung und die Manipulation von Ausschreibungen. Zudem geht es um eine angebliche Unterstützung der PKK durch Imamoglus Partei CHP. Neben dem Bürgermeister wurden etwa 100 weitere Personen festgenommen.

Imamoglu gilt als mächtigster Rivale des türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan. Am Sonntag sollte er offiziell zum Präsidentschaftskandidaten für die Wahl 2028 nominiert werden – allerdings wurden ihm dafür zuletzt ebenfalls Steine in den Weg gelegt. So teilte die Istanbuler Universität am Dienstag mit, dass sie Imamoglus Abschluss wegen Unregelmäßigkeiten für ungültig erklärt habe. Ohne Universitätsabschluss kann Imamoglu nicht für das Amt des Staatspräsidenten kandidieren.

Imamoglu wurde 2019 erstmals zum Bürgermeister der größten und bevölkerungsreichsten Stadt der Türkei gewählt. Die nächste Präsidentschaftswahl ist für 2028 geplant, aber vorgezogene Wahlen gelten als wahrscheinlich.

Putin lehnt Trumps Friedensplan ab

Putin sagt Nein zu Trumps großem Friedensversprechen – bietet ihm aber eine kleine symbolische Geste. Ein 30-tägiger Stopp der Angriffe auf die ukrainische Energieversorgung soll Trumps Verhandlungserfolg retten.

Washington/Moskau (red) – Russlands Präsident Wladimir Putin hat dem Vorstoß zu einer generellen Waffenruhe, zu der sich zuvor der ukrainische Präsident Wolodymyr Selenskyj bereit erklärt hatte, eine Absage erteilt. Stattdessen ordnete Putin einen 30-tägigen Stopp der Angriffe auf die ukrainische Energieinfrastruktur an, wie der Pressedienst des Kremls am Dienstag nach einem knapp zweistündigen Telefonat mit US-Präsident Donald Trump mitteilte.

Die Regierungschefs kamen zudem überein, “unverzüglich” damit zu beginnen, über einen Waffenstillstand zur See im Schwarzen Meer zu verhandeln. Nach Angaben des Weißen Hauses sollen die Gespräche im Nahen Osten stattfinden.

Außerdem soll es einen Gefangenenaustausch geben, so der Pressedienst des Kremls. Trump habe darüber hinaus die Idee Putins unterstützt, in den Vereinigten Staaten und Russland gemeinsame Eishockeyspiele zu organisieren.

Hinsichtlich des Vorschlags einer generellen Waffenruhe machte Putin der Ukraine eine Reihe an Vorwürfen. Die “wichtigste Voraussetzung für die Verhinderung einer Eskalation des Konflikts” ist aus Sicht des Kremls “die vollständige Einstellung der ausländischen Militärhilfe und der Bereitstellung von nachrichtendienstlichen Informationen für Kiew”, so der russische Pressedienst.

Ohne Russland als Aggressor zu benennten, sagte die Pressesprecherin des Weißen Hauses, Karoline Leavitt, im Anschluss an das Gespräch, dieser Konflikt hätte “nie beginnen dürfen” und hätte “schon vor langer Zeit durch aufrichtige und gutgläubige Friedensbemühungen beendet werden müssen”. Das “Blut und die Schätze, die sowohl die Ukraine als auch Russland in diesen Krieg investiert haben, sollten besser für die Bedürfnisse ihrer Bevölkerung eingesetzt werden”, so Leavitt.

Russland hatte den USA am Dienstag zudem eine Kooperation bei seltenen Erden angeboten. “Russland verfügt im Vergleich zur Ukraine über ein Vielfaches an Reserven an seltenen Erdmetallen, und der Präsident hat dies klar zum Ausdruck gebracht”, sagte der Chef des Russischen Direktinvestitionsfonds (RDIF) Kirill Dmitriev nach Angaben der staatlichen Agentur Tass. “Wir können in dieser Hinsicht entweder mit den Vereinigten Staaten oder mit anderen Ländern zusammenarbeiten.”

Im Vorfeld des Telefonats hatte Trump auf die Frage nach möglichen Zugeständnissen an Russland die Bereiche Land und Kraftwerke genannt. Außerdem werde man über die Aufteilung bestimmter Vermögenswerte sprechen. Viele Elemente eines endgültigen Abkommens seien bereits vereinbart worden.

Baerbock winkt Posten als Präsidentin der UN-Generalversammlung

Von Berlin nach New York? Laut einem Medienbericht will Annalena Baerbock Präsidentin der UN-Generalversammlung werden. Die Bundesregierung soll dem Vorschlag bereits zugestimmt haben.

 Berlin (red) – Außenministerin Annalena Baerbock (Grüne) strebt offenbar das Amt als Präsidentin der UN-Generalversammlung an. Das berichtet der “Spiegel” am Dienstagnachmittag.

Der Vorschlag des Auswärtigen Amtes soll demnach im sogenannten Umlaufverfahren von der rot-grünen Bundesregierung bewilligt werden. Das Verfahren kommt in der Regel nur zum Einsatz, wenn bereits vorab regierungsintern eine Einigung getroffen worden ist.

Im Juli vergangenen Jahres hatte die Bundesregierung aus SPD, Grünen und FDP noch die Diplomatin Helga Schmid nominiert. Nun soll offenbar stattdessen Baerbock ab September den Posten übernehmen.

Der Präsident der Generalversammlung der Vereinten Nationen hat das Amt für die Dauer einer einjährigen Sitzungsperiode inne. Abwechselnd sind dafür die Gruppe der afrikanischen Staaten, die Gruppe der asiatisch-pazifischen Staaten, die Gruppe der osteuropäischen Staaten, die Gruppe der lateinamerikanischen und karibischen Staaten und die Gruppe der westeuropäischen und sonstigen Staaten an der Reihe. Im Jahr 2025 geht der Vorsitz wieder an die Westeuropäer, zu denen in dieser Einteilung auch die USA und Australien gehören.

CDU-nahe Studenten wollen Kampfdrohnen an Unis entwickeln

Der CDU-nahe Studentenverband RCDS fordert, staatliche Forschungsgelder für die Entwicklung von Kampfdrohnen an deutschen Universitäten einzusetzen. Hochschulen mit einer Zivilklausel sollen leer ausgehen. Während einige SPD-Politiker Offenheit für Militärforschung zeigen, sorgt die Debatte für Kontroversen.

Berlin (red) – Der Ring Christlich-Demokratischer Studenten (RCDS) fordert Geld aus dem Finanzpaket, um staatlich geförderte Kampfdrohnen an deutschen Universitäten zu entwickeln.

“Von KI bis Kampfdrohne – was an deutschen Universitäten erforscht wird, könnte entscheidende Vorteile liefern”, sagte Lukas Honemann, Bundesvorsitzender des RCDS, dem “Stern”. “Die Zivilklausel gehört endgültig abgeschafft, und das Geld für Militärausgaben muss auch in die Forschung fließen.”

Viele deutsche Universitäten sind stolz auf ein striktes Verbot militärischer Forschung. Laut der Deutschen Akademie der Technikwissenschaften (Acatech) haben noch heute 77 von 318 Unis und Fachhochschulen eigene Zivilklauseln. Honemann verweist auf einen Fall an der Universität Kassel. Dort war Ende 2023 eine Kooperation mit den Rüstungsunternehmen Krauss-Maffei Wegmann (KMW) und Rheinmetall beendet worden. Grund dafür war offenbar eine einige Jahre zuvor beschlossene Zivilklausel der Universität.

Honemann sagte: “Das schwächt Deutschland bei Innovationen – wirtschaftlich und militärisch.” In den Koalitionsverhandlungen müsste die Union deshalb Anreize zur Abschaffung der Zivilklausel schaffen. “Wir brauchen Förderprogramme für militärische Forschung an Universitäten – wer mitmacht, der bekommt Geld, wer an der ideologischen Zivilklausel festhält, eben nicht.”

Voraussichtlich bis Ende März verhandeln CDU/CSU und SPD einen neuen Koalitionsvertrag. Zuletzt waren auch aus der SPD Forderungen nach mehr Militärforschung an Universitäten gekommen. Die Präsidentin der Wissenschaftsministerkonferenz, Bettina Martin (SPD), forderte im Januar im “Handelsblatt” mit dem Verweis auf die “Zeitenwende” eine neue Offenheit für Militärforschung.

Trump telefoniert am Dienstag mit Putin: Kommt jetzt die große Wende im Ukraine-Krieg?

Donald Trump plant ein Telefonat mit Wladimir Putin – und es könnte um weitreichende Entscheidungen im Ukraine-Krieg gehen. Der US-Präsident deutete an, dass „Land und Kraftwerke“ Teil der Gespräche sein werden. 

Washington (red) – US-Präsident Donald Trump will am Dienstag mit dem russischen Präsidenten Wladimir Putin sprechen. Man werde sehen, ob man mit Blick auf den Ukraine-Krieg bis Dienstag etwas ankündigen könne, sagte Trump am Sonntagabend vor Journalisten.

“Über das Wochenende wurde viel Arbeit geleistet”, fügte er hinzu. “Wir wollen sehen, ob wir diesen Krieg zu einem Ende bringen können.” Konkret seien Land und Kraftwerke Teil der Gespräche über die Beendigung des Krieges. Trump beschrieb dies als “Aufteilung bestimmter Vermögenswerte”.

Trump und Putin hatten zuletzt Mitte Februar miteinander telefoniert. Im Anschluss hatte der US-Präsident den “unverzüglichen” Beginn von Verhandlungen über ein Ende des Krieges in der Ukraine angekündigt.

Verfassungsgericht: Alter Bundestag darf weiter tagen – Karlsruhe weist Klagen von AfD und Linken ab

Das Bundesverfassungsgericht hat Anträge von AfD und Linken abgelehnt, die die Einberufung des alten Bundestages vor der Konstituierung des neuen Parlaments verhindern wollten. Die Richter betonten, dass der alte Bundestag bis zum Zusammentritt des neuen handlungsfähig bleibt.

Karlsruhe – Das Bundesverfassungsgericht hat am Freitagnachmittag Anträge der Linken und der AfD zurückgewiesen, mit denen die Fraktionen die Einberufung des Bundestages in seiner alten Zusammensetzung vor dem Zusammentreten des neu gewählten Bundestages verhindern wollten.

Das Gericht hält die Anträge für unbegründet. Die Wahlperiode des alten Bundestages werde gemäß Artikel 39 des Grundgesetzes erst durch den Zusammentritt des neuen Bundestages beendet. Bis dahin sei der alte Bundestag in seinen Handlungsmöglichkeiten nicht beschränkt, erklärte der Zweite Senat des Gerichts.

Wann der Zusammentritt erfolgt, entscheide allein der neue Bundestag. Er werde hieran durch die Einberufung des alten Bundestages nicht gehindert. Die Richter erinnerten daran, dass die Bundestagspräsidentin dazu verpflichtet ist, den Bundestag einzuberufen, wenn ein Drittel der Mitglieder des Bundestages dies beantragt.

Die Vor-Fraktion der Linken im 21. Bundestag und die AfD-Fraktion im 20. Bundestag halten die Einberufung des 20. Bundestages, um über das von Union, SPD und Grünen geplante Schuldenpaket zu beraten, für pflichtwidrig. Ihrer Ansicht nach sei der neu gewählte Bundestag so schnell wie möglich einzuberufen. Dies dürfe nicht durch eine Einberufung des alten Bundestages blockiert werden, wenn der neue Bundestag bereits konstituierungsfähig sei, hieß es in den Anträgen.

Die Linke im Bundestag zeigte sich enttäuscht von der Entscheidung und verwies zugleich auf eine weitere Klage, die sie in Karlsruhe eingereicht hat. “Dass hier am Sonntag zwischen Frühstück und Gänsebraten nicht mal in Präsenz ein Riesenpaket verabredet wird”, werde “sicherlich Begleitmusik sein” für die Richter in Karlsruhe bei der zweiten Klage, sagte der parlamentarische Geschäftsführer der Linken, Christian Görke.

Koalitionsverhandlungen gestartet: Union und SPD feilen an erster Agenda

Die Koalitionsverhandlungen zwischen Union und SPD haben begonnen. In 16 Arbeitsgruppen sollen bis Monatsende die Weichen für die neue Regierung gestellt werden – ohne öffentliche Zwischenberichte. Erste Einigungen werden bis zum 24. März erwartet.

 Berlin (red) – Union und SPD haben am Donnerstagabend im Konrad-Adenauer-Haus mit den Koalitionsverhandlungen begonnen. Für die 16 Arbeitsgruppen trafen sich um 18 Uhr die Chefverhandler von CDU, CSU und SPD in der CDU-Parteizentrale. Zudem tagt die zentrale Koalitionsverhandlungsgruppe, die sogenannte 19er-Runde.

Die Parteien wollen erreichen, dass bis Sonntag eine erste Agenda für die Arbeitsgruppen steht. Die 16 Arbeitsgruppen bestehen aus jeweils sechs Verhandlern der CDU, drei Verhandlern der CSU und sieben Verhandlern der SPD. Bis zum 24. März sollen die AGs für ihre Bereiche jeweils Einigungen erzielen, bevor am 25. März der neu gewählte Bundestag zusammentritt.

Union und SPD haben vereinbart, dass es keine Kommunikation von Zwischenergebnissen und keine Pressestatement geben soll. Bis Monatsende sollen schließlich die Verhandlungen abgeschlossen werden, sodass Anfang April die Mitgliederabstimmung der SPD über den Koalitionsvertrag beginnen kann.

Die Aufteilung der Verhandlungsgruppen folgt überwiegend dem bisherigen Zuschnitt der Ministerien, jedoch mit einigen Änderungen: Die Bereiche Inneres, Recht, Migration und Integration wurden zusammengelegt. Die Themen Sport, Ehrenamt und Kommunen wurden davon entkoppelt. Hinzu kam eine Verhandlungsgruppe für Bürokratierückbau, Staatsmodernisierung und moderne Justiz. Verkehr und Infrastruktur wird gemeinsam mit Bauen und Wohnen verhandelt, das Themengebiet Digitales wird hingegen gesondert beraten. Umwelt- und Landwirtschaftspolitik wurden in einer Verhandlungsgruppe zusammengefasst, ebenso die Themen Außenpolitik und Entwicklungszusammenarbeit. Der Bereich Europa wurde davon ausgenommen. Auch der Bereich Klima und Energie erhielt eine eigene Arbeitsgruppe.

BSW scheitert in Karlsruhe: Verfassungsgericht lehnt Neuauszählung ab

Das Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) hat vor dem Bundesverfassungsgericht eine Niederlage erlitten: Die Richter lehnten eine Neuauszählung der Bundestagswahl ab. Die Partei muss nun den regulären Weg des Wahlprüfungsverfahrens gehen – und bangt weiter um den Einzug in den Bundestag.

 Karlsruhe (red) – Das Bundesverfassungsgericht hat mehrere Anträge des Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) abgelehnt, mit denen die Partei noch vor der Feststellung des endgültigen Wahlergebnisses eine Neuauszählung der Bundestagswahl erreichen wollte. Die Anträge, die Verfassungsbeschwerde und die isolierten Anträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung im Vorgriff auf eine Wahlprüfungsbeschwerde von Wahlberechtigten seien unzulässig, so die Karlsruher Richter.

“Ebenso wie vor der Wahl ist auch vor der Feststellung des endgültigen Wahlergebnisses Rechtsschutz in Bezug auf diese Wahl nur begrenzt möglich”, begründete der Zweite Senat des Gerichts seine Entscheidung. “Insbesondere ist Rechtsschutz gegen etwaige Zählfehler dem Einspruch gegen die Wahl und dem Wahlprüfungsverfahren vorbehalten, ohne dass damit unzumutbare Nachteile verbunden wären.”

Der Partei fehlen nach dem vorläufigen Ergebnis der Wahl 13.435 Stimmen für den Einzug in den Bundestag. Die vorläufige Ergebnisdarstellung der Bundeswahlleiterin basiert auf sogenannten “Schnellmeldungen”, die in der Wahlnacht übermittelt und bekannt gemacht wurden. Rechtlich entscheidend sind erst die späteren endgültigen Wahlergebnisfeststellungen durch die Wahlausschüsse.

Derzeit läuft die Ergebnisübermittlung des endgültigen Ergebnisses. Kleinere Abweichungen in den Ergebnissen nach oben oder unten sind auf die Prüfschritte anhand der Niederschriften, etwaige Nachzählungen und Korrekturen zurückzuführen, so die Bundeswahlleiterin. Diese würden bei jeder Wahl auftreten. Der Bundeswahlausschuss will das endgültige amtliche Ergebnis der Bundestagswahl 2025 voraussichtlich am Freitag feststellen und bekanntgeben.

Kriegsdienstverweigerung auf Rekordniveau – Bundesamt meldet drastischen Anstieg

Berlinsd (red) – Die Zahl der Anträge auf Kriegsdienstverweigerung ist seit Beginn des russischen Angriffs auf die Ukraine kontinuierlich angestiegen und hat sich von 2023 auf 2024 mehr als verdoppelt. Das teilte eine Sprecherin des Bundesamtes für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) dem “Redaktionsnetzwerk Deutschland” (Donnerstagausgaben) mit.

2022 seien 951 Anträge auf Kriegsdienstverweigerung eingegangen, so die Sprecherin, 2023 seien es 1.079 gewesen und 2024 dann 2.241. In den ersten beiden Monaten des neuen Jahres habe man bereits 433 Anträge verzeichnet. Anträge auf Kriegsdienstverweigerung werden bei den Karrierecentern der Bundeswehr gestellt und an das BAFzA weitergeleitet.

Eine Aufschlüsselung nach dem jeweiligen Status der Antragsteller wird der Sprecherin zufolge erst seit dem 1. Juni 2024 erstellt. Demnach waren unter den Kriegsdienstverweigerern zwischen Juni und Dezember des vorigen Jahres 79 Soldaten, 720 Reservisten und 625 Ungediente. 2025 waren es bis Ende Februar 29 Soldaten, 241 Reservisten und 163 Ungediente. Laut früheren Berichten begründen Antragsteller ihre Anträge häufig damit, dass sie mit einer kriegerischen Auseinandersetzung nicht gerechnet hätten. Diese ist seit Beginn des Ukraine-Krieges deutlich größer geworden.

Der Politische Geschäftsführer der Deutschen Friedensgesellschaft (DFG-VK), Michael Schulze von Glaßer, begrüßte, dass die Zahl der Kriegsdienstverweigerer steigt. “Das zeigt die Sorgen, die die Menschen haben. Wir haben unsere Beratungsarbeit deshalb deutlich ausgebaut. Denn es gibt mehr Nachfragen und aus der Friedensbewegung heraus wieder ein größeres Interesse, das Thema zu bearbeiten”, sagte er den Zeitungen.

“Viele junge Leute wollen verweigern. Sie wissen aber nicht mehr, wie man das macht. Das Wissen liegt bei den Älteren”, so Glaßer. Die DFG-VK habe daher eine neue Website in Betrieb genommen und werde im Juni in Kassel einen Kongress veranstalten.