Sternsinger besuchen Ludwigsburger Rathaus

Corona macht auch vor den Sternsingern nicht halt. So kamen am Montag, 4. Januar, statt einer ganzen Schar lediglich drei Sternsinger aus der Gemeinde „Zur heiligsten Dreieinigkeit“ ins Ludwigsburger Rathaus. Die drei Brüder Vincent, Jonathan und Henri Tapia Burkert haben stellvertretend für alle Ludwigsburger Sternsinger den traditionellen Segen über die Rathaustüre geschrieben und Bürgermeister Michael Ilk ein Segenspäckchen überreicht. 

„Es ist schön, dass ihr da seid, denn die Sternsinger-Aktion ist ein ganz wichtiger Termin. Ihr macht uns Erwachsenen damit jedes Jahr aufs Neue klar, dass es auf der Welt viele Kinder gibt, denen es sehr schlecht geht und die unsere Hilfe dringend benötigen. Ich hoffe sehr, eure Spendenaktion wird trotz Corona erfolgreich sein“, wünscht Bürgermeister Michael Ilk. Traditionsgemäß unterstützt auch die Stadt die Aktion mit einer kleinen Spende, die dieses Mal unter dem Motto „Kindern Halt geben – in der Ukraine und weltweit“ steht. 

Für die Sternsinger ist es dieses Jahr eine ungewohnte Aktion. Denn sie können coronabedingt nicht wie üblich von Türe zu Türe gehen. „Stattdessen haben wir Segenspäckchen geschnürt und verteilt. Darin sind unter anderem der Segensspruch, den man auf die Türe kleben kann und Infos zur diesjährigen Aktion“, erklärt Edith Klünder. Sie engagiert sich seit vielen Jahren ehrenamtlich für die Sternsinger. “Wir hoffen, dass trotzdem viele Spenden eingehen. Damit können dann zum Beispiel ukrainische Kinder betreut und unterstützt werden, deren Eltern aufgrund der schlechten wirtschaftlichen Lage in der Ukraine gezwungen sind, den Lebensunterhalt für die Familie im Ausland zu verdienen und ihre Kinder notgedrungen über Wochen und Monate in der Obhut von Großeltern, Verwandten oder Pflegefamilien zurücklassen müssen“, erklärt Edith Klünder. 

red

Lockdown wird bis zum 31. Januar verlängert und verschärft

Der Corona-Shutdown zur Bekämpfung der Corona-Pandemie in Deutschland wird wegen weiter sehr hoher Infektionszahlen bis zum 31. Januar verlängert und sogar noch verschärft. Bundeskanzlerin Angela Merkel und die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder haben das heute bei ihren Beratungen in Berlin vereinbart.

Nachfolgende Regelungen wurden vereinbart:  

  1. Die bestehenden Beschlüsse der Bundeskanzlerin und der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder bleiben weiterhin gültig. Alle bis zum 10. Januar 2021 befristeten Maßnahmen, die auf gemeinsamen Beschlüssen beruhen, werden die Länder in den entsprechenden Landesverordnungen bis zum 31. Januar 2021 verlängern. Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder bitten alle Bürgerinnen und Bürger dringend, auch in den nächsten drei Wochen alle Kontakte auf das absolut notwendige Minimum zu beschränken und soweit möglich zu Hause zu bleiben.
  1. In Erweiterung der bisherigen Beschlüsse werden private Zusammenkünfte im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes und mit maximal einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person gestattet.
  2. Betriebskantinen werden geschlossen wo immer die Arbeitsabläufe es zulassen. Zulässig bleibt die Abgabe von mitnahmefähigen Speisen und Getränken. Ein Verzehr vor Ort ist untersagt.
  3. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber werden dringend gebeten großzügige Home- Office-Möglichkeiten zu schaffen, um bundesweit den Grundsatz „Wir bleiben zuhause“ umsetzen zu können.
  4. In Landkreisen mit einer 7-Tages-Inzidenz von über 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern werden die Länder weitere lokale Maßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz ergreifen, insbesondere zur Einschränkung des Bewegungsradius auf 15 km um den Wohnort, sofern kein triftiger Grund vorliegt. Tagestouristische Ausflüge stellen explizit keinen triftigen Grund dar.
  5. Für Alten- und Pflegeheime sind besondere Schutzmaßnahmen zu treffen. Hohe Inzidenzen in der älteren Bevölkerung und zahlreiche Ausbrüche in solchen Einrichtungen in den letzten Wochen trotz aller bereits getroffenen Maßnahmen wie der Umsetzung von Hygienekonzepten und der Bereitstellung von Schutzausrüstung haben dies noch einmal verdeutlicht. Mindestens bis die Impfungen mit beiden Impfdosen in den Einrichtungen abgeschlossen sind und die Personen eine entsprechende Immunität aufgebaut haben, kommt den Schnelltests beim Betreten der Einrichtungen eine besondere Bedeutung zu. Deshalb haben die Länder auf Grundlage des gemeinsamen Beschlusses vom 13. Dezember 2020 eine verpflichtende Testung mehrmals pro Woche für das Personal in den Alten- und Pflegeeinrichtungen sowie für Besucherinnen und Besucher in Regionen mit erhöhter Inzidenz angeordnet. Vielfach fehlen in den Einrichtungen die personellen Kapazitäten, solche Schnelltests vor Ort durchzuführen, obwohl die Abrechnung sowohl der Anschaffung als auch der Testdurchführung über die Testverordnung des Bundes sichergestellt ist. Die Einrichtungen sind in der Verantwortung, eine umfassende Umsetzung der Testanordnung sicherzustellen. Unterstützend werden Bund und Länder aufbauend auf bestehenden Maßnahmen der Länder eine gemeinsame Initiative starten, um Freiwillige vorübergehend zur Durchführung von umfangreichen Schnelltests in die Einrichtungen zu bringen.

    Die Hilfsorganisationen in Deutschland haben bereits zugesagt, die entsprechenden Schulungen zu übernehmen. Die kommunalen Spitzenverbände werden dabei koordinieren, um den regionalen Bedarf zu klären und die Bundesagentur für Arbeit wird die Vermittlung unterstützen. Diese Initiative soll auch Einrichtungen der Eingliederungshilfe unterstützen.

  1. Das Robert-Koch-Institut prüft sorgfältig die Berichte über neue Mutationen mit veränderten Eigenschaften des Virus, etwa in Hinblick auf eine erhöhte Ansteckungsgefahr oder Schwere des Verlaufs in verschiedenen Altersgruppen. Gemeinsames Ziel von Bund und Ländern ist es, den Eintrag von Mutationen mit möglichen pandemieverschärfenden Eigenschaften aus dem Ausland möglichst stark einzudämmen, solche Mutationen in Deutschland durch verstärkte Sequenzierung zu entdecken und deren Ausbreitung durch priorisierte Nachverfolgung und Quarantäne möglichst weitgehend zu begrenzen. Das Bundesministerium der Gesundheit wird auf Basis des 3. Bevölkerungsschutzgesetzes zur verstärkten Sequenzierung eine Verordnung erlassen. Bei nicht vermeidbaren Einreisen aus Gebieten, in denen solche mutierten Virusvarianten vorkommen, wird die Bundespolizei die Einhaltung der besonderen Einreisebestimmungen verstärkt kontrollieren. Die Länder stellen sicher, dass die Kontrolle der Quarantäne in solchen Fällen ebenfalls verstärkt mit besonderer Priorität wahrgenommen wird, ebenso die Nachverfolgung von Fällen beim Auftreten solcher Virusvarianten in Deutschland.
  2. In den bisherigen Beschlüssen der Bundeskanzlerin und der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder wurde von einem Impfbeginn in 2021 ausgegangen. Nunmehr war es aufgrund einer frühen Zulassung des Impfstoffes von BioNTech / Pfizer und Bereitstellung der Infrastruktur durch die Länder möglich, bereits am 27. Dezember 2020 in allen Ländern mit dem Impfen zu beginnen. 1,3 Millionen Dosen des Impfstoffes wurden bis Jahresende an die Länder ausgeliefert, knapp 2,7 Millionen weitere Dosen folgen bis zum 1. Februar 2021, so dass bis zu diesem Datum ca. vier Millionen Impfdosen ausgeliefert werden können. Der Bund wird den Ländern auf Grundlage der Herstellermeldungen verlässliche Lieferzeiten übermitteln, um ein abgesichertes Terminmanagement vor Ort zu ermöglichen.Bis spätestens Mitte Februar wird allen Bewohnerinnen und Bewohnern von stationären Pflegeeinrichtungen ein Impfangebot gemacht werden können. Dies ist nicht zuletzt wegen der hohen Fallzahlen und der schweren Verläufe im Bereich dieser Einrichtungen ein wichtiges erstes Zwischenziel der Impfkampagne.

    Ziel ist es, die anfangs eingeschränkten Produktionskapazitäten in Deutschland zu erhöhen. Dazu unterstützen der Bund und das Land Hessen BioNTech nach Kräften dabei, dass noch im Februar in einem neu eingerichteten Werk in Marburg die Produktion genehmigt und begonnen werden kann. Der Bund wird auch darüber hinaus mit den Herstellern darüber sprechen, wie schnellstmöglich weitere Produktionskapazitäten für Impfstoffe aufgebaut werden können. Im 1. Quartal 2021 ist mit der Zulassung weiterer Impfstoffe und in der Folge mit der Auslieferung weiterer Impfdosen zu rechnen.

  1. Der Betrieb von Kinderbetreuungseinrichtungen und Schulen hat höchste Bedeutung für den die Bildung der Kinder und für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf der Eltern. Geschlossene Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen, ausgesetzte Präsenzpflicht bzw. Distanzunterricht in Schulen über einen längeren Zeitraum bleibt nicht ohne negative Folgen für die Bildungsbiographien und die soziale Teilhabe der Kinder und Jugendlichen. Dennoch müssen die von den Ländern ergriffenen Maßnahmen auch in diesem Bereich entsprechend des Beschlusses vom 13. Dezember 2020 bis Ende Januar verlängert werden.
  2. Angesichts der SARS-CoV2-Pandemie kann der bestehende Anspruch in manchen Fällen nicht ausreichen. Deshalb wird der Bund gesetzlich regeln, dass das Kinderkrankengeld im Jahr 2021 für 10 zusätzliche Tage pro Elternteil (20 zusätzliche Tage für Alleinerziehende) gewährt wird. Der Anspruch soll auch für die Fälle gelten, in denen eine Betreuung des Kindes zu Hause erforderlich wird, weil die Schule oder der Kindergarten bzw. die Klasse oder Gruppe pandemiebedingt geschlossen ist oder die Präsenzpflicht im Unterricht ausgesetzt bzw. der Zugang zum Kinderbetreuungsangebot eingeschränkt wurde.
  3. Die Beschränkungsmaßnahmen wurden in allen Bereichen durch umfangreiche finanzielle Hilfsprogramme des Bundes und der Länder begleitet. Durch Abschlagszahlungen wurden bisher über eine Milliarde Euro an Novemberhilfe durch den Bund an Betroffene ausgezahlt. Die vollständige Auszahlung der beantragten Novemberhilfe über die Länder erfolgt spätestens ab dem 10. Januar 2021. Anträge für die Dezemberhilfe können seit Mitte Dezember 2020 gestellt werden, die ersten Abschlagszahlungen erfolgen seit Anfang Januar. Nunmehr kommt insbesondere der Überbrückungshilfe III des Bundes besondere Bedeutung zu. Dabei wird je nach Umsatzrückgang und Betroffenheit ein bestimmter Prozentsatz der fixen Kosten bis zu einer Höhe von maximal 500.000 Euro pro Monat erstattet. Es werden Abschlagszahlungen möglich gemacht. Erste reguläre Auszahlungen im Rahmen der bis Ende Juni 2021 laufenden Überbrückungshilfe III werden durch die Länder im ersten Quartal 2021 erfolgen. Nachdem der Bund die Voraussetzungen geschaffen hat, werden Bund und Länder die Auszahlungen so schnell wie möglich realisieren.
  1. Für Einreisen aus Risikogebieten nach Deutschland soll zukünftig grundsätzlich neben der bestehenden zehntägigen Quarantänepflicht, die vorzeitig beendet werden kann, sobald ein negatives Testergebnis eines frühestens am fünften Tag der Quarantäne erhobenen Coronatests vorliegt, zusätzlich eine Testpflicht bei Einreise eingeführt werden (Zwei-Test-Strategie). Der Testpflicht bei Einreise kann durch eine Testung binnen 48 Stunden vor Anreise oder durch eine Testung unmittelbar nach Einreise nachgekommen werden. Die Musterquarantäneverordnung wird entsprechend angepasst und von den Ländern in ihren entsprechenden Verordnungen zum 11. Januar 2021 umgesetzt1. Der Bund wird über die seit August 2020 bestehende Testpflicht hinaus auf der Grundlage des 3. Bevölkerungsschutzgesetzes gesonderte Regeln insbesondere zur Testpflicht vor Einreise für besondere Risikogebiete erlassen, von denen aufgrund von der Verbreitung von Mutationen des Virus oder besonders hoher Inzidenzen ein besonderes Eintragsrisiko besteht. Bund und Länder weisen noch einmal eindrücklich darauf hin, dass Reisen in Risikogebiete ohne triftigen Grund unbedingt zu vermeiden sind und dass neben der Test- und Quarantänepflicht eine Verpflichtung zur digitalen Einreiseanmeldung bei Einreisen aus Risikogebieten besteht.
  2. Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder werden im Lichte der weiteren Infektionsentwicklung am 25. Januar 2021 erneut beraten und über die Maßnahmen ab 1. Februar 2021 beschließen.

Quelle: Bundesregierung

Corona-Zahlen am Dienstag, 05. Januar für den Landkreis Ludwigsburg – Inzidenzwert fällt unter 100

Die Lage am Dienstag, 05.01. im Landkreis Ludwigsburg: 

Seit Sonntag, 27.12. wird in Deutschland offiziell geimpft und Bund und Länder haben sich heute nach Informationen des Fernsehsenders “ARD” darauf verständigt, dass in Landkreisen mit hohen Corona-Infektionszahlen der Bewegungsradius auf 15 Kilometer um den Wohnort beschränkt werden soll. Gelten soll dies für Landkreise mit einer Sieben-Tages-Inzidenz von über 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern.

Und so entwickelt sich die Corona-Lage im Kreis Ludwigsburg: Das Landratsamt verzeichnet binnen 24 Stunden +147 neue Corona-Infizierte. Im Vergleich zum Dienstag in der Vorwoche ist die Zahl leicht gesunken. Damals wurden 157 Neuinfektionen registriert. Gestern waren es 63 Fälle.

Der bis dato höchste Neuinfektionswert seit Beginn der Corona-Pandemie im Landkreis wurde am 22.12. registriert. Damals wurden 306 Neuinfektionen binnen 24 Stunden gemeldet.

Die aktuellen Daten sind indes nur bedingt mit denen der Vorwoche vergleichbar, da erfahrungsgemäß an Feiertagen und am Wochenende weniger Tests durchgeführt werden.

Die Zahl der Neuinfektionen der letzten 7 Tage je 100.000 Einwohner für den Kreis Ludwigsburg sinkt auf 97,6 (-7,6). (Stand: 05.01. – 16Uhr).

Seit Beginn der Corona-Krise haben sich laut dem Landratsamt mindestens 13.987 Menschen im Landkreis Ludwigsburg nachweislich mit dem Virus Sars-CoV-2 infiziert. Die Zahl der Todesfälle im Zusammenhang mit einer Corona-Infektion stieg um 3 auf 245. Rund 12.784 (+80Menschen haben die Infektion nach Schätzungen vom Landratsamt überstanden. (Stand: 05.01.)

Laut den RKH Kliniken sind 85 COVID-19 Patienten in stationärer Behandlung im Klinikum Ludwigsburg untergebracht. 64 (-6) Patienten werden auf der Normalstation behandelt. 21 (+2) Patienten befinden sich auf der Intensivstation, von denen 14 (+1) beatmet werden. (Stand: 05.01.)

Aktuell Infizierte nach Gemeinde (Quelle: Landratsamt Ludwigsburg – Stand: 05.01.)

( Bestätigte Fälle | Differenz zum Vortag )

Affalterbach ( 91 | 0 )
Asperg ( 362 | 2 )
Benningen am Neckar ( 125 | 1 )
Besigheim ( 314 | 4 )
Bietigheim-Bissingen ( 1.337 | 10 )
Bönnigheim ( 339 | 4 )
Ditzingen ( 601 | 1 )
Eberdingen ( 172 | 0 )
Erdmannhausen ( 106 | 2 )
Erligheim ( 95 | 3 )
Freiberg am Neckar ( 322 | 1 )
Freudental ( 120 | 0 )
Gemmrigheim ( 140 | 2 )
Gerlingen ( 426 | 3 )
Großbottwar ( 165 | 1 )
Hemmingen ( 209 | 2 )
Hessigheim ( 32 | 0 )
Ingersheim ( 117 | 1 )
Kirchheim am Neckar ( 235 | 4 )
Korntal-Münchingen ( 510 | 6 )
Kornwestheim ( 937 | 4 )
Löchgau ( 146 | 4 )
Ludwigsburg ( 2.574 | 31 )
Marbach am Neckar ( 408 | 1 )
Markgröningen ( 324 | 7 )
Möglingen ( 390 | 2 )
Mundelsheim ( 67 | 1 )
Murr ( 135 | 3 )
Oberriexingen ( 58 | 1 )
Oberstenfeld ( 143 | 4 )
Pleidelsheim ( 161 | 1 )
Remseck am Neckar ( 665 | 7 )
Sachsenheim ( 522 | 9 )
Schwieberdingen ( 228 | 5 )
Sersheim ( 170 | 0 )
Steinheim an der Murr ( 255 | 3 )
Tamm ( 236 | 1 )
Vaihingen an der Enz ( 675 | 14 )
Walheim ( 69 | 0 )

red

Arbeitsmarkt im Landkreis Ludwigsburg – Zahl der Erwerbslosen fast unverändert

LANDKREIS LUDWIGSBURG. Der Arbeitsmarkt im Landkreis Ludwigsburg zeigte sich auch im aktuellen Berichtsmonat (Stichtag: 10.12.2020) weiterhin sehr robust. Im Dezember waren 11.184 Frauen und Männer bei der Agentur für Arbeit Ludwigsburg und dem kommunalen Jobcenter Landkreis Ludwigsburg arbeitslos gemeldet, 54 Personen oder 0,5
Prozent weniger als im Vormonat und 2.368 Personen oder 26,9 Prozent mehr als im Vorjahr. Die Arbeitslosenquote auf Basis aller zivilen Erwerbspersonen lag wie im Vormonat bei 3,6 Prozent (Vorjahr 2,8 Prozent).

Im Dezember meldeten sich 2.367 Menschen neu oder erneut arbeitslos, das waren 191 (7,5 Prozent) weniger als im November und 279 (10,5 Prozent) weniger als im Vorjahresmonat. Davon kamen 990 Personen direkt aus einer Erwerbstätigkeit, minus 60
oder 5,7 Prozent zum Vormonat und minus 73 oder 6,9 Prozent zum Vorjahresmonat. Insgesamt konnten im aktuellen Berichtsmonat 2.404 Personen ihre Arbeitslosigkeit beenden, 537 (18,3 Prozent) weniger als im Vormonat und 142 (5,6 Prozent) weniger als im Dezember vor einem Jahr. Eine Erwerbstätigkeit nahmen 801 Frauen und Männer auf, 238 Personen oder 22,9 Prozent weniger als im Vormonat und 54 Personen oder 7,2 Prozent mehr als im Dezember des Vorjahres.

„Die Einschränkungen des Lockdown light führten erfreulicherweise nicht zu einer Zunahme von Entlassungen. Der Agenturbezirk Ludwigsburg blieb auch im Dezember der Bezirk in der Region Stuttgart mit der geringsten Arbeitslosigkeit. Allerdings reagierten die Unternehmen wieder mit mehr Zurückhaltung bei der Personalsuche und mit vermehrten Anzeigen auf Kurzarbeit“, beschreibt Martin Scheel, Leiter der Agentur für Arbeit Ludwigsburg, die aktuelle Situation auf dem Arbeitsmarkt.

In der Personengruppe zwischen 15 bis unter 25 Jahre ging die Arbeitslosigkeit im Dezember zum Vormonat um 6,8 Prozent oder 68 Personen zurück. Damit waren die Jüngeren im Landkreis Ludwigsburg zum Jahresende hin (Arbeitslosenquote U25: 2,9 Prozent) weniger stark von Arbeitslosigkeit betroffen als im Durchschnitt des Landes Baden-Württemberg (Arbeitslosenquote U25: 3,3 Prozent).

Der Anstieg der Zahl der Langzeitarbeitslosen, also Personen die ein Jahr und länger arbeitslos gemeldet sind, setzte sich im Dezember fort. Diese stieg im aktuellen Berichtsmonat um 104 Personen oder 3,7 Prozent. Besonders betroffen sind dabei
geringqualifizierte und ältere Arbeitslose.

Arbeitslosigkeit nach Rechtskreisen getrennt

Im Rechtskreis Sozialgesetzbuch (SGB) III, dem Zuständigkeitsbereich der Agentur für Arbeit Ludwigsburg, lag die anteilige Arbeitslosenquote im Dezember bei 2,1 Prozent (Vorjahr 1,5 Prozent). Es waren 6.566 Menschen arbeitslos gemeldet, 43 oder 0,7 Prozent weniger als im Vormonat und 1.898 Personen oder 40,7 Prozent mehr als im Vorjahresmonat.

Im Rechtskreis Sozialgesetzbuch (SGB) II, dem Zuständigkeitsbereich des kommunalen Jobcenters Landkreis Ludwigsburg, lag die anteilige Arbeitslosenquote im aktuellen Berichtsmonat bei 1,5 Prozent (Vorjahr 1,3 Prozent). Hier waren 4.618 erwerbsfähige Menschen arbeitslos gemeldet, 11 Personen oder 0,2 Prozent weniger als im Vormonat und 470 Personen oder 11,3 Prozent mehr als im Dezember 2019.

Geringere Nachfrage nach Arbeitskräften

Der Anfang November verhängte Lockdown light führte im aktuellen Berichtsmonat zu einem deutlichen Rückgang der Stellenmeldungen. Die Unternehmen meldeten 680 neue Arbeitsstellen, das waren 328 oder 32,5 Prozent weniger als im November und 204 (23,1 Prozent) weniger als im Vorjahresmonat. Bei der Agentur für Arbeit Ludwigsburg waren im Dezember 2.775 sozialversicherungspflichtige Arbeitsstellen im Bestand, 16 Stellen oder 0,6 Prozent weniger als im Vormonat und 554 oder 16,6 Prozent weniger als im Dezember vor einem Jahr.

red

Vier mobile Impfteams starten heute Vorbereitungen im Landkreis Ludwigsburg

LUDWIGSBURG. Nachdem das Land für den 15. Januar 2021 die erste Lieferung von Impfstoff in die Kreisimpfzentren angekündigt hat, beginnen heute die vorbereitenden Maßnahmen durch die mobilen Impfteams (MIT) des Landkreises.

Die Arbeitsgruppe MIT des Landkreises, welche aus den Vertretern des Deutschen Roten Kreuzes, dem Malteser Hilfsdienst und dem Landratsamt Ludwigsburg besteht, möchte bereits im Vorfeld mit den Aufklärungsgesprächen in den Pflegeheimen beginnen, wie es aus einer am Dienstag veröffentlichten Pressemitteilung vom Ludwigsburger Landratsamt heißt.

Obwohl der Impfstoff frühestens in zehn Tagen zur Verfügung steht, werden schon jetzt die insgesamt 74 Pflegeheime im Landkreis nach und nach angefahren. Die Aufklärung der impfbereiten Heimbewohner ist ein wichtiger Baustein im gesamten Impfprozess, welcher einen relativ großen Zeitaufwand in Anspruch nimmt. Sobald der Impfstoff in ausreichender Menge zur Verfügung steht, kann dann deutlich schneller die eigentliche Impfung durchgeführt werden, weil die Aufklärungsgespräche bereits zu großen Teilen erfolgt sind.

Die Impfungen in den Pflegeheimen werden weiterhin bis zum 15. Januar von den Mobilen Impfteams des Landesimpfzentrums (Robert-Bosch-Krankenhaus) vorgenommen.

red

Corona-Zahlen am Montag, 04. Januar für den Landkreis Ludwigsburg

Die Lage am Montag, 04.01. im Landkreis Ludwigsburg: 

Seit Sonntag, 27.12. wird in Deutschland offiziell geimpft und so entwickelt sich die Corona-Lage im Kreis Ludwigsburg: Das Landratsamt verzeichnet binnen 24 Stunden + 63 neue Corona-Infizierte. Im Vergleich zur Vorwoche ist die Zahl deutlich gesunken. Damals wurden 103 Neuinfektionen registriert. Gestern waren es 46 Fälle.

Der bis dato höchste Neuinfektionswert seit Beginn der Corona-Pandemie im Landkreis wurde am 22.12. registriert. Damals wurden 306 Neuinfektionen binnen 24 Stunden gemeldet.

Die aktuellen Daten sind indes nur bedingt mit denen der Vorwoche vergleichbar, da erfahrungsgemäß an Feiertagen und am Wochenende weniger Tests durchgeführt werden.

Die Zahl der Neuinfektionen der letzten 7 Tage je 100.000 Einwohner für den Kreis Ludwigsburg sinkt auf 105,2 (-7,1). (Stand: 04.01. – 16Uhr).

Seit Beginn der Corona-Krise haben sich laut dem Landratsamt mindestens 13.840 Menschen im Landkreis Ludwigsburg nachweislich mit dem Virus Sars-CoV-2 infiziert. Die Zahl der Todesfälle im Zusammenhang mit einer Corona-Infektion stieg um 16 auf 242. Rund 12.704 (+204Menschen haben die Infektion nach Schätzungen vom Landratsamt überstanden. (Stand: 04.01.)

Laut den RKH Kliniken sind 89 COVID-19 Patienten in stationärer Behandlung im Klinikum Ludwigsburg untergebracht. 70 Patienten werden auf der Normalstation behandelt. 19 Patienten befinden sich auf der Intensivstation, von denen 13 beatmet werden. (Stand: 04.01.)

Aktuell Infizierte nach Gemeinde (Quelle: Landratsamt Ludwigsburg – Stand: 04.01.)

( Bestätigte Fälle | Differenz zum Vortag )

Affalterbach ( 91 | 1 )
Asperg ( 360 | 9 )
Benningen am Neckar ( 124 | 0 )
Besigheim ( 310 | 0 )
Bietigheim-Bissingen ( 1.327 | 3 )
Bönnigheim ( 335 | 0 )
Ditzingen ( 600 | 1 )
Eberdingen ( 172 | 0 )
Erdmannhausen ( 104 | 1 )
Erligheim ( 92 | 0 )
Freiberg am Neckar ( 321 | 11 )
Freudental ( 120 | 0 )
Gemmrigheim ( 138 | 0 )
Gerlingen ( 423 | 3 )
Großbottwar ( 164 | -1 )
Hemmingen ( 207 | 3 )
Hessigheim ( 32 | 0 )
Ingersheim ( 116 | -3 )
Kirchheim am Neckar ( 231 | -2 )
Korntal-Münchingen ( 504 | 2 )
Kornwestheim ( 933 | 3 )
Löchgau ( 142 | 0 )
Ludwigsburg ( 2.543 | 17 )
Marbach am Neckar ( 407 | 2 )
Markgröningen ( 317 | 0 )
Möglingen ( 388 | 0 )
Mundelsheim ( 66 | 0 )
Murr ( 132 | 0 )
Oberriexingen ( 57 | 0 )
Oberstenfeld ( 139 | 0 )
Pleidelsheim ( 160 | 1 )
Remseck am Neckar ( 658 | 3 )
Sachsenheim ( 513 | 1 )
Schwieberdingen ( 223 | 0 )
Sersheim ( 170 | 1 )
Steinheim an der Murr ( 252 | 1 )
Tamm ( 235 | -1 )
Vaihingen an der Enz ( 661 | 7 )
Walheim ( 69 | 0 )

red

Verkehrsbericht für Ludwigsburg: Welche Straße diese Wochen gesperrt sind

Brahmsweg (Schlösslesfeldschule)
Hier besteht eine Vollsperrung zwischen der Max-Reger-Straße und der Bücherei der Schlösslesfeldschule. Der Gehweg auf der Westseite ist offen.

Friedrichstraße Nordseite
Hier steht bis voraussichtlich März 2021 zwischen der Solitudestraße und der Stuttgarter Straße (B 27) nur jeweils eine Fahrspur in jeder Richtung zur Verfügung. Die Zu- und Abfahrt aus den Nebenrichtungen ist eingeschränkt oder teilweise nicht möglich.
(Bauferien bis 10. Januar)

Johannesstraße
Hier besteht bis voraussichtlich Anfang März 2021 eine Vollsperrung in den jeweiligen Bauabschnitten. (Bauferien bis 18. Januar)

Kallenberg´sches Areal
Die Leonberger Straße ist zwischen der Solitudestraße und dem Zentralen Omnibus-bahnhof (ZOB) für den Individualverkehr gesperrt. Die Solitudestraße ist halbseitig gesperrt – die Verkehrsführung erfolgt stadteinwärts zwischen der Friedrichstraße und der Leonberger Straße.

L 1140
Bedingt durch die Umbaumaßnahmen an der Ostrampe der Autobahn-Anschlussstelle Ludwigsburg-Süd sind Verkehrsbeeinträchtigungen auf der L 1140 möglich.

Neißestraße / Pregelstraße
Es besteht bis voraussichtlich Ende Februar 2021 eine Vollsperrung der Neißestraße ab der Abzweigung Pregelstraße.

Schillerstraße
Die Schillerstraße ist für den Fahrzeugverkehr in Richtung Westen befahrbar. Der Radverkehr bleibt in beide Richtungen aufrecht erhalten. Der Fußgängerverkehr wird über den Gehweg auf der Südseite geführt. Diese Verkehrsregelung gilt für die Dauer der Bauarbeiten bis voraussichtlich Ende 2022.   

Schmiedgässle / Kronenstraße (komplett)
Es besteht eine Vollsperrung in den jeweiligen Bauabschnitten bis voraussichtlich
März 2021.

Uferwiesen II
Hier besteht eine Vollsperrung der Anlegestelle. Die Arbeiten sind witterungsabhängig und die Dauer derzeit noch nicht genau absehbar.

Untere Kasernenstraße
Es besteht eine Vollsperrung zwischen der Bietigheimer Straße und dem Postgässle. (Bauferien)

Waldäcker III
Hier sind temporäre Einschränkungen bei der Nutzung des Radweges entlang der Schwieberdinger Straße möglich. Die Arbeiten sind witterungsabhängig und die Dauer derzeit noch nicht genau absehbar.

Westrandstraße (im Bau) – Liebigstraße / Beim Bierkeller / Wöhlerstraße
Hier kann es zu Behinderungen im Bereich Liebigstraße / Beim Bierkeller kommen. Zudem bestehen Halteverbote  in der Wöhlerstraße, Liebigstraße und in der Straße Beim Bierkeller. (Bauferien bis 18. Januar)

Quelle: Stadt Ludwigsburg

Unterstützen Sie uns

Wir freuen uns, wenn Ihnen unsere Arbeit gefällt!

Als unabhängiges und frei zugängliches Medium sind wir auf die Unterstützung unserer Leserinnen & Leser angewiesen, um uns in digitalen Zeiten zu finanzieren. Mit einem Betrag von nur 5 € oder einen Betrag, den Sie festlegen, sichern Sie die Zukunft unserer Nachrichten für unsere Region.

Fördern Sie Ludwigsburg24 mit einer Spende, damit wir auch in Zukunft unabhängigen und regionalen Journalismus kostenlos für alle bieten können.



Fragen und Antworten rund ums Impfen im Landkreis Ludwigsburg

LUDWIGSBURG. Der offizielle Start für das Kreisimpfzentrum Ludwigsburg (KIZ) in der Weststadt, Grönerstraße 33, ist laut dem Landratsamt für den 15. Januar 2021 vorgesehen. Die drängendsten Fragen und Antworten zur Anmeldung und Terminvereinbarung, Ort, Ablauf und Priorisierung der Impfungen sind jetzt im FAQ-Katalog auf der Landkreis-Homepage unter https://www.landkreis-ludwigsburg.de/de/gesundheit-veterinaerwesen/gesundheit/informationen-zum-coronavirus/ aufgelistet.

Die Anmeldung für das Kreisimpfzentrum Ludwigsburg sowie die Zentralen Impfzentren des Landes (ZIZ) wird über die bundesweit geltende Servicenummer 116117 sowie über die zentrale Website: https://www.impfterminservice.de/impftermine möglich sein. Eine personalisierte Einladung für Impfberechtigte wird es nicht geben. Laut dem Landratsamt  ist die Terminvergabe für das KIZ Ludwigsburg noch nicht freigeschaltet, da es vom Land noch keine gesicherte Aussage zur Menge des verfügbaren Impfstoffs gibt. Voraussichtlich ab KW1 wird die Anmeldung per Telefon und online freigeschalten sein. Die Corona-Bürger-Hotline sowie das Gesundheitsamt des Landkreises sind nicht für die Terminvergabe der Impfzentren zuständig.

Die Vorbereitungen für das Kreisimpfzentrum laufen seit Wochen auf Hochtouren. Ein Einsatzstab aus zehn Personen befasst sich nahezu ausschließlich mit der Planung des Kreisimpfzentrums und der Mobilen Impfteams.

Seit dem 27. Dezember werden in Baden-Württemberg in den Zentralen Impfzentren die ersten Impfungen durchgeführt. Für die gleichmäßige Verteilung des Impfstoffs auf die Landkreise ist das Land zuständig. Für das Kreisimpfzentrum Ludwigsburg wird Stand heute für die KW2 bis KW5 mit einer Lieferung von 1.950 Impfdosen pro Woche gerechnet.

red

Nicht mit dicker Winterjacke ins Auto

Bei kalten Außentemperaturen sind dicke Winterjacken ein Segen. Doch im Auto verwandeln sie sich zum Fluch. Experten warnen. “Weder auf dem Fahrersitz noch im Kindersitz rechtfertigen Minusgrade das Tragen der Winterkluft während der Fahrt”, teilt der Autoclub ACE mit. Egal ob Daunenjacke oder Winteroverall – zu dicke Kleidung verhindere, dass der Sicherheitsgurt richtig anliegt.

Hat der Körper zu viel Bewegungsspielraum, kann er im schlimmsten Fall unter dem Gurt hindurchrutschen. Letzterer ist nur dann ein Lebensretter, wenn er unterhalb des Bauchs gestrafft anliegt und nicht verrutschen kann. Im Kindersitz gilt: Um Verletzungen vorzubeugen, darf nur eine flache Hand zwischen Kind und Gurt passen. Im Falle eines Unfalls mit Wintermontur ist mit einem zusätzlichen Bußgeld zu rechnen. Denn laut Straßenverkehrsordnung (StVO) hat der Fahrende dafür zu sorgen, dass seine Bewegungsfreiheit nicht eingeschränkt wird. Gefütterte Kleidung und besonders Handschuhe und Schals können den Schulterblick und adäquates Lenken erschweren, die Reaktionszeit verlängern und somit die Verkehrssicherheit aller Verkehrsteilnehmenden gefährden.

Frieren jedoch muss trotzdem niemand: Wenn keine Standheizung vorhanden ist und ein paar Minuten vergehen, bis das Auto warm wird, ist Kleidung aus Fleece eine gute Wahl. Sie ist dünn und hält trotzdem warm. Die kleinsten Mitfahrer freuen sich gewiss über eine vorgewärmte Kuscheldecke anstatt eines Ski-Overalls.

Lars Wallerang / glp

Seite 305 von 497
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65 66 67 68 69 70 71 72 73 74 75 76 77 78 79 80 81 82 83 84 85 86 87 88 89 90 91 92 93 94 95 96 97 98 99 100 101 102 103 104 105 106 107 108 109 110 111 112 113 114 115 116 117 118 119 120 121 122 123 124 125 126 127 128 129 130 131 132 133 134 135 136 137 138 139 140 141 142 143 144 145 146 147 148 149 150 151 152 153 154 155 156 157 158 159 160 161 162 163 164 165 166 167 168 169 170 171 172 173 174 175 176 177 178 179 180 181 182 183 184 185 186 187 188 189 190 191 192 193 194 195 196 197 198 199 200 201 202 203 204 205 206 207 208 209 210 211 212 213 214 215 216 217 218 219 220 221 222 223 224 225 226 227 228 229 230 231 232 233 234 235 236 237 238 239 240 241 242 243 244 245 246 247 248 249 250 251 252 253 254 255 256 257 258 259 260 261 262 263 264 265 266 267 268 269 270 271 272 273 274 275 276 277 278 279 280 281 282 283 284 285 286 287 288 289 290 291 292 293 294 295 296 297 298 299 300 301 302 303 304 305 306 307 308 309 310 311 312 313 314 315 316 317 318 319 320 321 322 323 324 325 326 327 328 329 330 331 332 333 334 335 336 337 338 339 340 341 342 343 344 345 346 347 348 349 350 351 352 353 354 355 356 357 358 359 360 361 362 363 364 365 366 367 368 369 370 371 372 373 374 375 376 377 378 379 380 381 382 383 384 385 386 387 388 389 390 391 392 393 394 395 396 397 398 399 400 401 402 403 404 405 406 407 408 409 410 411 412 413 414 415 416 417 418 419 420 421 422 423 424 425 426 427 428 429 430 431 432 433 434 435 436 437 438 439 440 441 442 443 444 445 446 447 448 449 450 451 452 453 454 455 456 457 458 459 460 461 462 463 464 465 466 467 468 469 470 471 472 473 474 475 476 477 478 479 480 481 482 483 484 485 486 487 488 489 490 491 492 493 494 495 496 497