Bundestag stärkt Verfassungsgericht: Grundgesetzänderung beschlossen – 600 Abgeordnete stimmen dafür

Das Bundesverfassungsgericht bekommt eine stärkere Absicherung: Mit einer Grundgesetzänderung hat der Bundestag am Donnerstag beschlossen, zentrale Strukturen des Gerichts zu verankern und einen Mechanismus zur Vermeidung von Blockaden bei der Richterwahl einzuführen.

Berlin – Der Bundestag hat eine stärkere Absicherung des Bundesverfassungsgerichts auf den Weg gebracht.

Am Donnerstag stimmten in Berlin 600 Abgeordnete für die entsprechende Grundgesetzänderung, 69 dagegen. Damit erhielten die zwei Gesetzentwürfe der Ex-Ampel-Fraktionen sowie der Union die nötige Zweidrittelmehrheit.

Mit dem Vorhaben sollen wesentliche Strukturmerkmale des Bundesverfassungsgerichts im Grundgesetz festgeschrieben werden. Zudem soll für den Fall einer Blockade bei der Richterwahl ein Ersatzwahlmechanismus eingeführt werden.

Dafür sollen die Artikel 93 und 94 des Grundgesetzes geändert werden. In Artikel 93 soll künftig der Status als Verfassungsorgan und die Organisation des Bundesverfassungsgerichts verankert werden. Festgeschrieben werden soll unter anderem, dass das Gericht aus zwei Senaten mit jeweils acht Richtern besteht. Ebenso sollen die Amtszeit von zwölf Jahren, die Altersgrenze der Richter, das Wiederwahlverbot und die Geschäftsordnungsautonomie des Gerichts in dem Artikel normiert werden.

Artikel 94 regelt dann künftig die Zuständigkeiten des Gerichts, die bisher in Artikel 93 geregelt sind. Zudem soll die Bindungswirkung der Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts explizit im Grundgesetz festgeschrieben werden. Die Wahl der Richter des Bundesverfassungsgerichts soll laut Entwurf künftig in Artikel 93 (bisher: Artikel 94) grundgesetzlich geregelt werden. Die Richter sollen weiterhin je zur Hälfte von Bundestag und Bundesrat gewählt werden.

Neu aufgenommen werden soll ein Ersatzwahlmechanismus, der greifen soll, “wenn innerhalb einer zu bestimmenden Frist nach dem Ende der Amtszeit oder dem vorzeitigen Ausscheiden eines Richters eine Wahl seines Nachfolgers nicht zustande kommt”. Dann soll das Wahlrecht vom jeweils anderen Wahlorgan wahrgenommen werden, wenn das eigentlich zuständige Wahlorgan innerhalb von drei Monaten nach Vorlage eines Wahlvorschlags durch das Plenum des Bundesverfassungsgerichts keinen neuen Richter gewählt hat.

Das Bundesverfassungsgerichtsgesetz sieht aktuell vor, dass das Plenum des Bundesverfassungsgerichts eigene Wahlvorschläge unterbreiten kann, wenn eine Richterwahl nicht innerhalb von zwei Monaten nach Ende der Amtszeit beziehungsweise dem vorzeitigen Ausscheiden eines Richters oder einer Richterin erfolgt ist. Voraussetzung ist zudem die Aufforderung durch das älteste Mitglied des Wahlausschusses des Bundestages beziehungsweise die Spitze des Bundesrates.

red

Asylanträge in Europa gehen leicht zurück: Eine Million erwartet – Deutschland mit deutlichem Rückgang

Europa rechnet 2024 erneut mit rund einer Million Asylanträgen. Während die Zahlen EU-weit stabil bleiben, verzeichnet Deutschland einen deutlichen Rückgang. Hauptproblem sind lange Verfahren, die Schutzsuchende oft jahrelang in Ungewissheit halten.

Valetta – Die Zahl der Asylbewerber in Europa geht 2024 leicht zurück, wird aber erneut die Millionen-Grenze erreichen. Die Direktorin der EU-Asylbewerber (EUAA), Nina Gregori, sagte den Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Donnerstagausgaben), in den ersten zehn Monaten des Jahres seien in der EU bereits rund 860.000 Anträge von Asylbewerbern registriert worden, das sei etwas weniger als im Vorjahreszeitraum.

“Am Ende des Jahres dürfte die Zahl etwa bei einer Million Anträgen von Asylbewerbern liegen”, sagte Gregori. Im Vorjahr waren die Asylantragszahlen deutlich auf etwa 1,1 Million gestiegen und hatten damit erstmals seit der Flüchtlingskrise 2015/2016 die Millionengrenze überschritten. Gregori sagte, sie erwarte eine “relativ stabile Entwicklung”.

Das wichtigste Hauptzielland der Asylbewerber in der EU ist Deutschland. Nach Daten der Asylagentur waren im ersten Halbjahr 2024 etwa ein Viertel aller Asylanträge auf Deutschland entfallen, im Oktober waren es noch 22 Prozent – im Vergleich zum Vorjahr (27 Prozent) ist das allerdings ein Rückgang. Denn in Deutschland sinken anders als in der EU insgesamt die Asylbewerber-Zahlen sehr deutlich: Laut Angaben des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (Bamf) sind in den ersten elf Monaten dieses Jahres 28,8 Prozent weniger Erstanträge auf Asyl registriert worden als im Vorjahreszeitraum, insgesamt waren es 216.861.

Hauptherkunftsland der Asylbewerber in der EU ist nach Gregoris Worten weiter Syrien, gefolgt von Afghanistan und der Türkei. Dahinter kämen Venezuela und Kolumbien, was bemerkenswert sei, weil die Asylbewerber aus diesen beiden Ländern ohne Visum in die EU einreisen könnten. “Inzwischen kommen insgesamt 20 Prozent der Asylbewerber aus Ländern, für die Visafreiheit in der EU besteht – das ist ziemlich viel”, sagte Gregori.

Eine Vorhersage für die weitere Entwicklung sei schwierig: “Die Situation im Nahen Osten bleibt schwierig. Millionen von Flüchtlingen aus Syrien halten sich noch in Nachbarländern auf”, so die Agentur-Chefin. “Wir wissen nicht, wie sich die Dinge im Libanon entwickeln könnten.” Man müsse vorbereitet sein.

Angesichts der relativ stabilen Entwicklung der Asylantragszahlen in Europa sagte Gregori, das Wort von der Migrationskrise beschreibe die aktuelle Situation nicht wirklich. Es gebe einen kontinuierlichen Zustrom nach Europa – mit einer relativ hohen Anerkennungsquote unter den Schutzsuchenden von 49 Prozent. “Praktisch die Hälfte erhält einen Schutzstatus.”

Das Problem sei eher die lange Dauer der Asylverfahren, die sich inklusive von Gerichtsverfahren oft drei oder vier Jahre hinziehen könnten. “Dadurch halten sich in den Mitgliedstaaten natürlich entsprechend viele Asylbewerber auf.” Die Asylchefin äußerte aber die Hoffnung, dass der neue EU-Asyl- und Migrationspakt die Asylverfahren deutlich verkürzen wird.

red

Bundestagspräsidentin klagt an: Sexistische Sprüche und persönliche Angriffe an der Tagesordnung

Bundestagspräsidentin Bärbel Bas sieht deutliche Veränderungen im Umgangston im Bundestag. Sexistische Sprüche und persönliche Angriffe – oft von der rechten Seite des Parlaments – seien immer noch präsent. Seit dem Einzug der AfD 2017 habe sich die Sprache aggressiver und diskriminierender entwickelt.

Berlin – Bundestagspräsidentin Bärbel Bas beklagt anhaltenden Sexismus im Bundestag. “Ja, also so sexistische Sprüche bekommt man immer noch zu hören”, sagte Bas in einem Podcast der Funke-Mediengruppe.

“Wenn insbesondere junge Frauen am Rednerpult stehen, solche Dinge erlebt man heute leider immer noch.” Es gebe Rufe wie “Mach du erst mal eine Ausbildung zu Ende, du hast ja nichts gelernt” oder “Wie siehst du eigentlich heute wieder aus?”. Solche persönlichen Angriffe kämen überwiegend “von der rechten Seite des Parlaments”.

Bas verwies darauf, dass “wir in dieser Legislatur sehr viele Ordnungsrufe verhängen mussten, auch zum Teil schon Ordnungsgeld, das hatten wir viele Jahre nicht”. Seit dem Einzug der AfD in den Bundestag 2017 habe sich die Sprache verändert. “Sie ist aggressiver geworden, sie ist diskriminierender geworden gegenüber den Abgeordneten selbst. Und das ist, glaube ich, schon ein starker Unterschied zu früheren Jahren.”

Es gebe Menschen im Bundestag, so die Präsidentin, die “aus dem Inneren heraus Abgeordnete verächtlich machen, das Parlament verächtlich machen, so wie es arbeitet. Das System infrage stellen, so will ich es mal ausdrücken. Also man versucht auch immer die Sprache so ein Stück weit, was ist noch sagbar, zu verschieben bis zum Ordnungsruf.”

Eine Folge seien körperliche Angriffe auf Politiker. Zuerst werde die Sprache aggressiv: “Und es gibt dann immer Menschen, die dann irgendwie sagen, das reicht mir nicht nur darüber zu reden, sondern auch zur Tat schreiten”, sagte Bas. “Und deswegen achten wir hier im Haus eigentlich in der Sitzungsleitung darauf, dass wir hier immer noch respektvoll miteinander umgehen”. Man müsse auch ein gutes Beispiel für die Bürger abgeben, die zuhören. “Das gelingt uns aber nicht immer.”

red

Wagenknecht räumt Fehleinschätzung vor Ukraine-Krieg ein

Sahra Wagenknecht gibt Fehler in ihrer Einschätzung des russischen Angriffs auf die Ukraine zu. Im ZDF erklärte die BSW-Chefin, sie habe den Angriff als Drohgebärde interpretiert. Dennoch sieht sie westliche Politik als mitverantwortlich für die Eskalation.

Berlin – BSW-Chefin Sahra Wagenknecht gibt zu, dass sie die Lage kurz vor dem russischen Angriff im Februar 2022 falsch eingeschätzt hat. “Ich habe mich damals auch geirrt. Ich habe gedacht, das ist eine Drohgebärde”, sagte Wagenknecht am Mittwoch dem “Heute-Journal” im ZDF.

Zu ihrer Entschuldigung verwies Wagenknecht auf den BND, dessen Einschätzung es damals gewesen, und über die man im Bundestag informiert worden sei. Außerdem betonte Wagenknecht, dass sie damals gewarnt hätte, dass westliche Einflussnahme in der Ukraine die Kriegsgefahr massiv erhöhe.

Daraus schlussfolgert Wagenknecht: “Vieles war durchaus vorhersehbar und dieser Krieg hätte sicherlich vermieden werden können, wenn man mehr darauf geachtet hätte, die roten Linien der Russen nicht zu überschreiten.”

Das BSW hatte am Mittwoch das Parteiprogramm für die Bundestagswahl vorgestellt und sich dabei ein weiteres Mal als “Friedenspartei” positioniert. Kritiker werfen Wagenknecht immer wieder wahlweise Putin-Nähe oder große Naivität in der Haltung zu Russland vor.

red

SPD-Politikerin will Verbotsverfahren gegen AfD fortsetzen

Trotz vorgezogener Neuwahlen bleibt die SPD-Abgeordnete Carmen Wegge entschlossen: Sie will auch über das Ende der aktuellen Legislaturperiode hinaus für ein Verbotsverfahren gegen die AfD kämpfen. „Die AfD stellt die größte Gefahr für unsere Demokratie dar“, so Wegge in einem Interview.

Berlin – Die SPD-Abgeordnete Carmen Wegge will sich auch nach Ende dieser Legislaturperiode für ein AfD-Verbotsverfahren einsetzen.

“Aufgrund der vorgezogenen Neuwahlen ist noch nicht klar, ob wir unseren Antrag noch in dieser Legislaturperiode zur Abstimmung stellen können”, sagte sie der “Rheinischen Post” (Mittwochsausgabe) mit Blick auf die Bemühungen der Abgeordnetengruppe um den CDU-Politiker Marco Wanderwitz, zu der auch sie gehört. “Für uns ist klar, dass wir eine Abstimmung erst dann herbeiführen, wenn wir mit einer Mehrheit rechnen können.”

Unabhängig davon, ob man den Antrag in dieser Legislaturperiode noch aufsetzen könne oder nicht, werde sie auch weiterhin für die Einleitung eines Verfahrens gegen die AfD in Karlsruhe kämpfen. Wegge fügte hinzu: “Die AfD stellt die größte Gefahr für unsere Demokratie dar. Schon einmal hat in Deutschland eine demokratisch gewählte Partei die Demokratie abgeschafft. Ich bin der Überzeugung, dass die AfD dieses Ziel verfolgt.”

“Das kann man zum Beispiel daran erkennen, dass die AfD mit ihren Inhalten und Zielen gegen die Menschenwürde und das Demokratieprinzip verstößt.” Es sei “unerträglich”, mitzubekommen, wie diese Partei im Plenum des Deutschen Bundestages “ihren Hass und ihre Hetze” verbreiten dürfe. “Dort, wo sie Einflussmöglichkeiten erhält, nutzt sie diese, um parlamentarische Prozesse zu blockieren oder verächtlich zu machen.”

red

Habeck lehnt TV-Duell mit AfD-Kandidatin Weidel ab

Berlin – Grünen-Kanzlerkandidat Robert Habeck will an einem TV-Duell mit AfD-Kanzlerkandidatin Alice Weidel nicht teilnehmen. Das sagte der Wahlkampfsprecher Habecks dem “Redaktionsnetzwerk Deutschland”.

“Wir hatten ein solches Duell im Vorfeld klar ausgeschlossen und auch mitgeteilt, dass wir eine Einladung nicht akzeptieren werden”, so der Sprecher. “ARD und ZDF haben dennoch eine Einladung ausgesprochen und dann Fakten geschaffen mit ihrer Pressemitteilung. Warum das zwei Monate vor der Wahl verkündet werden musste, ist unverständlich. Damit greifen ARD und ZDF in einen extrem kurzen, intensiven und vor allem offenen Wahlkampf ein.”

Er fügte hinzu: “Die Umfragewerte gerade für den Kanzlerkandidaten Robert Habeck sind so gut, dass niemand voraussagen kann, wie das Ergebnis am Wahltag aussehen wird. Zur Erinnerung: Zum gleichen Zeitpunkt vor der Wahl 2021 lag die SPD in den Umfragen weit zurück – und dennoch planten ARD und ZDF von Anfang an ein Triell. ARD und ZDF sollten ihre Entscheidung noch mal überdenken.”

ARD und ZDF wollen Kanzler Olaf Scholz (SPD) und Unions-Kanzlerkandidat Friedrich Merz (CDU) am 9. Februar gegeneinander antreten lassen. RTL lädt am 16. Februar ein – “zum letzten und entscheidenden Schlagabtausch” der beiden. Neben “Das Duell – Scholz gegen Merz” sei ein weiteres Duell gemeinsam von ARD und ZDF geplant, dazu seien Habeck und Weidel angefragt, teilten die öffentlich-rechtlichen Sender mit.

red

Fridays for Future und Greenpeace kritisieren Grünen-Wahlprogramm

Umwelt- und Klimaschutzorganisationen üben scharfe Kritik am Wahlprogramm der Grünen. Trotz positiver Ansätze wie dem Festhalten am Kohleausstieg 2030 und dem Klimageld sei der Plan “nicht zukunftsfähig”. Insbesondere beim Gasausstieg und der Verkehrswende fehle der notwendige Ehrgeiz.

Berlin – Umwelt- und Klimaschutz-Organisationen kritisieren das Wahlprogramm der Grünen als unzureichend.

“Wir sehen viele Bekenntnisse zu wichtigen Dingen wie dem Verbrenner-Aus und dem Deutschland-Ticket”, sagte Carla Reemtsma von Fridays for Future dem “Redaktionsnetzwerk Deutschland”. “Gleichzeitig tun die Grünen aber so, als würde Business as usual gehen, als müsse sich gar nicht so viel ändern. Dabei ist klar: Die Transformation zieht sich durch viele Lebensbereiche und braucht jetzt einen wirklich klaren Plan für die Mobilitäts- und Verkehrswende und vor allem für den Gasausstieg.”

Auch die Grünen betrieben eine Energiepolitik, die Deutschland immer abhängiger mache von fossilem Gas, dem Neubau von LNG-Terminals und dem Bau neuer Gaskraftwerke, so Reemtsma. “Das Programm ist noch nicht zukunftsfähig.”

Die Greenpeace-Expertin für Klima- und Energiepolitik, Sophia van Vuegt, unterstützt derweil zwar das Festhalten am Kohleausstieg 2030, die Absage an Gasförderung an Land und zur See sowie den Vorschlag eines sozial gewichteten Klimagelds – sie beklagte aber: “Beim Öffentlichen Personennahverkehr fehlen jedoch ein bundesweites Sozialticket und der nötige Ehrgeiz. Das Ziel der Fahrgast-Verdoppelung bis 2040 ist zu spät angesetzt.”

red

Trump-Urteil bleibt bestehen: Richter lehnt Aufhebung ab

Ein New Yorker Richter hat das Urteil gegen Donald Trump im Schweigegeld-Prozess bestätigt. Trotz Immunitätsentscheidung des Supreme Courts sieht das Gericht keinen Bezug zu Trumps Amtshandlungen. Dem Ex-Präsidenten droht weiterhin eine Strafe – ein Präzedenzfall in der US-Geschichte.

New York – Das Urteil gegen den designierten US-Präsidenten Donald Trump im New Yorker Strafprozess über die Fälschung von Geschäftsunterlagen und Verstöße gegen das Wahlgesetz soll nicht aufgehoben werden. Das entschied der New Yorker Richter Juan Merchan am Montag (Ortszeit).

Die Entscheidung des von Republikanern dominierten Supreme Courts, dass Trump weitgehende Immunität für offizielle Akte während seiner Amtszeit genieße, habe nicht zur Folge, dass die Verurteilung abgewiesen werden müsse, so der Richter. Die von der Staatsanwaltschaft in Manhattan vorgelegten Beweise hätten keinen Bezug zu Trumps offiziellem Verhalten als Präsident.

Trump war in allen 34 Anklagepunkten für schuldig erklärt worden. Es war das erste Mal, dass ein Ex-Präsident in einem Strafprozess für schuldig erklärt wurde. Eine Bemessung des Strafmaßes steht noch aus. Möglich wären mehrere Jahre Gefängnis, wenngleich eine Bewährungsstrafe für deutlich wahrscheinlicher gilt.

In dem Verfahren könnte es noch zu zahlreichen weiteren Verzögerungen kommen. Der Richter muss beispielsweise noch über einen Antrag von Trumps Anwälten entscheiden, in dem diese fordern, die Verurteilung mit der Begründung aufzuheben, dass Trump inzwischen zum Präsidenten gewählt wurde.

Das Urteil gegen Trump stehen in Verbindung mit Schweigegeldzahlungen an Pornodarstellerin Stormy Daniels in Höhe von 130.000 Dollar. Trump war nicht für die Zahlung an sich angeklagt, diese ist in den USA legal. Er soll dem Urteil zufolge jedoch die Zahlungen, die sein früherer Anwalt Michael Cohen für ihn tätigte, als gewöhnliche Rechtskosten getarnt haben. In New York ist Unterlagenfälschung lediglich ein Vergehen – außer sie hat das Ziel, ein anderes Verbrechen zu verschleiern. Die Staatsanwaltschaft witterte hierbei eine Verschwörung zur Unterstützung einer politischen Kampagne mit “ungesetzlichen Mitteln”. Sie wirft Trump damit vor, während der Präsidentschaftskampagne 2016 gegen das Wahlgesetz verstoßen zu haben.

Sein früherer Anwalt belastete den damaligen Präsidentschaftsbewerber in dem Prozess: Trump soll ihn beauftragt haben, Berichte über seine Affären zu stoppen. Der inzwischen wiedergewählte Ex-Präsident selbst sagte in dem Prozess nicht aus. Seine Verteidigung versuchte, Cohen als Lügner darzustellen.

red

Autobiografie: Papst Franziskus über Irak-Reise – Zwei Attentate verhindert

Vatikanstadt – Bei seiner historischen Reise in den Irak im März 2021 wurden zwei Attentatsversuche auf Papst Franziskus vereitelt. Der Papst war sich der Gefahr bewusst, wie aus seiner Autobiografie “Hoffe” hervorgeht, aus der das Magazin “Stern” einige Passagen vorab zitiert.

Darin enthüllt das Oberhaupt der katholischen Kirche erstmals Einzelheiten zu den Vorgängen: “Schon am Vortag waren wir bei unserer Ankunft in Bagdad gewarnt worden. Die Polizei hatte an die Sicherheitsabteilung des Vatikan Informationen der englischen Geheimdienste weitergeleitet: Eine junge Frau mit Sprengstoffgürtel, eine Kamikaze-Attentäterin, war nach Mossul unterwegs, um sich während des Papstbesuches in die Luft zu sprengen. Und ein Lieferwagen war mit der gleichen Zielsetzung unterwegs.”

Obwohl fast alle ihm von dieser Reise abgeraten hatten, flog der Papst für vier Tage in den Irak. In seiner Autobiografie schildert er seine Beweggründe so: “Ich spürte, dass ich das tun musste.” Johannes Paul II. hatte seine Reise zwanzig Jahre zuvor absagen müssen. Papst Franziskus wollte die Gläubigen nicht enttäuschen.

Als der Papst sich gegen Ende der Reise nach den beiden Attentätern erkundigte, antwortete ihm der Sicherheitsbeauftragte: “Sie sind nicht mehr da.” Die irakische Polizei hatte sie abgefangen und mit dem Sprengstoff getötet. “Auch das hat mich tief getroffen, denn dergleichen ist die vergiftete Frucht des Krieges”, schreibt Papst Franziskus.

red

Nach verlorener Vertrauensfrage: Scholz bittet um Neuwahlen

Der Bundestag hat Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) das Vertrauen entzogen. In einer Sondersitzung des Parlaments sprachen am Montag in namentlicher Abstimmung nur 207 Abgeordnete dem SPD-Politiker das Vertrauen aus. 394 Parlamentarier stimmten gegen Scholz und 116 enthielten sich. Die Kanzlermehrheit hätte bei 367 Stimmen gelegen

Scholz hatte bereits angekündigt, bei der erwarteten Niederlage Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier die Auflösung des Bundestags vorschlagen zu wollen. Das Staatsoberhaupt hat 21 Tage für die Entscheidung Zeit, danach müssen innerhalb von 60 Tagen Neuwahlen stattfinden. Als Termin für die Wahl hatten sich die Beteiligten bereits auf den 23. Februar 2025 geeinigt.

Bisher wurde in der Geschichte der Bundesrepublik fünfmal die Vertrauensfrage gestellt, jeweils einmal durch Willy Brandt (1972), Helmut Schmidt (1982) und Helmut Kohl (1982) sowie zweimal durch Gerhard Schröder (2001 und 2005). In drei Fällen – bei Brand, Kohl und einmal bei Schröder – handelte es sich um eine “unechte Vertrauensfrage”, bei der die Niederlage bewusst herbeigeführt wurde. Der Unterschied zu Scholz ist dabei, dass dieser nach dem Ampel-Aus tatsächlich keine Mehrheit mehr im Parlament hinter sich hatte.

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Nachdem der Bundestag Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) das Vertrauen entzogen hat, hat der Regierungschef Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier um die Auflösung des Parlaments gebeten. Scholz wurde dazu nur wenige Minuten nach der Abstimmung beim Staatsoberhaupt im Schloss Bellevue vorstellig.

Steinmeier hat nach dem Votum 21 Tage für die Entscheidung über die Auflösung des Parlaments Zeit, danach müssen innerhalb von 60 Tagen Neuwahlen stattfinden. Als Termin für die Wahl hatten sich die Beteiligten bereits auf den 23. Februar 2025 geeinigt. Der Bundespräsident hatte zwar angekündigt, vor seiner Entscheidung über mögliche Neuwahlen auch andere Optionen prüfen zu wollen – eine alternative Lösung gilt aber als ausgeschlossen. Auch nach der Auflösung wäre der Bundestag bis zur Konstituierung des neuen Bundestags weiter beschlussfähig.

In einer Sondersitzung des Parlaments hatten am Montagnachmittag in namentlicher Abstimmung nur 207 Abgeordnete Scholz das Vertrauen ausgesprochen. 394 Parlamentarier stimmten gegen den SPD-Politiker und 116 enthielten sich. Die Kanzlermehrheit hätte bei 367 Stimmen gelegen.

red