Sozialhilfe 2023: Höhere Ausgaben durch Anstieg der Pflegekosten und Grundsicherung

Wiesbaden – Im Jahr 2023 haben die Sozialhilfeträger in Deutschland 17,6 Milliarden Euro netto für Sozialhilfeleistungen nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) ausgegeben.

Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) am Freitag mitteilte, stiegen die Ausgaben damit gegenüber dem Vorjahr um 18 Prozent. Die Ausgaben sind bei allen Leistungen der Sozialhilfe nach dem SGB XII deutlich gestiegen. Teilweise ist der Anstieg auch darauf zurückzuführen, dass 2022 die Ausgaben für die Hilfe zur Pflege als Folge der Pflegereform stark gesunken waren und damit die Sozialhilfeausgaben insgesamt niedriger lagen. Im Jahr 2023 stiegen die Ausgaben zur Hilfe zur Pflege wieder an, nämlich um 27,4 Prozent auf knapp 4,5 Milliarden Euro.

Der größte Anteil an den Ausgaben für Sozialhilfeleistungen ging mit 57,2 Prozent auf die Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung zurück: Auf diese Leistungen, die vollständig aus Erstattungsmitteln des Bundes an die Länder finanziert werden, entfielen nach Angaben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales 10,1 Milliarden Euro. Sie stiegen gegenüber dem Vorjahr um 14,5 Prozent. Für die Hilfe zum Lebensunterhalt wurden insgesamt knapp 1,5 Milliarden Euro ausgegeben (+16,4 Prozent). In die Hilfen zur Gesundheit, die Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten sowie die Hilfe in anderen Lebenslagen flossen zusammen rund 1,6 Milliarden Euro und damit 17,9 Prozent mehr als im Vorjahr.

Die bis Ende 2019 im SGB XII geregelten Leistungen der Eingliederungshilfe wurden zum 1. Januar 2020 durch das Bundesteilhabegesetz (BTHG) in das SGB XII überführt. Die Ausgaben der Eingliederungshilfe werden in einer eigenen Statistik erfasst: Danach wurden im Jahr 2023 für die Leistungen der Eingliederungshilfe nach dem SGB IX netto insgesamt 25,4 Milliarden Euro ausgegeben. Das war eine Steigerung um 9,4 Prozent gegenüber dem Vorjahr, so die Statistiker.

red

GdP fordert mehr Unterstützung für Kriminalpolizei

Berlin – Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) hat politische Entscheidungsträger zu mehr Unterstützung für die Kriminalpolizei aufgerufen.

“Trotz einer hohen Motivation der Beschäftigten reichen die momentanen Rahmenbedingungen nicht, um eine effektive Kriminalitätsbekämpfung zu gewährleisten”, sagte der stellvertretende Bundesvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Alexander Poitz, der “Rheinischen Post”. “So riesig auf der einen Seite die Herausforderungen angesichts steigender Kriminalitätszahlen und neuer digitaler Tatbegehungsweisen sind, so dringend wird auf der anderen Seite eine Fortentwicklung der personellen Ressourcen, der digitalen Vernetzung und gesetzlicher Befugnisse benötigt”, sagte er.

“Wir benötigen ein attraktiveres Berufsbild. Wer sich über die Kripo informiert, erhält zwar Einblicke über ein äußerst spannendes Berufsfeld”, sagte Poitz. “Zutage treten jedoch auch Informationen über zum Beispiel eine schleppend verlaufende Digitalisierung, Besoldungsunterschiede, Ausstattungsmängel, eine verbesserungswürdige Vereinbarkeit von Beruf und Freizeit wie Familie und nicht zuletzt gravierende Überstundenberge”, so der GdP-Vize. “Das schreckt eher ab, als es qualifizierte junge Menschen dazu motiviert, sich für eine Verwendung in der Kriminalpolizei zu bewerben”, mahnte Poitz.

Gerade bei der Digitalisierung gebe es noch erheblichen Nachholbedarf. Neben nachhaltig mehr Personal müsse vornehmlich die Polizei “in das 21. Jahrhundert geführt werden”, sagte Poitz. Die Digitalisierung der Sicherheitsbehörden müsse ganz oben auf der To-do-Liste der politischen Entscheider stehen. “Die Täter wissen genau, dass sie den Ermittlerinnen und Ermittlern, häufig auch technologisch, mehr als einen Schritt voraus sind”, sagte Poitz.

red

Foltervorwürfe gegen Israel: UN prangert Menschenrechtsverletzungen an

Genf – Das UN-Menschenrechtsbüro hat in einem am Mittwoch veröffentlichten Bericht Israel willkürliche, verlängerte und von der Außenwelt abgeschnittene Inhaftierungen tausender Palästinenser vorgeworfen. Der Bericht umfasst auch Vorwürfe von Waterboarding und anderen Foltermethoden sowie des sexuellen Missbrauchs von Frauen und Männern.

“Die überwältigende Anzahl von Männern, Frauen, Kindern, Ärzten, Journalisten und Menschenrechtsaktivisten, die seit dem 7. Oktober inhaftiert sind – die meisten von ihnen ohne Anklage oder Gerichtsverfahren und unter beklagenswerten Bedingungen – gibt in Verbindung mit Berichten über Misshandlung und Folter sowie den Verstößen gegen die Gewährleistung eines rechtsstaatlichen Verfahrens, Anlass zu ernster Besorgnis hinsichtlich der Willkür und des grundsätzlich strafenden Charakters solcher Verhaftungen und Inhaftierungen”, sagte UN-Menschenrechtsbeauftragter Volker Türk, dessen Büro den Bericht veröffentlichte. “Die von meinem Büro und anderen Stellen gesammelten Zeugenaussagen deuten auf eine Reihe entsetzlicher Vorgänge hin, wie zum Beispiel Waterboarding und das Freilassen von Hunden auf Gefangene. Das stellt eine eklatante Verletzung der internationalen Menschenrechtsnormen und des humanitären Völkerrechts dar.”

Dem Bericht zufolge sollen Gefangene dem UN-Menschenrechtsbüro erzählt haben, dass sie in käfigähnlichen Einrichtungen festgehalten worden seien. Sie wären über längere Zeit nackt gewesen und hätten nur Windeln tragen müssen. Zudem soll es Fälle von Nahrungs-, Schlaf- und Wasserentzug, sowie von Elektroschocks und Verbrennungen mit Zigaretten gegeben haben. Einige Gefangene sollen bezeugt haben, dass ihnen für längere Zeit die Augen verbunden wurden oder sie mit gefesselten Händen an der Decke hingen.

Mindestens 53 palästinensische Gefangene sind dem Bericht zufolge seit dem 7. Oktober in Einrichtungen des israelischen Militärs umgekommen. Angehörige wüssten nicht, ob die Gefangenen tot oder noch lebendig seien.

Das israelische Militär erklärt laut UN-Menschenrechtsbüro in der Regel nicht öffentlich, auf welcher Grundlage es Palästinenser im Gazastreifen in Gewahrsam nimmt. Israel hat demnach auch keine Informationen über den Verbleib vieler Inhaftierter vorgelegt, und dem Internationalen Komitee vom Roten Kreuz (IKRK) den Zugang zu den Einrichtungen verweigert.

Der Hohe Kommissar für Menschenrechte bekräftigte seine Forderung nach der sofortigen Freilassung aller Geiseln, die noch in Gaza festgehalten werden. Alle von Israel willkürlich inhaftierten Palästinenser müssten freigelassen werden. Er forderte außerdem eine unverzügliche, gründliche, unabhängige, unparteiische und transparente Untersuchungen aller Vorfälle.

red

Anstieg tödlicher Badeunfälle: DLRG warnt vor Seen und Flüssen

Bad Nenndorf – Badeunfälle nehmen nach Angaben der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG) in Deutschland zu. “Wir haben in den vergangenen beiden Jahren eine leichte Zunahme an tödlichen Badeunfällen verzeichnet”, sagte DLRG-Präsidentin Ute Vogt der “Rheinischen Post” (Donnerstagausgabe). “Zugleich haben die Rettungsschwimmer der DLRG so viele Menschen im Wasser aus Gefahr befreit wie seit Jahrzehnten nicht mehr.”

Besonders gefährlich ist das Baden laut DLRG in Seen und Flüssen. Mehr als 70 Prozent der tödlichen Unfälle ereigneten sich dort. Hinzu kamen Unglücke in Kanälen, Bächen und anderen Gewässern im Binnenland. In Nord- und Ostsee verzeichnete der Verein rund sechs Prozent der Ertrinkungsfälle.

Viele Unglücke ereigneten sich, weil Badende ihre schwimmerischen Fertigkeiten überschätzten oder sich leichtsinnig verhielten, erklärte Vogt. “Oft ist auch Alkohol mit im Spiel”, so die DLRG-Präsidentin.

Vogt forderte mehr Anstrengungen von Bund und Ländern, um die Zahl er Ertrinkungsfälle zu verringern. Eine fundierte Schwimmausbildung sei zentral. “Dafür braucht es neben weiteren freiwillig Engagierten aber auch eine bessere Bäderinfrastruktur, mehr Personal in den Schwimmbädern und mehr qualifizierte Lehrkräfte für den Schwimmunterricht in den Schulen”, sagte Vogt. “Insbesondere die Sanierung der bestehenden Schwimmbadlandschaft sowie der Neubau von Bädern in Gegenden, wo Bedarf besteht, müssen auf allen politischen Ebenen eine höhere Priorität erhalten.”

red

Verfassungsschutz: Kein Informationsaustausch bei AfD-Regierungsbeteiligung

Erfurt – Sollte die AfD nach den Landtagswahlen in Brandenburg, Sachsen und Thüringen an einer der drei Landesregierungen beteiligt sein, würde das jeweilige Landesamt für Verfassungsschutz vom Informationsfluss der anderen Verfassungsschutzämter abgeschnitten. Das berichtet das “Redaktionsnetzwerk Deutschland” (Donnerstagausgaben) unter Berufung auf Sicherheitskreise im Bund und in den Ländern. Eine entsprechende Entscheidung sei bereits getroffen worden, hieß es.

Es besteht die Sorge, dass die AfD im Falle einer Regierungsbeteiligung Erkenntnisse eines Landesamtes für Verfassungsschutz an den Bundesverband oder andere Landesverbände weitergeben könnte. Diese könnten dann darauf reagieren. Insofern sei ein Stopp des Informationsflusses nur logisch, hieß es in den Sicherheitskreisen weiter.

In Sachsen und Thüringen gilt die AfD der Behörde zufolge als gesichert rechtsextrem, in Brandenburg als rechtsextremistischer Verdachtsfall. Thüringens Verfassungsschutz hat den Landesverband der AfD einem Bericht zufolge zuletzt sogar als “kämpferisch-aggressiv” eingeordnet.

In Sachsen und Thüringen war die AfD in Umfragen zuletzt jeweils stärkste Partei. Das gleiche gilt für Brandenburg. Hier war der Abstand zu den folgenden Parteien aber geringer. In Sachsen könnte eine Regierungsbeteiligung der AfD den Umfragen zufolge durch eine Zusammenarbeit von CDU und BSW verhindert werden. In Thüringen bräuchte diese Konstellation dafür aktuell zudem die SPD oder die Linke als Koalitionspartner. Bei der Regierungsbildung in Brandenburg wären derzeit Koalitionen von SPD und CDU möglich, die entweder das BSW oder die Grünen als dritten Partner benötigen würden.

red

Einbürgerungsanträge nach Reform stark gestiegen

Die Zahl der Einbürgerungsanträge in Deutschland ist im ersten Monat seit der Einbürgerungsreform deutlich gestiegen. Das ergab eine stichprobenartige Abfrage in Ländern und Städten, über die die “Bild” berichtet.

Demnach stieg die Zahl der Anträge auf Einbürgerung im Juli 2024 in Hamburg im Vergleich zum Vorjahresmonat von 1.153 auf 2.031 und somit um 76 Prozent. Bremen verzeichnet im selben Zeitraum einen Anstieg von 2.444 Anträgen auf 3.450, ein Plus von 41 Prozent. In Schleswig-Holstein stieg die Zahl der Anträge auf die deutsche Staatsbürgerschaft auf bisher 1.193 Anträge im laufenden Juli, ein Plus von 38 Prozent (zuvor 865 Anträge).

In Hessen stieg die Zahl von 2.600 im Juli 2023 auf 3.330 Personen im Juli 2024, ein Plus von 27 Prozent. Den stärksten Anstieg unter den Bundesländern verzeichnet das Land Berlin. Für den Zeitraum 27. Juni bis 21. Juli meldet das Landesamt für Einwanderung eine Zunahme von 1.707 (Juli 2023) auf 5.000 – ein Plus von 193 Prozent, somit eine knappe Verdreifachung.

Der Trend zeigt sich auch in anderen deutschen Großstädten. So verzeichnet Hannover im abgefragten Zeitraum ein Plus von 31 Prozent (von 248 auf 326). In Essen hat sich die Zahl von 150 auf 469 mit einem Plus von 213 Prozent mehr als verdreifacht. Leipzig berichtet von 360 Anfragen diesen Juli verglichen mit 165 Anfragen voriges Jahr – ein Plus von 118 Prozent und somit ebenfalls mehr als eine Verdopplung der Zahl der Antragsteller auf die deutsche Staatsbürgerschaft. Die bayerische Landeshauptstadt München erwartet nach eigenem Bekunden eine Vervierfachung der Anträge. Stuttgart geht von einer Verdopplung aus.

Die Union äußert angesichts der stark gestiegenen Zahlen scharfe Kritik an der Bundesregierung. CSU-Innenpolitikerin Andrea Lindholz sagte der “Bild”: “Die Zahlen zeigen: Die Ampel hat den deutschen Pass ein Stück weit entwertet. Turbo-Einwanderung und Doppelpass sind ein Fehler. Es muss gelten: Erst volle Integration, dann deutscher Pass.”

Auch der erste Parlamentarische Geschäftsführer der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Thorsten Frei, moniert: “Wichtig ist, dass die Staatsbürgerschaft Schlusspunkt einer gelungenen Integration ist. Angesichts der stark verkürzten Wartezeiten kann beim Staatsangehörigkeitsrecht der Ampel davon keine Rede mehr sein. Auch die generelle Hinnahme der Mehrfachstaatsangehörigkeit ist blanke Ideologie und wird die Integration nicht befördern – ganz im Gegenteil.”

Nach dem seit 27. Juni geltenden neuen Staatsangehörigkeitsrecht können Ausländer nicht wie bisher nach acht, sondern bereits nach fünf Jahren den deutschen Pass erhalten. Bei “besonderer Integrationsleistung” ist das sogar bereits nach drei Jahren im Land möglich. Zudem ist jetzt für alle Staatsbürger eine doppelte Staatsbürgerschaft möglich. Das war zuvor nur als Ausnahme vorgesehen.

Theoretisch antragsberechtigt sind mehrere Millionen in Deutschland lebende Ausländer, darunter allein rund 1,4 Millionen Asyl-Zuwanderer der vergangenen Jahre, sofern diese aktuell noch in der Bundesrepublik leben und die gestellten Anforderungen erfüllen.

red

Todesurteil aufgehoben: Weißrusslands Lukaschenko begnadigt Deutschen

Minsk – Weißrusslands Machthaber Alexander Lukaschenko hat den zum Tode verurteilten deutschen Staatsbürger begnadigt. Lukaschenko habe einem entsprechenden Gesuch des Verurteilten selbst stattgegeben, teilte die staatliche weißrussische Nachrichtenagentur Belta am Dienstag mit.

Angeklagt worden war Rico K., Mitarbeiter des Deutschen Roten Kreuzes, unter anderem wegen Agententätigkeit, Terrorismus und “Bildung einer extremistischen Vereinigung”. Ein Gericht in Minsk hatte ihn für schuldig befunden. Die Todesstrafe sollte laut Urteil durch ein Erschießungskommando vollstreckt werden.

Weißrussland ist das letzte Land in Europa, das Menschen noch hinrichtet. Konkrete Informationen gelten als Staatsgeheimnis. Nach Angaben von Amnesty International können weder verlässliche Daten über die Anzahl der Todesurteile und Vollstreckungen erhoben werden, noch die Identität aller Todeskandidaten geklärt werden. Seit der Unabhängigkeit im Jahr 1991 sollen in Weißrussland aber etwa 400 Personen zum Tode verurteilt und hingerichtet worden sein.

red

SPD sieht nach Karlsruher Urteil keinen Handlungsbedarf für Wahlrechtsänderung

Die SPD sieht keine Notwendigkeit, nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Wahlrecht für die Bundestagswahl im nächsten Jahr Änderungen zu beschließen. Forderungen von CSU-Chef Markus Söder für eine mögliche künftige Koalition wies die Partei von Bundeskanzler Olaf Scholz zugleich zurück.

“Die Kernpunkte und wichtigen Zielsetzungen unserer Wahlrechtsreform sind nun vom Verfassungsgericht bestätigt worden”, sagte SPD-Chefin Saskia Esken dem “Redaktionsnetzwerk Deutschland” (Mittwochausgaben). Damit werde die Demokratie gestärkt. Anders als die von CDU und CSU geführten Bundesregierungen habe die Ampel die Kraft aufgebracht, die Größe des Bundestags effektiv von 734 auf 630 Mandate zu begrenzen.

Zur Äußerung von Söder, wonach die CSU das Aus für das Ampel-Wahlrecht zur Bedingung für eine mögliche Koalition machen werde, sagte Esken: “Markus Söder hat zur Reform des Wahlrechts in der Vergangenheit nichts Konstruktives beigetragen.” Der letzte Reformversuch sei auch deshalb gescheitert, weil er ungerechtfertigte Vorteile für die CSU vorgesehen habe. “Wenn Söder die nun erfolgreiche Reform der Ampel rückgängig machen will, nimmt er in Kauf, dass der Bundestag weiter auf über 800 Mandate anwächst.”

Der stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Dirk Wiese sagte: “Aktuell ist kein akuter gesetzgeberischer Handlungsbedarf nötig. Der nächste Bundestag sollte sich mit der Materie aber spätestens befassen, damit das Wahlrecht an der Stelle Sperrklausel für die Bundestagswahl 2029 angepasst werden kann.” Dafür gebe das Gericht unterschiedliche Lösungswege vor. Darunter falle eine Anpassung der sogenannte Grundmandatsklausel, die Modifizierung der Fünf-Prozent-Hürde oder eine Listenverbindung von CDU und CSU.

“Gerade letzteres wäre ein rechtssicherer Weg.” Söder solle “etwas mehr Demut zeigen”. Schließlich sei es die CSU gewesen, die jahrelang eine Wahlrechtsreform verhindert habe.

red

Verfassungsgericht erklärt Teile der Wahlrechtsreform für verfassungswidrig

Karlsruhe  – Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat die Wahlrechtsreform der Ampelkoalition für teilweise verfassungswidrig erklärt. Die Regelung zur Streichung der Grundmandatsklausel sei mit dem Grundgesetz unvereinbar, teilten die Karlsruher Richter am Dienstag mit und bestätigten damit einen Leak von Montagabend.

Demnach soll diese Klausel, wonach eine Partei auch bei einem Scheitern an der Fünf-Prozent-Hürde mit dem Zweitstimmenergebnis in den Bundestag einzieht, wenn sie mindestens drei Direktmandate gewinnt, auch bei der nächsten Bundestagswahl gelten. Der Gesetzgeber wurde zu einer Neuregelung aufgefordert.

Der Rest der Reform – die Streichung von Überhang- und Ausgleichsmandaten – kann laut Urteil weiter in Kraft bleiben. Die Begrenzung der Abgeordnetenzahl im Parlament auf 630 bleibt damit bestehen. Dies dürfte dazu führen, dass künftig nicht alle Direktkandidaten, die in ihrem Wahlkreis die meisten Erststimmen erhalten, auch in das Parlament einziehen. Ihnen soll ein Mandat nur noch dann zugeteilt werden, wenn dies durch das Zweitstimmenergebnis gedeckt ist.

In Karlsruhe hatten unter anderem die Union und die Linke, die bayerische Regierung sowie mehr als 4.000 Privatpersonen gegen die Reform geklagt.

red

SPD-Politiker Nils Schmid: Erdogan spielt mit dem Feuer im Nahost-Konflikt

Berlin – Der SPD-Außenexperte Nils Schmid hat die Bundesregierung und die anderen Nato-Staaten aufgefordert, den türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan wegen seiner Drohung an Israel mit einer militärischen Einmischung in den Nahost-Konflikt in die Schranken zu weisen.

Erdogans Äußerung müsse klar zurückgewiesen werden, sagte Schmid dem “Redaktionsnetzwerk Deutschland”. Man müsse ihm unmissverständlich deutlich machen, “dass er damit unnötig Öl ins Feuer gießt und eine weitere Eskalation befördert”. Wenn Erdogan tatsächlich etwas Positives bewirken wolle, sollte er seine Einflussmöglichkeiten nutzen und mäßigend auf die Schiitenmiliz Hisbollah im Libanon einwirken.

Erdogans tatsächlichen Handlungsoptionen seien aber begrenzt, sagte Schmid weiter. “Er hätte die gesamte Nato inklusive der USA gegen sich. Diesen Bruch wird er nicht riskieren, weil er auf wirtschaftlichem, aber auch auf militärischem Gebiet viel zu abhängig vom Westen und vor allem von den USA ist.” Seine Äußerungen seien vielmehr innenpolitisches Kalkül. “Das Schicksal der Palästinenser bewegt viele Menschen in der Türkei. Wenn Erdogan sich als deren Anwalt geriert, so kann er sicher sein, dass er dafür im eigenen Land weit über seine eigene Anhängerschaft hinaus enormen Zuspruch bekommt.” Das spiele ihm innenpolitisch in die Hände. Gleichzeitig erhoffe er sich Zuspruch und Sympathien in der arabischen Welt.

Der Vizevorsitzende der Unionsfraktion, Johann Wadephul, sagte unterdessen dem RND: “Erdogans Äußerung zeigt, dass der gesamte Mittlere Osten am Rande eines Krieges steht.” Die Bundesregierung solle der Türkei das Signal senden, dass jede feindselige Aktion gegen Israel zu unterbleiben habe.

red