Das ändert sich in 2022

Der Jahreswechsel ist vollzogen und seit Mitternacht sind damit bereits einige wichtige Bestimmungen und Gesetze in Kraft getreten. Andere werden im Laufe des Jahres wirksam. Wir fassen die wichtigsten Veränderungen in Kürze zusammen:

Mindestlohn:

Der Mindestlohn steigt im Laufe des Jahres von 9,60 Euro auf mindestens 9,82 Euro brutto pro Arbeitsstunde, ab 1. Juli dann auf 10,45 Euro. Die neue Bundesregierung hat jedoch bereits angekündigt, ihn noch im Laufe dieses Jahres weiter anzuheben. Ziel: zwölf Euro pro Stunde.

CO₂-Preis steigt:

Ab dem 1. Januar 2022 steigt der CO₂-Preis stufenweise wie angekündigt. Klimaschädliche fossile Brennstoffe werden dann mit einem Preis von 30 Euro pro Tonne CO₂ belegt. Diese Kosten geben die Unternehmen üblicherweise an die Verbraucher:innen weiter, so dass Erdgas oder Benzin teurer werden. Der CO₂-Anteil am Gesamtpreis von Heizöl und Diesel beträgt dann 9,5 Cent pro Liter und wird damit um 1,6 Cent pro Liter im Vergleich zum Jahr 2021 teurer. Bei Benzin liegt der CO₂-Anteil ab Januar bei 8,5 Cent pro Liter. Das ist ein Anstieg von knapp 1,5 Cent pro Liter im Vergleich zu 2021. Der CO₂-Preis für Erdgas steigt um 1 Cent pro 10 Kilowattstunden (kWh) auf dann 6,5 Cent pro 10 kWh.

Anfang 2021 hatte die Bundesregierung einen CO₂-Preis für fossile Brennstoffe im Bereich Wärme und Verkehr eingeführt. Darüber sollten Sie als Verbraucher:innen zum Energiesparen angeregt werden, z.B. indem Sie Wärmepumpen zum Heizen umrüsten oder Ihr Wohngebäude dämmen. Oder im Straßenverkehr klimafreundliche Alternative nutzen, wie z.B. Elektroautos.

Einfachere Bezahlung an Ladestromsäulen:

Die bundesweite Ladesäulenverordnung, die das Laden von Elektrofahrzeugen regelt, wird zum 1. Januar 2022 angepasst. Sie können damit, neben der Bargeldzahlung, Ihre Rechnung mit Debit- und Kreditkarten an der Ladesäule zahlen. Bis Mitte 2023 haben Anbieter Zeit, entsprechende Bezahlsysteme zu entwickeln und zuzulassen. Betreiber von Ladestromsäulen müssen sicherstellen, dass sich am Ladepunkt oder in unmittelbarer Nähe der bargeldlose Zahlungsvorgang abwickeln lässt. Auch kontaktloses Bezahlen mit einer Debit- und Kreditkarte muss dann möglich sein. Bestehende Ladesäulen müssen nicht nachgerüstet werden.

Porto kostet mehr:

Die Deutsche Post plant zum 1. Januar 2022 höhere Preise für verschiedene Produkte, darunter auch das Briefporto. Der Standard-, Kompakt-, Groß- und Maxibrief kosten dann jeweils fünf Cent mehr. Die Postkarte kostet 70 statt 60 Cent. Der Standardbrief 85 statt 80 Cent.

Verbesserungen bei Pfändungsschutz und P-Konto:

Der Pfändungsschutz wird ab dem 1. Januar 2022 verbessert. Bei der Sachpfändung durch Gerichtsvollzieher:innen wird dann auch der Bedarf anderer Personen berücksichtigt, die mit Schuldner:innen in einem gemeinsamen Haushalt leben. Vorher wurde dafür ausschließlich der Bedarf der Schuldner:innen und deren Familien berücksichtigt.

Außerdem wurde die Liste der unpfändbaren Gegenstände erweitert und modernisiert:

  • Generell unpfändbar sind ab 2022 Haustiere.
  • Beim Weihnachtsgeld sind zukünftig zunächst 630 Euro geschützt. Dieser Betrag passt sich jährlich der jeweils gültigen Pfändungstabelle an.
  • Beim P-Konto gibt es schon zum 1. Dezember Änderungen, wie z.B. erweiterte Ansparmöglichkeiten.
  • Außerdem können Sie ein bestehendes Konto in ein P-Konto umwandeln– selbst, wenn dieses im Minus ist.
  • Guthaben auf Gemeinschaftskontenlassen sich innerhalb eines Monats ab Pfändung schützen.

Bezuschussung von Betriebsrenten:

Der Arbeitgeberzuschuss zur betrieblichen Altersvorsorge wird auch für Altverträge Pflicht, die vor 2019 abgeschlossen wurden. Haben Sie eine betriebliche Altersvorsorge in Form einer Entgeltumwandlung, haben Sie ab 2022 ein gesetzliches Anrecht auf einen Zuschuss vom Arbeitgeber in Höhe von 15 Prozent, wenn er Sozialbeiträge einspart. Bisher galt die Zuschusspflicht nur für ab 2019 abgeschlossene Neuverträge.

Updatepflicht für Waren mit digitalen Elementen:

Händler werden im Rahmen der Gewährleistung zukünftig verpflichtet, Updates für Waren mit digitalen Elementen bereitzustellen, die für die volle Nutzbarkeit erforderlich sind. Ansonsten gelten diese als mangelhaft. Sie können dann Ihre Gewährleistungsrechte geltend machen. Zusätzlich müssen Anbieter Sie über die Bereitstellung der Updates informieren – installieren müssen Sie diese jedoch selbst. Waren mit digitalen Elementen sind zum Beispiel Smart TVs, Smart Watches oder “intelligente” Haushaltsgeräte, die nur mit einem digitalen Element funktionieren.

Kündigungen werden einfacher:

Bisher stand in vielen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, dass Laufzeitverträge drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit gekündigt werden müssen. Danach würden sie sich um ein Jahr verlängern. Für Verträge, die ab dem 1. März 2022 geschlossen werden, gilt dies nicht mehr. Diese Verträge dürfen nur noch eine Kündigungsfrist von einem Monat haben. Verpassen Sie die Kündigungsfrist, so verlängern sich die Verträge künftig nur noch auf unbestimmte Zeit. Das heißt, Sie können Verträge dann jederzeit, mit einer Frist von einem Monat, kündigen.

Wenn Sie künftig einen Laufzeitvertrag über eine Homepage abschließen, dann muss Ihr Vertragspartner ab dem 1. Juli 2022 einen Kündigungsbutton auf der Homepage platzieren. Dadurch sollen Sie einen Vertrag schneller und leichter wieder beenden können. Bislang müssen Sie oft langwierig suchen, bis Sie die Möglichkeit zur Kündigung gefunden haben.

Onlinemarktplätze – neue Infopflichten:

Betreiber von Online-Marktplätzen (z.B. Amazon oder eBay) müssen ab dem 28. Mai 2022 klarer und deutlicher informieren. So müssen sie zum Beispiel angeben, woraus sich das Ranking der Angebote ergibt. Bei Angebotsvergleichen können Sie so besser erkennen, welche Anbieter bei der Erstellung des Vergleichs berücksichtigt wurden.

Telefonwerbung:

Ab dem 28. Mai 2022 müssen Anbieter, die telefonisch werben, Ihre ausdrückliche Einwilligung dokumentieren und fünf Jahre aufbewahren. Bei Verstößen drohen Bußgelder. So sollen Sie vor unerwünschten Werbeanrufen besser geschützt werden.

Mehr Transparenz bei Kaffeefahrten:

Anbieter von Kaffeefahrten müssen ab dem 28. Mai 2022 bereits in der Werbung für die Veranstaltung darüber informieren,

  • wo die Veranstaltung stattfindet,
  • wie Sie den Veranstalter kontaktieren können und
  • welche Waren angeboten werden. Verboten sind künftig Medizinprodukte, Nahrungsergänzungsmittel und Finanzprodukte (z.B. Versicherungen oder Bausparverträge).

Endgültiges Aus für die Plastiktüte:

Die Einweg-Plastiktüte für den Einkauf ist ab Januar 2022 verboten. Der Handel darf die typischen Kunststofftüten mit Wandstärken von 15 bis 50 Mikrometern dann nicht mehr in Umlauf bringen. Weiterhin angeboten werden dürfen jedoch die sogenannten Hemdchenbeutel (Stärke weniger als 15 Mikrometer) an Obst-, Gemüse- und Frischetheken. Erlaubt sind auch Mehrwegtaschen aus dickerem Kunststoff und Einkaufstüten aus Papier. Beide Varianten haben sich im Handel bereits etabliert.

Pfand auf alle Getränkedosen und Einwegflaschen:

Ab 1. Januar 2022 werden alle Getränkedosen und alle Einwegflaschen aus Kunststoff mit 25 Cent Pfand belegt. Einzige Ausnahme bilden reine Molkereiprodukte. Der Handel darf Restbestände von Dosen und Flaschen ohne Pfand bis zum 1. Juni abverkaufen.

Männliche Küken dürfen nicht mehr getötet werden:

Bisher wurden in Deutschland jedes Jahr rund 45 Millionen männliche Küken der Legehennenrassen getötet, weil sie keine Eier legen und sich nicht für die Fleischproduktion eignen. Ab dem 1. Januar 2022 ist das verboten. Das deutsche Tierschutzgesetz enthält nun den Satz: “Es ist verboten, Küken von Haushühnern der Art Gallus gallus zu töten.” Nun wird entweder das Geschlecht bereits im Brutei bestimmt und Bruteier mit männlichen Embryonen aussortiert, oder die geschlüpften männlichen Küken werden alternativ als “Bruderhähne” gemästet. Deutschland ist das erste Land mit solch einem Verbot. Das bedeutet jedoch auch, dass aus dem Ausland importierte Eier dieser Regelung nicht unterliegen und weiterhin in Deutschland verkauft werden dürfen oder auch in Nudeln oder Kuchen verarbeitet werden können.

E-Rezept wird Pflicht für verschreibungspflichtige Arzneimittel:

Ab 1. Januar 2022 sollten gesetzlich Versicherte in der Arztpraxis nur noch elektronische Rezepte für verschreibungspflichtige Arzneimittel bekommen. Die verpflichtende Einführung des E-Rezepts ist aber kurz vor Jahresende verschoben und die Testphase verlängert worden. Noch nicht alle Arztpraxen erfüllen die technischen Voraussetzungen für die Bereitstellung des E-Rezepts. Diese dürfen ausnahmsweise zunächst weiterhin noch Papierrezepte ausstellen.

Um das E-Rezept in der Apotheke einzulösen zu können, brauchen Sie die offizielle E-Rezept-App, die elektronische Gesundheitskarte und eine PIN-Nummer von der Krankenkasse. Den Rezeptcode können Sie in der Apotheke dann per App öffnen oder das Rezept vorab an eine Apotheke senden. Das E-Rezept wird stufenweise weiter ausgebaut, unter anderem für Heil- und Hilfsmittel. Patient:innen ohne Smartphone können sich das E-Rezept alternativ in der Arztpraxis mit Rezeptcode ausdrucken lassen.

eAU direkt an den Arbeitgeber:

Ab 1. Juli 2022 geht die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) von Ärzten und Kassen direkt an die Arbeitgeber. Schon seit Oktober 2021 bekommen gesetzlich Versicherte bei Krankschreibung keinen “gelben Zettel” mehr. Stattdessen geht die eAU digital direkt von der Arztpraxis an die Krankenkasse. Wie beim E-Rezept kann es aber sein, dass die Umsetzung nicht flächendeckend in allen Praxen pünktlich startet.

Solardachpflicht in Baden-Württemberg:

Die Solar-Offensive in Baden-Württemberg nimmt im kommenden Jahr 2022 nochmals ordentlich Fahrt auf. Schon zum 1. Januar müssen auf allen neuen Nicht-Wohngebäuden wie Firmendächern oder Hallen Photovoltaik-Anlagen installiert werden, ebenso wie über Parkplätzen ab einer Größe von 35 Stellplätzen. Ab 1. Mai 2022 sind auch die privaten Häuslebauer gefordert.

red

Benutzte Quelle: Verbraucherzentrale

 

Silversternacht: Trotz Verkaufsverbot wurde viel geböllert

Trotz Verkaufsverbot hat es in der Silvesternacht viel Feuerwerk und Knallerei mit Böllern in Deutschland gegeben. Dennoch zogen Einsatzkräfte quer durch die Republik eine überwiegend positive Bilanz. Die Berliner Polizei sprach am frühen Neujahrsmorgen von einem “vergleichsweise ruhigen, aber dennoch fordernden Silvestereinsatz”.

Unter den Linden fanden sich trotz Party-Verbotes viele Menschen ein, sodass die Beamten zwischenzeitlich den U- und S-Bahnhof Brandenburger Tor sperrten und die Züge ohne Halt durchfahren mussten. In Hamburg sprach die Feuerwehr von “deutlich weniger Einsätzen” als in Vor-Corona-Zeiten. Einem Mann musste wegen einer Verletzung beim Abbrennen von Feuerwehrskörpern eine Hand “teilamputiert” werden.

An den Landungsbrücken zählten die Beamten etwa 2.000 Menschen. Es brannten Mülleimer und Böller wurden sichergestellt, nach Angaben eines Polizeisprechers sei das “im Gegensatz zu Vor-Corona-Zeiten aber nicht der Rede wert” gewesen. Die Feuerwehr in Frankfurt/Main teilte mit, die “vermeintlich intensivste Nacht für die Einsatzkräfte von Rettungsdienst und Feuerwehr” sei “im Vergleich zu einsatzstarken Vorgängerjahren abgeschwächt” verlaufen.

red / dts

In Australien und einigen Südseestaaten ist bereits 2022

Für Australien, Neuseeland und einige weitere Staaten im Pazifik hat das Jahr 2022 begonnen. Bereits um 11:15 Uhr mitteleuropäischer Zeit (MEZ) wurde für die zu Neuseeland gehörenden Chathaminseln das neue Jahr eingeläutet, der Rest des Landes folgte 45 Minuten später. Für die Bewohner des zu Kiribati gehörenden Atolls Kiritimati hatte 2022 sogar schon um 11 Uhr MEZ begonnen.

In den vergangenen Jahren hatte immer Samoa als erstes den Jahreswechsel gefeiert, aufgrund der Abschaffung der Sommerzeit fand er diesmal aber zeitgleich mit Neuseeland statt. In Sydney begann das neue Jahr um 14 Uhr deutscher Zeit, Tokio folgt um 16 Uhr. Auf Hawaii müssen sich die Bewohner noch etwas länger gedulden: Hier begann um 11 Uhr deutscher Zeit der 31. Dezember.

Für die Einwohner von Amerikanisch-Samoa, einem US-Außengebiet im südlichen Pazifik und Teil der Samoa-Inseln, findet der Jahreswechsel genau einen Tag später statt als bei ihren Inselnachbarn. Wegen der Corona-Pandemie werden die Feierlichkeiten zum Jahreswechsel diesmal in den meisten Ländern erneut deutlich kleiner ausfallen als üblich.

red / dts

Wetter: 2021 war elftes zu warme Jahr in Folge

Das Jahr 2021 ist in Deutschland das elfte zu warme Jahr in Folge gewesen. Das geht aus der Jahresbilanz des Deutschen Wetterdienstes (DWD) hervor, die am Donnerstag veröffentlicht wurde. Demnach lag die Durchschnittstemperatur mit 9,1 Grad Celsius um 0,9 Grad über dem Wert der international gültigen Referenzperiode 1961 bis 1990. Im Vergleich zur aktuellen und wärmeren Periode 1991 bis 2020 betrug die Abweichung -0,2 Grad.

Große Temperaturgegensätze prägten dabei die ersten Monate des Jahres. Häufig traten polare Luftmassen mit teils frühlingshaften Temperaturen in den Wettstreit. Strenger Frost sorgte in der Mitte des Landes im Februar lokal für neue Temperaturrekorde.

Der Versuch, bereits Ende März in den Sommer zu starten, missglückte mit dem folgenden kältesten April seit 40 Jahren. Dafür drehte aber der Juni temperaturmäßig auf und wurde der Drittwärmste nach 2019 und 2003. Nach strengen Weihnachtsfrösten im Norden verabschiedete sich das Jahr mit teils frühlingshaften Temperaturen. Insgesamt sei das Wetterjahr 2021 “recht durchschnittlich” gewesen, so der DWD. Rund 805 Liter pro Quadratmeter Niederschlag wurden registriert.

Das entspricht in etwa dem Mittel der Referenzperiode 1961 bis 1990 (789 l/m²) und dem der Periode 1991 bis 2020 (791 l/m²). Im Februar brachte eine Luftmassengrenze heftige Schneefälle in der Mitte des Landes. Niederschlagsarme Frühjahrsmonate und ein trockener Herbst flankierten später einen buchstäblichen “Starkregensommer”, so der Wetterdienst.

Historische Regenfälle verursachten Mitte Juli in der Eifel eine katastrophale Flut. Zuvor gab es aber auch in der Uckermark Rekordniederschläge. Bei der Anzahl der Starkniederschlagsereignisse von Mai bis September rangiert das Jahr 2021 nach Auswertungen des nationalen Wetterdienstes auf Platz 2 seit 2001. Mit 1.650 Stunden übertraf die Sonnenscheindauer unterdessen ihr Jahressoll von 1.544 Stunden (Periode 1961 bis 1990) um rund sieben Prozent.

Im Vergleich zu 1991 bis 2020 entsprach die Sonnenscheindauer dem Soll.

red / dts

Keine Scheidung per WhatsApp

Über Messenger-Dienste wie WhatsApp lässt sich vieles mitteilen, erledigen und weiterleiten: Terminabsprachen, Einkaufslisten, Grüße – und bekanntermaßen auch die Nachricht, dass eine Beziehung beendet ist. Aber die Info-Möglichkeiten sind trotzdem begrenzt, vor allem, wenn es um juristische Belange geht. Das musste jetzt ein Kanadier feststellen, der seiner aus Deutschland stammenden Frau die Scheidung per WhatsApp kundtat.

Das deutsch-kanadische Ehepaar hatte in Kanada geheiratet. Nach der Trennung kehrte die Frau nach Deutschland zurück. Der Mann beantragte in seiner Heimat die Scheidung. Den Scheidungsantrag erhielt die Frau per WhatsApp. Das ist nach kanadischem Recht möglich und wirksam. Für den Mann war klar: Damit ist die Scheidung ausgesprochen und nun rechtskräftig.

Ist sie nicht, entschieden die Richter vom Oberlandesgerichts Frankfurt a.M. (AZ: 28 VA 1/21). Denn: Ein Scheidungsantrag muss ordnungsgemäß mitgeteilt werden, so die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV). Eine Auslandszustellung könne in Deutschland nicht über WhatsApp erfolgen. Erweiternden Regelungen im Haager Übereinkommen über Zustellung von Schriftstücken im Ausland habe Deutschland widersprochen.

Rudolf Huber / glp

Diese Neuerungen kommen in 2022: Von Pfandpflicht bis EEG-Umlage

Der Jahreswechsel steht kurz bevor. Am Neujahrstag 2022 werden sich einige wichtige Bestimmungen und Gesetze ändern. Hier die wichtigsten Neuerungen von Pfandpflicht bis EEG-Umlage.

Wer gerne Obst- und Gemüsesäfte, Energydrinks oder alkoholische Mischgetränke trinkt, muss – sofern diese Getränke in Einwegplastikflaschen verpackt sind – bald 25 Cent mehr zahlen. Der Grund: Ab Januar 2022 wird die Pfandpflicht erweitert. Allerdings gibt es einige Ausnahmen, so bleibt zum Beispiel Milch in PET-Flaschen vorerst pfandfrei. Dosen werden nach Auskunft der ARAG-Experten dagegen ausnahmslos pfandpflichtig. Beim Getränkepfand gilt für schon im Verkehr befindliche Verpackungen eine Übergangsfrist bis Anfang Juli. Auch leichte Kunststofftragetaschen dürfen mit Beginn nächsten Jahres nicht mehr an Kunden herausgegeben werden.

Um Verbraucher beim Kauf digitaler Produkte besser zu schützen, müssen Hersteller ab 1. Januar 2022 eine regelmäßige Update-Pflicht etwa für Tablets, Apps, Smartphones oder auch vernetzte Haushaltsgeräte gewährleisten. Wer die Einhaltung überwacht und wie oft Aktualisierungen erfolgen müssen, ist in den neuen Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches allerdings nicht eindeutig geregelt. Eine weitere Neuerung für Verbraucher: Bei Kaufverträgen wird die Vermutung, dass ein Mangel der Kaufsache bereits beim Kauf vorlag, von sechs Monaten auf ein Jahr verlängert.

Rasierapparat, Handy oder Toaster – Supermärkte, Discounter und andere Lebensmitteleinzelhändler mit einer Gesamtverkaufsfläche von mehr als 800 Quadratmetern müssen spätestens ab Sommer 2022 Elektroaltgeräte zurücknehmen. Bei kleinen Geräten wie beispielsweise einer Taschenlampe gilt die Rücknahmepflicht unabhängig vom Neukauf eines Produktes. Größere Altgeräte müssen nur dann zurückgenommen werden, wenn ein entsprechender neuer Artikel gekauft wird.

Diese Novelle des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes tritt bereits am 1. Januar in Kraft. Ziel ist es, die Recyclingrate bei elektronischen Geräten zu verbessern, weil noch zu viele Altgeräte vergessen in Schubladen lagern, im Restmüll enden oder gar illegal vermarktet werden. So werden Schadstoffe nicht verlässlich ausgeschleust und wertvolle Rohstoffe können nicht zurückgewonnen werden. Für den stationären Handel und Online-Händler gilt die Rücknahmepflicht von Elektroaltgeräten bereits seit 2016.

Wer gewerbliche Minijobber beschäftigt, muss ab 2022 deren Steuer-Identifikationsnummer an die Minijob-Zentrale übermitteln. Das gilt unabhängig davon, ob die Steuer pauschal abgeführt oder der Minijobber individuell nach seiner Lohnsteuerklasse besteuert wird. Die Steuer-ID ist eine persönliche Nummer, die aus elf Ziffern besteht und auf der Lohnsteuerbescheinigung oder dem Einkommensteuerbescheid angegeben ist. Die Identifikationsnummer wird nur einmal im Leben vergeben und bleibt dauerhaft gültig. Wer seine ID verlegt, verloren oder vergessen hat, kann sie erneut über das Bundeszentralamt für Steuern online beantragen. Das kann allerdings bis zu zehn Wochen dauern.

Die EEG-Umlage auf Grundlage des Erneuerbare-Energien-Gesetzes sinkt ab Januar 2022 um rund 43 Prozent. Dann wird laut der ARAG-Experten für die Kilowattstunde Strom nur noch ein Aufpreis von 3,7 statt 6,5 Cent fällig. Damit erreicht die Umlage, mit der der Ausbau der Erneuerbaren Energien finanziert wird, das Niveau von 2012. Es wird erwartet, dass die Energieversorger diese Preissenkung an ihre Stromkunden weitergeben. Ziel ist die möglichst schnelle Abschaffung der Umlage, um Endverbraucher zu entlasten.

Rudolf Huber / glp

Weniger Tote bei Flugzeugunglücken in 2021

Die Zahl der Todesopfer bei Unfällen mit Verkehrsflugzeugen ist in den letzten 12 Monaten deutlich gesunken, und das, obwohl der Flugverkehr in erheblichen Teilbereichen wieder zugenommen hat. Insgesamt kamen 2021 bis Weihnachten 103 Menschen bei Flugzeugunglücken ums Leben, so eine Auswertung der dts Nachrichtenagentur. Im Jahr 2020 starben trotz des Corona-bedingten Einbruchs im Flugverkehr 297 Menschen bei Unfällen in der zivilen Luftfahrt.

In 2019 waren es 282 Todesopfer – bei deutlich mehr Flugbewegungen. 2018 waren mindestens 512 Menschen bei Flugzeugabstürzen ums Leben gekommen, und 2017 war mit – je nach Zählweise – rund 50 bis 80 Todesopfern das sicherste Jahr der modernen Luftfahrtgeschichte. Für über die Hälfte der Todesopfer im gesamten Flugjahr 2021 war der Absturz von Sriwijaya-Air-Flug 182 am 9. Januar verantwortlich.

Die Maschine vom Typ Boeing 737-524 war von Jakarta aus zu einem Inlandsflug gestartet und ins Meer gestürzt. Als Ursache wurde später ein klemmender Schubhebel diskutiert. Alle 62 Personen an Bord kamen ums Leben.

red / dts

 

Ursprung des Universums: 10 Milliarden Dollar teures Weltraum-Teleskop erfolgreich gestartet

Das James-Webb-Weltraumteleskop ist am Samstag erfolgreich ins All gestartet. Nach 30 Jahren Entwicklung und zuletzt jahrelangen Verzögerungen hob die Trägerrakete am Samstag um 13:20 Uhr deutscher Zeit vom Weltraumbahnhof Kourou in Französisch-Guayana ab. Das Teleskop soll zu einem von der Erde etwa 1,5 Millionen Kilometer entfernten Punkt fliegen und dort dann operieren.

Zu den Aufgaben gehören die Suche nach den ersten leuchtenden Objekten und Galaxien, die nach dem Urknall und dem darauf folgenden dunklen Zeitalter vor 13,5 Milliarden Jahren entstanden sind. Außerdem eine Verbesserung des Verständnisses der Strukturbildungsprozesse im Universum, die Untersuchung der Entstehung und Weiterentwicklung von Galaxien, Schwarzen Löchern, Sternen und Planetensystemen, aber auch die Untersuchung von Exoplaneten, ihrer Atmosphäre und etwaigen Eignung für Leben. Es ist ein gemeinsames Projekt der Weltraumagenturen NASA, ESA und CSA.

red / dts

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Trauer um Eberhard Mahle – Ex-Rennfahrer stirbt mit 88

Eberhard Mahle war ein waschechter Car-Guy, er hatte Benzin im Blut. Vor allem mit Porsche-Modellen gewann er reihenweise Rennen und Titel. Jetzt ist der ehemalige Rennfahrer im Alter von 88 Jahren verstorben.

Eberhard Mahle wurde 1966 Europameister. Porsche verdankt ihm den ersten internationalen Titel auf einem Porsche 911. Eberhard Mahle erzielte zuvor Erfolge auf anderen Marken, so die Deutsche GT Meisterschaft 1957 auf Alfa Romeo und die Deutsche Bergmeisterschaft 1959 auf Volvo. Er war Werksfahrer für Abarth, Borgward und Mercedes-Benz.

Früh war er auch mit den Fahrzeugen aus Zuffenhausen erfolgreich: 1959 wurde er mit einem Porsche 550 Spyder Zweiter bei der Targa Florio. 1960 gewann er die Rallye Solitude auf einem Porsche 356 Super 90. “Die Nachricht über seinen Tod trifft uns sehr. Wir sind in Gedanken bei seiner Frau Karin, der Familie und den Vereinen, für die Ebs Mahle bis ins hohe Alter aktiv war”, sagt Achim Stejskal, Leiter Porsche Heritage und Museum. “Wir danken ihm für seine Rennerfolge und die zahlreichen Einsätze für das Museum als Zeitzeuge, so zum Beispiel beim Solitude Revival oder am Gaisberg.”

Eberhard Mahles Vater Ernst gründete mit seinem Bruder Hermann den heutigen Stuttgarter Automobilzuliefer Mahle. Die ersten Mahle-Hochleistungskolben wurden Anfang der fünfziger Jahre im Porsche 356 getestet. Schnell wurde die Firma Mahle Erstausrüster für Porsche. Eberhard Mahle fuhr schon als Jugendlicher Motorrad und Auto. 1954 begann er seine Rennkarriere mit einem DKW 3=6 bei der Rallye Solitude und wurde auf Anhieb Klassensieger. Im gleichen Jahr kaufte Eberhard Mahle seinen ersten Porsche. Trotz der eher bescheidenen 40 PS des 1.100-Kubik-Boxermotors wurde er im Folgejahr Sechster beim Achalm-Bergrennen bei Reutlingen.

Bis 1963 startete der junge Schwabe bei rund 210 Rennen und Rallyes, bei denen er sechs Gesamt- und über 150 Klassensiege feierte. Nach einem unverschuldeten schweren Unfall 1964 mit einem Go-Kart verbrachte Eberhard Mahle anderthalb Jahre im Krankenhaus. 1966 war er soweit genesen, “dass ich es nochmal probieren wollte”, erzählte er. Erstmals gab es 1966 bei den Europa-Bergmeisterschaften auch in der GT-Klasse ohne Hubraumbegrenzung nicht nur einen Pokal, sondern einen Titel zu gewinnen. “Das war gerade recht für mich”, berichtete Eberhard Mahle.

Er war 1966 trotz leistungsmäßiger Unterlegenheit der Beste und gewann bis auf eines alle weiteren Rennen in der GT-Klasse. Der Europameistertitel “war mein größter Erfolg”, so Eberhard Mahle. “Besonders weil die ganzen Experten sagten, das kannst du eigentlich nicht gewinnen.”


red

Deutsche Haushalte produzieren mehr Müll

Im Corona-Jahr 2020 ist das Abfallaufkommen der privaten Haushalte in Deutschland deutlich gestiegen. Insgesamt wurden bei den Haushalten 39,6 Millionen Tonnen Abfälle eingesammelt, teilte das Statistische Bundesamt (Destatis) nach vorläufigen Angaben am Montag mit. Das waren 1,6 Millionen Tonnen oder vier Prozent mehr als 2019. Das Pro-Kopf-Aufkommen an Haushaltsabfällen stieg von 457 auf 476 Kilogramm.

Steigerungen gab es bei allen Abfallarten, vor allem bei Wertstoffen, zu denen unter anderem Papier, Pappe und Plastikabfälle zählen, sowie bei Bioabfällen. Zum Vergleich: Im Jahr 2019 war das Pro-Kopf-Aufkommen an Haushaltsabfällen lediglich um knapp drei Kilogramm gegenüber 2018 gestiegen. Jeweils rund ein Drittel der 2020 bei den privaten Haushalten eingesammelten Abfälle waren Restmüll (34 Prozent) oder Wertstoffe (32 Prozent).

27 Prozent waren Bioabfälle, sieben Prozent Sperrmüll und weniger als ein Prozent waren sonstige Abfälle wie beispielsweise Batterien und Farben. Am stärksten stiegen 2020 das Pro-Kopf Aufkommen an Wertstoffen und Bioabfällen um jeweils sechs Kilogramm im Vergleich zum Vorjahr, so die Statistiker weiter. Für den Hausmüll lag dieser Zuwachs bei vier Kilogramm und für den Sperrmüll bei drei Kilogramm.

Das Pro-Kopf-Aufkommen bei den sonstigen Abfällen veränderte sich gegenüber 2019 nicht. Die Sammelmenge an Wertstoffen betrug 2020 rund 12,6 Millionen Tonnen und stieg im Vergleich zum Vorjahr um knapp 0,5 Millionen Tonnen. Dies entspricht einem Pro-Kopf-Aufkommen von 152 Kilogramm.

Zu den Wertstoffen zählen unter anderem Papier und Pappe, Verpackungen aus Kunststoff und Metall, Glas sowie getrennt gesammelte Bekleidungen. Innerhalb der Wertstoffe hat die Menge der eingesammelten Bekleidungen mit einem Zuwachs von 79 Prozent gegenüber dem Vorjahr auf 61.000 Tonnen prozentual am stärksten zugenommen (Aufkommen an gebrauchten Bekleidungen 2019: 34.000 Tonnen).

red